Gebrauchtwagen Garantie/Gewährleistung Sachmangelhaftungsanspruch

9. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Strezzfaktor
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Gebrauchtwagen Garantie/Gewährleistung Sachmangelhaftungsanspruch

Ich habe am 26.03.2016 einen gebrauchten BMW 316ti 1997 Baujahr, von einem Händler erworben. Nun ist das Zündschloss defekt, obwohl es ursprünglisch einwandfrei funktionierte. Im Kaufvertrag wird zwar auf etliche Mängel auf Grund des Alters des Wagens (Verschleißteile) hingewiesen, viele sogar explizit aufgeführt, die der Käufer selbst instand zu setzen hat, jedoch wird nichts von einem Problem/Mangel am Zündschloss erwähnt. Der Wagen hat trotz hohen alters nur 135000 km laufzeit. Daher die Frage ob der Händler für die Reperaturkosten bzw. die Instandsetzung des Wagens nun selbst sorge tragen muss, zB durch Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistungspflicht, oder ob ich die Reparatur selbst tragen muss? Noch ist nicht geklärt ob es nur das Zündschloss (Reparaturkosten um die 200-300€) oder vllt auch ein Schaden zzgl. an der Lenkstange vorliegt (Kosten der Reparatur bis zu 1000€). Der wagen wurde von mir für 2300€ vom händler gebraucht gekauft.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119651 Beiträge, 39758x hilfreich)

Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung muss der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf/Gefahrenübergang beweisen (und nicht nur behaupten) das der Mangel gewährleistungsrechtlich nicht relevant ist.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Klingt für mich eindeutig nach einem Gewährleistungsfall, den der Händler kostenlos reparieren muss.
Heißt: Händler zur Nachbesserung auffordern (zur Sicherheit auch schriftlich) und ihn dann mal schön reparieren lassen :)

-- Editiert von fm89 am 09.05.2016 10:14

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.
Hallo Strezzfaktor,

da du von Lenksäule sprichst, gehe ich davon aus dass dein Schlüssel fest steck und ihr ihn
nicht auf Position 1 drehen könnt.
Bevor du weiteres unternimmst, teil dem Händler das Problem mit und schau was er dazu sagt.

So ganz als Selbsläufer sehe ich das nämlich nicht, da dies beim BMW E36 ein bekanntes Problem ist und
dein gutes Stück fast zwanzig Jahre alt ist.
Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen fallen nicht automatisch unter den Sachmangelbegriff, wenn sie nicht über das hinausgehen, was bei einem Fahrzeug des betreffenden Typs angesichts seines Alters und seiner Laufleistung normalerweise zu beobachten ist.

Und defekte Zündschlösser sind bei unheimlich vielen Herstellern zu beobachten.
Ganz extrem z.B. bei Mercedes. Gibt sogar eine Firma die sich auf die Instandsetzung spezialisiert hat,
da die Rep. bei Mercedes über 1000€ kosten kann.

Ich habe erst letzte Woche selbst wieder eins erneuert - Audi A4 Bj.2009 115000km
Aussage vom Lageristen der das Teil lagernd hatte - brauchen wir 10 - 15 mal die Woche.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Strezzfaktor
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Zündung ist auf eingeschaltet hängen geblieben, Schlüssel dreht durch ließ sich seltsamerweise abziehen, aber die Zündung nicht mehr zurücksetzen.War also knapp 20 std auf dauerbetrieb eingeschaltet, bis die Batterie tot war, da der ADAC nichts abgeklemmt hat nach bzw beim abschleppen zum Werkstatthof (Sonntag bis Montag früh stand er dort bis Schichtbeginn. Lenkradschloss war zG nicht eingerastet.). Der Typ vorort meinte er muss gucken und dass es sein kann das die Lenksäule auch beschädigt wurde evtl. - was hat das denn überhaupt mit dem Defekt des Schlosses zu tun?) Bin auf dem Gebiet null im Bilde.

2x Hilfreiche Antwort

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