Geblitzt worden, was tun "Wegfall des Fahrverbots möglich"

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Sehr geehrte Ratsuchende,
als Teilnehmer im Straßenverkehr wird man mit allerlei Herausforderungen konfrontiert, seien es unvorhersehbare Ereignisse wie z.B. Verkehrsunfälle, plötzlich auftretende Pannen (Mangelgewährleistung am PKW) oder einfach die immer häufiger auftauchenden Verkehrsüberwachungsmaßnahmen wie z.B. Abstandsmessungen oder "Blitzer".

Durch die immer häufiger auftretenden Verkehrsüberwachungsmaßnahmen ist leider nicht nur Ihre Finanzkasse durch Bußgelder und Verwarnungsgelder erheblich gefährdert, sondern inbseondere Ihr "Führerschein".

Erfahrungsgemäß hat sich gezeigt, dass eine Vielzahl der Bußgeldverfahren durch geschickte anwaltliche Intervention vor Gericht oder bereits im Vorverfahren eingestellt werden kann, so dass Ihr Punktekonto in Flensburg nicht weiter belastet wird. Oftmals sind die Geschwindigkeitserfassungssysteme nicht zulässig, das Bedienpersonal nicht ausreichend ausgebildet oder das Sie angeblich identifizierende Foto nicht zur Identifikation geeignet ist. All dies lässt sich meist bereits im Rahmen der Akteneinsicht feststellen.

Sollte der Bußgeldverstoß feststehen und Ihnen ein Fahrverbot drohen, so lässt sich dennoch unter gewissen Umständen einerseits das Fahrverbot hinauszögern, andererseits gelingt es relativ häufig, dass das Fahrverbot durch geschicktes Taktieren evtl. gegen Erhöhung der Geldstrafe entfallen kann. Dies ist insbesondere für Verkehrsteilnehmer wichtig, die berufsbedingt oder aus sonstigen privaten Gründen auf ihr Fahrzeug angewiesen sind.

Im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit sowie im Bußgeldverfahren gilt das gleiche wie im strafrechtlichen Verfahren: ohne anwaltliche Beratung sollten keinerlei Angaben gemacht werden, es empfiehlt sich sofort nach Eintreffen des Anhörungsbogens einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen und sich von diesem beraten zu lassen.

Verfügt der Verkehrsteilnehmer über eine Rechtsschutzversicherung aus dem Bereich Verkehrsrecht, so werden die für die anwaltliche Verteidigung anfallenden Kosten (je nach Versicherungsumfang) von der Rechtsschutz übernommen.

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