Gebrauchthandel mit Softwarelizenzen bleibt vorerst umstritten
AFP VOM 3.2.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1562 Aufrufe Mehr zum Thema:Softwarelizenzen
Bundesgerichtshof legt Musterverfahren dem EuGH vor
Ob gebrauchte Software auch über das Internet legal weiterverkauft werden darf, bleibt rechtlich umstritten. Einen entsprechenden Musterfall legte am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Prüfung vor. (Az: I ZR 129/08)
Im Streit liegen vor dem BGH der US-Hersteller von Firmensoftware Oracle und die Schweizer Firma usedSoft, die gebrauchte Softwarelizenzen an Unternehmen und Behörden verkauft. Dabei laden die Kunden die Software vom usedSoft-Server herunter. Oracle will dies untersagen.
Landgericht und Oberlandesgericht München gaben der Oracle-Klage statt. Nach deutschem Recht hätte dies wohl auch der BGH getan. Das Herunterladen laufe auf eine Kopie des Programms heraus; das Recht zur Vervielfältigung stehe aber nur der Softwarefirma als Urheberin zu, betonten die Karlsruher Richter. Allerdings erlaube EU-Recht das Kopieren, wenn dies "für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms durch den rechtmäßigen Erwerber notwendig ist". Der EuGH soll nun entscheiden, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen der Käufer einer gebrauchten Lizenz als ein "rechtmäßiger Erwerber" anzusehen ist.
Der nicht an dem Streit beteiligte Software-Riese Microsoft begrüßte die Vorlage. Zumindest bis zu dem Luxemburger Urteil gebe es "keine Entwarnung beim Erwerb gebrauchter Software", betonte Microsoft Deutschland in Unterschleißheim. "Wir erwarten, dass der EuGH der in Deutschland vorherrschenden Auffassung folgt und dem Handel mit gebrauchter Software enge Grenzen setzt."
03.02.2011 - 14:01 Uhr


