Gebrauchtwagen / Gewährleistung ausschließen
Hallo,
meine Freundin hat einen alten Gebrauchtwagen gekauft.
Eine nach dem Kauf durchgeführte Untersuchung des Fahrzeuges in einer Werkstatt ergab, dass die Traggelenke links und rechts an der Vorderachse ausgeschlagen sind.
Durch einen Gutachter ist belegbar dass dieser Schaden seit mindestens einem halben Jahr existiert. Meine Freundin besitzt den Wagen seit einem Monat.
Hier liegt m.E. Arglist vor. Wenn dem so wäre, nützt es doch auch nichts im Kaufvertrag die Gewährleistung auszuschließen, richtig?
Wir hätten 3 Jahre Verjährungszeit bei solch einem Mangel und innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf liegt der Verkäufer in der Beweispflicht oder?
Eine letzte allgemeine Frage:
Folgender Absatz wurde im Kaufvertrag integriert um die Gewährleistung auszuschließen.
Ist die verwendete Formulierung überhaupt korrekt?
"Der Käufer hat das Fahrzeug besichtigt und eine Probfahrt durchgeführt. Das KFZ sit nach seinem Zustand betriebs- und zulassungfähig und wird verkauft wie besichtigt. Der Verkäufer versichert dass das Fahrzeug keine Unfallschäden hatte, dass der angegebende Kilometerstand nach seinem besten Wissen zutreffend ist, dass das KFZ von Rechten Dritter frei ist. Der Käufer verzichtet auf Rückgaberecht und Garantie jeglicher Art, da das Fahrzeug von Privatperson verkauft wird."
Das der Käufer das Fahrzeug besichtigt und eine Probefahrt durchgeführt hat, führt doch nur zum Ausschluß solcher Mängel die ersichtlich wären bei einem "Rundgang um das Auto" oder?
Weiterhin ist die Aussagen das Fahrzeug wäre Zulassungs- und Betriebsfähig nicht korrekt wenn zwei ausgeschlagene Traggelenke existieren.
"Der Käufer verzichtet auf Rückgaberecht und Garantie"
-> schließt das die Sachmängelhaftung / Gewährleistung wirklich aus? Garantie und Gewährleistung sind ja zwei Paar Schuhe. Oder sehe ich das nur zu blauäugig?
"da das Fahrzeug von Privat verkauft wird"
-> das ist für mich kein Argument von der Gewährleistung befreit zu werden. Aufgrund eines Privatverkaufes hat man das Recht die Gewährleistung auszuschließen, lediglich die Angabe es sei ein Privatverkauf ist doch noch kein Argument für den Ausschluß der Gewährleistung oder?
Beste Dank,
Robert R.
von Robert_R am 13.03.2005 10:46
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>Gebrauchtwagen / Gewährleistung ausschließen
>Bei alten (ich weiß leider nicht, wie alt) Fahrzeugen muss immer mit Verschleiß an vielen Bauteilen gerechnet werden.
Das Fahrzeug ist 11 Jahre alt.
>Mein Tip - fragen Sie den Verkäufer nach einer Beteiligung an den Instandsetzungskosten. Wenn er sich weigert, lohnt es sich wegen des geringen materiellen Aufwands nicht, juristische Wege einzugehen.
Genau dies ist auch der Weg den wir anstreben. Bevor wir jedoch den Verkäufer mit solchen Wünschen konfrontieren, wollte ich mich nur rückversichern ob es überhaupt legitim ist solche Wünsche zu äußern.
Beste Grüße,
Robert R.
von Robert_R am 13.03.2005 13:07
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