Gebrauchsmuster ohne Wert?
Hallo zusammen,
ich habe mal folgende Frage:
Angenommen Person A handelt gewerblich mit einem Produkt seit Januar 1999. Im August 1999 meldet er ein Gebrauchsmuster an.
Hat Person A dann überhaupt Schutzrechte?
Denn ein handel ist ja mit einer Veröffentlichung gleich zu setzen und dann wäre die Frist von 6 Monaten ja bereits vergangen.
Nehmen wir weiter an, Person A macht Person B, die ebenfalls mit dem gleichen Produkt Handel betreibt, auf sein Gebrauchsmuster aufmerksam.
Person B recherchiert daraufhin und es fällt auf, dass es bereits Gebrauchsmuster über das gleiche Produkt aus den Jahren 1995 und 1997 gibt.
Dies teilt Person B dann Person A mit. Daraufhin ist Ruhe.
2 Jahre später bekommt Person B wieder eine Mail von Person A, in der Person A wieder auf seine Schutzrechte aufmerksam macht.
Macht sich hier Person A eventuell sogar strafbar?
Denn 2 Jahre zuvor wurde Person A ja schon darüber informiert, dass seine sogenannte Erfindung schon in 2 Gebrauchsmustern geschützt wurde, also keinesfalls neu ist.
Darf Person A dann überhaupt noch reinen Gewissens auf seine Schutzrechte bestehen, obwohl ihm bewusst ist, dass seine erfindung bereits 4 Jahre vorher auf dem markt war?
Ich bin für jede Info dankbar.
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