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Gebrauchtwagen, Rückgabe bei Schweren Mängeln?

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Gebrauchtwagen, Rückgabe bei Schweren Mängeln?

Hallo!

Ich habe mir diese Woche einen BMW E 30 Baujahr 1989 für 800 Euro gekauft. Das heisst ich habe am Montag den Vertrag zwar unterschrieben, damit ich das Auto anmelden konnte, den Wagen selbst aber erst am Freitag gezahlt und abgeholt. Beim Besichtigen des Wagens am Montag wurde mir versichert dass an dem Wagen, ausser den im Kaufvertag aufgeführt Mängeln (Rost an Schweller, Auspuff undicht) , alles in Ordnung sei. Auch wurde mir bei Anfrage mehrmals bestätigt, dass das Fahrwerk und alles im Motorraum ohne Mängel sei. Ich bin kein Mechaniker und so konnte ich beim Betrachten dieser auch keine Auffälligkeiten sehen.
Ich habe dann den Kaufvertag unterschrieben und Zahlung bei Abholung vereinbart.
Als ich am Freitag den Wagen holte fiel mir bei der Heimfahrt (einer längern Strecke) auf, dass der Wagen sich schwer lenken lies und auf beide Seiten zog. Zuhause angekommen habe ich einen befreundeten Mechaniker zu Rate gezogen, der sich den Wagen einmal genauer ansah. Schon beim ersten Blick in die Motorhaube fiel ihm der defekte Kühler auf. Als der Mechaniker den vorderen Reifen abmontieren wollte, stellte er fest, dass das Gewinde defekt ist, da falsche Schrauben angebracht sind. Ausserdem stellte er eine extrem ausgeschlagen Lenkung fest. Auch die Reifen sind in der Mitte sehr abgefahren. Er riet uns mit dem Wagen keinesfalls mehr weit zu fahren und den Verkäufer zu konntaktieren. Dies habe ich am nächsten Tag auch sofort getan. Der Verkäufer sagte mir am Telefon, dass ich Pech gehabt hätten und dass der Wagen bei ihm ja auch schon auf die Seiten gezogen hätte.... Dies hörte ich zu diesem Zeitpunkt das erste mal.
Im Kaufvertag steht "Der Verkäufer verkauft das Fahrzeug wie besichtigt und probegefahren, unter Ausschluss jeder Sachmängel zum Preis von..."

Was kann ich jetzt tun? Besteht die Chance, dass er den Wagen zurücknehmen muss oder ich den Kauf wiederrufen kann?

Mit ferundlichen Grüssen
S. Grabrucker


von Speezy am 21.02.2004 21:32
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Gebrauchtwagen, Rückgabe bei Schweren Mängeln?
Wichtig:

Haben Sie das KFZ bei einem Händler gekauft?

Der Satz "unter Ausschluss jeglicher Sachmängel...." stand der wirklich so drin?

Dieser Satz ist m.E. selbst bei einem Privatverkäufer nicht ausreichend, da er mit diesem Satz etwaige Sachmängel am KFZ ausschließt aber nciht die Sachmängel<strong>haftung</strong>.

Wenn er also Sachmängel ausgeschlossen hat, diese aber jetzt vorhanden sind, können Sie m.E. nach Nachbesserung verlangen bzw. vom Kaufvertrag zurücktreten falls der die Mängel nicht behebt, da eine wichtige Eigenschaft des Gegenstandes nicht vorhanden ist.

Des weiteren müsste er, auch wenn er privat verkauft, Gewährleistung geben, da er dann die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen hat.

Bitte nochmal genau den Kaufvertrag prüfen und dann noch einmal posten.

Haben Sie für Ihre "Bestätigungen" (Mängel die vorhanden sind) Zeugen? Was steht darüber im Kaufvertrag?

- War war im KFZ Brief als vorheriger Besitzer eingetragen? Der jetzige Verkäufer? Hatten Sie den Eindruck, dass er als Händler auftrat?

Beschreiben Sie am besten den Ablauf.

Gruß


-- Editiert von Andreas Wilmers am 22.02.2004 17:36:49

-- Editiert von Andreas Wilmers am 22.02.2004 17:37:47


von Admin100 am 22.02.2004 17:35
Status: Senior (195 Beiträge)
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>Gebrauchtwagen, Rückgabe bei Schweren Mängeln?
Danke für die schnelle antwort.
Also ich habe das auto von privat gekauft.
Der Verkäufer steht auch so im Fahrzeugbrief wie im kaufvertrag. Ich fand nicht das er als Händler auftrat, da er auch noch gerade mal 20 war und nicht so aussah wie ein Händler.

Der genaue satz des vertrags ist: " Der Verkäufer verkauft das Fahrzeug wie besichtigt und probegefahren, unter Ausschluss jeder Sachmängelhaftung (Gewährleistung) zum Preis von ...

