Gebräuchliche "Marken"-Namen nutzen

19. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
KimPink
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebräuchliche "Marken"-Namen nutzen

Hallo,

es gibt ja Markennamen, welche sich in den alltäglichen Wortschatz integriert haben. z.B. Tempo oder Frisbee
Mir geht es jetzt speziell um den Markennamen Frisbee. Kann etwas passieren, wenn ich dieses Wort in meinen Metatags meines Onlineshops benutze, obwohl ich keine "echten" Frisbees verkaufe?

Beste Grüße,

Kim

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat:
Kann etwas passieren, wenn ich dieses Wort in meinen Metatags meines Onlineshops benutze, obwohl ich keine "echten" Frisbees verkaufe?

Ja, Abmahnungen, Unterlassungsklagen, einstweilige Verfügungen ...

In wie weit die dann tatsächlich berechtigt wären, müsste man dann im jeweiligen Einzelfall prüfen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Selbst dann, wenn der Markenname in den Sprachgebrauch übergegangen ist (Walkman, Whirlpool sind weitere Beispiele), kann in der Verwendung immer noch ein Wettbewerbsverstoß liegen. Das Risiko wäre mir persönlich zu groß.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Aber was ist mit den ganzen Hotels, die ihre Leistungen anpreisen mit "Zimmer mit Dusche/WC und Fön"?
Und dann gar keinen Fön (eingetragene Marke der Electrolux) haben, sondern nur einen elektrischen Haartrockner?

Sind die auch abmahngefärdet?


-- Editiert von drkabo am 20.06.2015 20:02

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von KimPink):
es gibt ja Markennamen, welche sich in den alltäglichen Wortschatz integriert haben. z.B. Tempo oder Frisbee


Wenn Markenzeichen löschungsreif geworden sind wegen Verfalls, "wenn die Marke infolge des Verhaltens oder der Untätigkeit ihres Inhabers im geschäftlichen Verkehr zur gebräuchlichen Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, geworden ist", dann könnte der Inhaber des Markenzeichens aus der (Noch-)Eintragung kaum Rechte mehr geltend machen.

Zitat:
Selbst dann, wenn der Markenname in den Sprachgebrauch übergegangen ist (Walkman, Whirlpool sind weitere Beispiele), kann in der Verwendung immer noch ein Wettbewerbsverstoß liegen.


Wenn niemand mehr die Benutzung eines Zeichens von seiner Zustimmung abhängig machen kann, weshalb sollte die Verwendung im Wettbewerb dann noch verboten werden können?

Zitat:
Aber was ist mit den ganzen Hotels, die ihre Leistungen anpreisen mit "Zimmer mit Dusche/WC und Fön"?
Und dann gar keinen Fön (eingetragene Marke der Electrolux) haben,


Die 1941 für die AEG-Telefunken im März 1944 eingetragene Bildmarke(!) FOEN [ ... Lüftungs-, Trockengeräte...] ( Nr. DD563768 )
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/DD563768/DE

wurde 2002 gelöscht.

Für die Electrolux sind eine Reihe von alten "Fön"-Bild-Warenzeichen der AEG aus den Jahren 1908 und 1924 eingetragen ( die "geheimgehaltenen" Warenzeichenanmeldungen wurden erst 1952 veröffentlicht. )

RK

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