>Gebrauchtwagen, Rückgabe bei Schweren Mängeln?
Wichtig:
Haben Sie das KFZ bei einem Händler gekauft?
Der Satz "unter Ausschluss jeglicher Sachmängel...." stand der wirklich so drin?
Dieser Satz ist m.E. selbst bei einem Privatverkäufer nicht ausreichend, da er mit diesem Satz etwaige Sachmängel am KFZ ausschließt aber nciht die Sachmängel<strong>haftung</strong>.
Wenn er also Sachmängel ausgeschlossen hat, diese aber jetzt vorhanden sind, können Sie m.E. nach Nachbesserung verlangen bzw. vom Kaufvertrag zurücktreten falls der die Mängel nicht behebt, da eine wichtige Eigenschaft des Gegenstandes nicht vorhanden ist.
Des weiteren müsste er, auch wenn er privat verkauft, Gewährleistung geben, da er dann die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen hat.
Bitte nochmal genau den Kaufvertrag prüfen und dann noch einmal posten.
Haben Sie für Ihre "Bestätigungen" (Mängel die vorhanden sind) Zeugen? Was steht darüber im Kaufvertrag?
- War war im KFZ Brief als vorheriger Besitzer eingetragen? Der jetzige Verkäufer? Hatten Sie den Eindruck, dass er als Händler auftrat?
Beschreiben Sie am besten den Ablauf.
Gruß
-- Editiert von Andreas Wilmers am 22.02.2004 17:36:49
-- Editiert von Andreas Wilmers am 22.02.2004 17:37:47
von Admin100 am 22.02.2004 17:35
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