Als ich mir das auto ansah hat er mir erzählt wie gut das auto sei und das er erst viele verschleisteile erneuern liese. Probefahren konnte ich es zu dem zeitpunkt nicht da es abgemeldet war. Allerdings währe mir das auch sicher so schnell nicht aufgefallen, da ich mich nicht so gut auskenne und dachte das es vieleicht blos die bremsen seinen die durch das stehen fest geworden waren. Das böse erwachen war dan erst beim mechaniker. Der meinte auch gleich das die polizei mich nicht aufhalten sollte da ich sonst mit punkten rechnen dürfte.


von Speezy am 22.02.2004 17:53
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Gebrauchtwagen, Rückgabe bei Schweren Mängeln?
Hallo,
die Sachmängelhaftung wie sie heute heißt, war früher die Gewährleistung.
Wenn er also die Sachmängelhaftung ausschließt, braucht er keine Gewähr mehr zu geben.
Und die war auch sicher so gemeint, mit dem Haftúngsausschluss.
Bei einem 15 !!! Jahre alten Fahrzeug sind Mängel selbstverständlcih.
Der Verkauf eines gebrauchten KFZ muss dem Alter, Laufleistung und Zustand nur so entsprechen, wie man es von einem solchen alten Fahrzeug erwarten kann, leider wissen wir nicht die KM Laufleistung, aber E 30 und 15 Jahre alt, da kann man eigentlich nicht viel von erwarten, es sei denn, der Verkäufer schreibt in den Vertrag rein, das keine Mängel vorhanden sind.
Ich sehe keinen Grund für eine Rückgabe.
Vor dem Kauf eines solchen Autos, ist es die eigene Pflicht, das Auto gründlich zu prüfen und zu fahren.
Spätere Mängel sind hinzunehmen.

Gruß Spezi


von Spezi am 22.02.2004 17:58
Status: Unsterblich (1319 Beiträge)
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>Gebrauchtwagen, Rückgabe bei Schweren Mängeln?
Danke für die schnelle antwort.
Also ich habe das auto von privat gekauft.
Der Verkäufer steht auch so im Fahrzeugbrief wie im kaufvertrag. Ich fand nicht das er als Händler auftrat, da er auch noch gerade mal 20 war und nicht so aussah wie ein Händler.

Der genaue satz des vertrags ist: " Der Verkäufer verkauft das Fahrzeug wie besichtigt und probegefahren, unter Ausschluss jeder Sachmängelhaftung (Gewährleistung) zum Preis von ...

Als ich mir das auto ansah hat er mir erzählt wie gut das auto sei und das er erst viele verschleisteile erneuern liese. Probefahren konnte ich es zu dem zeitpunkt nicht da es abgemeldet war. Allerdings währe mir das auch sicher so schnell nicht aufgefallen, da ich mich nicht so gut auskenne und dachte das es vieleicht blos die bremsen seinen die durch das stehen fest geworden waren. Das böse erwachen war dan erst beim mechaniker. Der meinte auch gleich das die polizei mich nicht aufhalten sollte da ich sonst mit punkten rechnen dürfte.


von Speezy am 22.02.2004 18:12
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Gebrauchtwagen, Rückgabe bei Schweren Mängeln?
Ich habe für die aussagen des verkäufers eine zeugin (meine freundin) da ich mir das auto nicht alleine ansah und für die im nachhinein festgestellten mängel 4 zeugen. (den mechaniker, 2 bekannte und meine freundin).

Der verkäufer hatte mich am freitag als ich das auto abgeholt habe, am abend nochmal angerufen weil er mir das handbuch noch schicken wollte und da redete ich ihn gleich auf die lenkung an. Er sagte dan das er das mit der lenkung schon wusste aber es mir nicht vorher sagte weil er ja nicht wüsste woher das kam.

-- Editiert von Speezy am 23.02.2004 01:14:36


von Speezy am 23.02.2004 01:09
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Gebrauchtwagen, Rückgabe bei Schweren Mängeln?
Die 800 Euro sollten als Lehrgeld abgeschrieben werden. Mit Hilfe Justitias aus einem Schrotthaufen rückwirkend einen guten Gebrauchtwagen zu machen, wird in diesem speziellen Fall in die Hose gehen. Schon der Rost am Schweller, das Baujahr und der erst 20 jährige Verkäufer ergeben in Kombination das Resultat, dass es sich um einen Wagen für den Verwerter und nicht um ein noch mehrere Jahre einsatzfähiges Fahrzeug handelt. Dem Verkäufer würde ich nach dem derzeitigen Wissensstand keine Arglist, sondern eher Unwissenheit unterstellen. In Verbindung mit dem Leichtsinn bzw. der Gutgläubigkeit des Käufers eine Mischung, bei der alles danebengehen MUSS!

Gruß, Wolf.

-----------------
"http://www.vendere-mobile.de";

-- Editiert von vendere-mobile am 23.02.2004 14:28:20


von vendere-mobile am 23.02.2004 14:26
Status: Legende (418 Beiträge)
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>Gebrauchtwagen, Rückgabe bei Schweren Mängeln?
Hallo Speezy!
Suche für einen TV Bericht Menschen, die nach einem Gebrauchtwagenkauf von Privat Probleme hatten und diese auch vor der Kamera erzählen? Vielleicht hilft das ja, auch andere vor dem Unglück zu bewahren Geld in ein Auto zu stecken, dass es nicht wert ist. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich bei mir kurz per Mail melden, auch wenn es nicht klappen sollte: mirella66@web.de
DANKE!


von MiPa am 23.02.2004 16:24
Status: Praktikant (12 Beiträge)
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