Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Gebrauchtwagen / Gewährleistung ausschließen

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

9637 Aufrufe

Gebrauchtwagen / Gewährleistung ausschließen

Hallo,

meine Freundin hat einen alten Gebrauchtwagen gekauft.
Eine nach dem Kauf durchgeführte Untersuchung des Fahrzeuges in einer Werkstatt ergab, dass die Traggelenke links und rechts an der Vorderachse ausgeschlagen sind.
Durch einen Gutachter ist belegbar dass dieser Schaden seit mindestens einem halben Jahr existiert. Meine Freundin besitzt den Wagen seit einem Monat.

Hier liegt m.E. Arglist vor. Wenn dem so wäre, nützt es doch auch nichts im Kaufvertrag die Gewährleistung auszuschließen, richtig?
Wir hätten 3 Jahre Verjährungszeit bei solch einem Mangel und innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf liegt der Verkäufer in der Beweispflicht oder?

Eine letzte allgemeine Frage:
Folgender Absatz wurde im Kaufvertrag integriert um die Gewährleistung auszuschließen.
Ist die verwendete Formulierung überhaupt korrekt?

"Der Käufer hat das Fahrzeug besichtigt und eine Probfahrt durchgeführt. Das KFZ sit nach seinem Zustand betriebs- und zulassungfähig und wird verkauft wie besichtigt. Der Verkäufer versichert dass das Fahrzeug keine Unfallschäden hatte, dass der angegebende Kilometerstand nach seinem besten Wissen zutreffend ist, dass das KFZ von Rechten Dritter frei ist. Der Käufer verzichtet auf Rückgaberecht und Garantie jeglicher Art, da das Fahrzeug von Privatperson verkauft wird."

Das der Käufer das Fahrzeug besichtigt und eine Probefahrt durchgeführt hat, führt doch nur zum Ausschluß solcher Mängel die ersichtlich wären bei einem "Rundgang um das Auto" oder?

Weiterhin ist die Aussagen das Fahrzeug wäre Zulassungs- und Betriebsfähig nicht korrekt wenn zwei ausgeschlagene Traggelenke existieren.

"Der Käufer verzichtet auf Rückgaberecht und Garantie"
-> schließt das die Sachmängelhaftung / Gewährleistung wirklich aus? Garantie und Gewährleistung sind ja zwei Paar Schuhe. Oder sehe ich das nur zu blauäugig?

"da das Fahrzeug von Privat verkauft wird"
-> das ist für mich kein Argument von der Gewährleistung befreit zu werden. Aufgrund eines Privatverkaufes hat man das Recht die Gewährleistung auszuschließen, lediglich die Angabe es sei ein Privatverkauf ist doch noch kein Argument für den Ausschluß der Gewährleistung oder?


Beste Dank,
Robert R.



von Robert_R am 13.03.2005 10:46
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Gebrauchtwagen / Gewährleistung ausschließen
quote:
...hat einen alten Gebrauchtwagen gekauft...

Bei alten (ich weiß leider nicht, wie alt) Fahrzeugen muss immer mit Verschleiß an vielen Bauteilen gerechnet werden.
quote:
..."Der Käufer verzichtet auf Rückgaberecht und Garantie"
-> schließt das die Sachmängelhaftung / Gewährleistung wirklich aus? Garantie und Gewährleistung sind ja zwei Paar Schuhe. Oder sehe ich das nur zu blauäugig?...

Es zeigt lediglich, dass der Verkäufer keine Ahnung hat, da weder ein Rückgaberecht noch eine Garantiepflicht bei Verkäufen von Privat besteht. Unter Umständen kann dieser Passus vor Gericht (wollen Sie es wegen zwei Traggelenken für ´n paar Euro fuffzich soweit kommen lassen?) als Gewährleistungsausschluss ausgelegt werden.
quote:
...Weiterhin ist die Aussagen das Fahrzeug wäre Zulassungs- und Betriebsfähig nicht korrekt wenn zwei ausgeschlagene Traggelenke existieren...

Doch, ist korrekt. Selbst wenn der Wagen am letzten Tag des TÜVs verkauft wird, so kann er noch am gleichen Tag zugelassen werden. Betriebsfähig bedeutet wohl, dass das Auto fährt (?).
Mein Tip - fragen Sie den Verkäufer nach einer Beteiligung an den Instandsetzungskosten. Wenn er sich weigert, lohnt es sich wegen des geringen materiellen Aufwands nicht, juristische Wege einzugehen.
Traggelenke sind eindeutige Verschleißteile.

Gruß, Wolf.

-----------------
"www.vendere-mobile.de"


von vendere-mobile am 13.03.2005 12:03
Status: Legende (418 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gebrauchtwagen / Gewährleistung ausschließen
>Bei alten (ich weiß leider nicht, wie alt) Fahrzeugen muss immer mit Verschleiß an vielen Bauteilen gerechnet werden.

Das Fahrzeug ist 11 Jahre alt.

>Mein Tip - fragen Sie den Verkäufer nach einer Beteiligung an den Instandsetzungskosten. Wenn er sich weigert, lohnt es sich wegen des geringen materiellen Aufwands nicht, juristische Wege einzugehen.

Genau dies ist auch der Weg den wir anstreben. Bevor wir jedoch den Verkäufer mit solchen Wünschen konfrontieren, wollte ich mich nur rückversichern ob es überhaupt legitim ist solche Wünsche zu äußern.

Beste Grüße,
Robert R.


von Robert_R am 13.03.2005 13:07
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gebrauchtwagen / Gewährleistung ausschließen
Hallo Robert.

bei JEDEM Fahrzeug, das älter als 2 - 3 Jahre als ist, sind die Querlenker/Traggelenke ausgeschlagen.
Wie stark, hängt nicht nur vom KM Stand ab, sondern auch auf die Fahrweise mit dem Auto.
Wer bei Einparken jedesmal heftig mit den Vorderrädern über den Bordstein donnert, darf die Teile auch schon früher wechseln.
Auch die Wegstrecke ist von Belang.
Wer z.B. in den neuen Bundesländern ständig auf Holperstrecken rast, muss ebenfalls frühzeitig mit Verschleiß rechnen.
Doch nicht immer merkt es derjenige beim Fahren, wenn man das Poltern
überhört.
Für mich ist "IHR" Mangel ganz normaler Verschleiß.
Beim Tüv beanstandet wird dieses nur, wenn es extrem ist. Und auch das sieht jeder anders.

Wünsche Ihnen aber Erfolg, bei der Verhandlung mit dem Verkäufer. Evtl. beteiligt er sich ja an den Kosten.

Gruß Spezi


von Spezi am 14.03.2005 07:19
Status: Unsterblich (1319 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!



Online Rechtsberatung Auto - Kauf und Verkauf
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de

Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop

Antwort schreiben