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Gebrauchsmuster ohne Wert?

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Gebrauchsmuster ohne Wert?

Hallo zusammen,

ich habe mal folgende Frage:

Angenommen Person A handelt gewerblich mit einem Produkt seit Januar 1999. Im August 1999 meldet er ein Gebrauchsmuster an.

Hat Person A dann überhaupt Schutzrechte?
Denn ein handel ist ja mit einer Veröffentlichung gleich zu setzen und dann wäre die Frist von 6 Monaten ja bereits vergangen.

Nehmen wir weiter an, Person A macht Person B, die ebenfalls mit dem gleichen Produkt Handel betreibt, auf sein Gebrauchsmuster aufmerksam.

Person B recherchiert daraufhin und es fällt auf, dass es bereits Gebrauchsmuster über das gleiche Produkt aus den Jahren 1995 und 1997 gibt.

Dies teilt Person B dann Person A mit. Daraufhin ist Ruhe.

2 Jahre später bekommt Person B wieder eine Mail von Person A, in der Person A wieder auf seine Schutzrechte aufmerksam macht.

Macht sich hier Person A eventuell sogar strafbar?
Denn 2 Jahre zuvor wurde Person A ja schon darüber informiert, dass seine sogenannte Erfindung schon in 2 Gebrauchsmustern geschützt wurde, also keinesfalls neu ist.

Darf Person A dann überhaupt noch reinen Gewissens auf seine Schutzrechte bestehen, obwohl ihm bewusst ist, dass seine erfindung bereits 4 Jahre vorher auf dem markt war?

Ich bin für jede Info dankbar.




von guest-12323.09.2009 20:41:25 am 17.07.2009 12:02
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 6 weitere Beiträge zum Thema "Gebrauchsmuster".


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>Gebrauchsmuster ohne Wert?
> Darf Person A dann überhaupt noch reinen Gewissens auf seine Schutzrechte bestehen, obwohl ihm bewusst ist, dass seine erfindung bereits 4 Jahre vorher auf dem markt war?

Er darf vermutlich zumindest fahrlässig nicht wissen, wie die Rechtslage in Bezug auf Gebrauchsmuster aussieht und sich im Zweifel wohl auch darauf berufen, Einreden Dritter nicht für bare Münze nehmen zu müssen.

Der Nachweis des Vorsatzes dürfte also eher schwer fallen.


von Tonitronic am 17.07.2009 14:33
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