Geblitzt - Fahrer ungleich Halter, 2 Beschuldigte

26. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Wireire
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 9x hilfreich)
Geblitzt - Fahrer ungleich Halter, 2 Beschuldigte

Hallo Hallo,
leider hat es mich im Dezember letzten Jahres „erwischt".
Ich bin auf einer Autobahn ohne Tempolimit in eine in der Kurve liegende Baustelle gefahren.
In recht dichtem Abstand waren zwei Schilder, erst 100 und dann 80, aufgestellt. Aus der Erinnerung und dem Gefühl heraus würde ich sagen, dass das 100er Schild ca. 150m von der Baustelle und das 80er Schild mit den ersten Warnbarken aufgestellt war. Ein kleines Stück hinter dem 80er Schild wurde ich dann geblitzt (man sieht auch die Rückseite eines runden Schildes auf dem Foto).
Zuerst wurde der Halter (Vater) kontaktiert, der nicht reagierte. Anschließend wurde meinem Bruder der AHB zugesandt. Einige Tage vor Fristablauf dann leider auch mir – auch wir haben nicht reagiert.
Vorgeworfen wird uns: Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit von 80km/h um 48km/h (=> 128km/h) nach Toleranzabzug (die Strecke war vorher unbeschränkt).
Nun wurde offenbar vom Ordnungsamt die Polizei zwecks Identitätsfeststellung eingeschaltet. Die Polizei hat meinen Bruder „in Augenschein" genommen und könnten sich vorstellen, dass er es war (Zitat: „Die Ähnlichkeit ist ja nicht abzustreiten"). Er sieht mir allerdings aus unserer Sicht (im Gegensatz zu meinem 2. Bruder) absolut nicht ähnlich.
Heute Abend war die Polizei (300km entfernte Dienststelle) bei mir, meine Freundin (damals Beifahrerin) hat die Tür geöffnet. Das Foto zeigt logischerweise auch sie, ebenfalls Zitat „Die Ähnlichkeit ist ja nicht abzustreiten". Nun wollen die natürlich noch mich sehen.
Hat jemand eine Idee, wie man jetzt am besten weiter vorgeht? Für die Ermittlungen haben sie jetzt noch knapp 2 Monate Zeit.

Viele Grüße

-- Editier von Wireire am 26.04.2016 21:31

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52 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
In recht dichtem Abstand waren zwei Schilder, erst 100 und dann 80, aufgestellt.
Meinst du jetzt du konntest die Schilder nicht rechtzeitig wahrnehmen?
Schon mal was vom Sichtfahrgebot gehört?

Zitat:
Zuerst wurde der Halter (Vater) kontaktiert, der nicht reagierte.
Dann ist imho für ihn eine Fahrtenbuchauflage ziemlich sicher. Vielleicht kommt er da noch raus wenn er behauptet, den Brief gar nicht erhalten zu haben.

Zitat:
meine Freundin (damals Beifahrerin) hat die Tür geöffnet. Das Foto zeigt logischerweise auch sie, ebenfalls Zitat „Die Ähnlichkeit ist ja nicht abzustreiten".
Und hat die Freundin bestritten, die Beifahrerin gewesen zu sein? (möglicherweise eine Falschaussage)
Und vor allem, was hat sie auf die Frage wer denn der Fahrer war geantwortet? (dito, wenn sie jemand anderen genannt hat)

Zitat:
Hat jemand eine Idee, wie man jetzt am besten weiter vorgeht?
Was willst du denn erreichen? Vielleicht das am Ende nicht eindeutig bewiesen werden kann welcher Bruder nun der Fahrer war? Das halte ich für sehr unwahrscheinlich, insbesondere wegen der Freundin, vermutlich aber auch wegen des Fahrzeuges (das ist doch wie üblich nur deins, oder?).

Zitat:
Für die Ermittlungen haben sie jetzt noch knapp 2 Monate Zeit.
In die Verjährung wirst du dich sicher nicht retten können. Das beweist schon die etwas aufwendigere Vorgehensweise bisher (der Grund dürfte das Fahrverbot sein, dann wird regelmäßig mehr ermittelt).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wireire
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 9x hilfreich)

Moin Stefan und vielen Dank für deinen Post.

Zitat:
Schon mal was vom Sichtfahrgebot gehört?
Habe mir schon gedacht, dass sowas kommt. Ich hätte durchaus stärker bremsen können, empfand es aber an einem Sonntag auf einer leeren Autobahn/Baustelle nicht als zwingend erforderlich. Da kann man sich jetzt noch lange drüber unterhalten, rechtfertigen oder den Moralapostel spielen - hilft aber alles nichts.

Zitat:
Dann ist imho für ihn eine Fahrtenbuchauflage ziemlich sicher. Vielleicht kommt er da noch raus wenn er behauptet, den Brief gar nicht erhalten zu haben.
Das wäre jetzt nicht sonderlich tragisch, weil wir es ohnehin führen (nicht aufgrund einer Anordnung)

Zitat:
Und hat die Freundin bestritten, die Beifahrerin gewesen zu sein? (möglicherweise eine Falschaussage)
Und vor allem, was hat sie auf die Frage wer denn der Fahrer war geantwortet? (dito, wenn sie jemand anderen genannt hat)
Sie hat gesagt, dass sie nicht sicher sagen kann, wer das ist und dazu nichts sagen möchte.

Zitat:
Was willst du denn erreichen? Vielleicht das am Ende nicht eindeutig bewiesen werden kann welcher Bruder nun der Fahrer war? Das halte ich für sehr unwahrscheinlich, insbesondere wegen der Freundin, vermutlich aber auch wegen des Fahrzeuges (das ist doch wie üblich nur deins, oder?).
Naja, da wir hier nicht auf dem Basar sind ist natürlich das Ziel, dass nichts passiert. Ich kann ja schlecht mit der Behörde verhandeln. Und bevor ich meinen Anwalt in Sachen Blitzer (Messfehler etc.) einschalte, möchte ich mir hier mal einen guten Rat holen (der für mich übrigens nicht "Geradestehen und zahlen" lautet). Das Fahrzeug wird nicht ausschließlich von mir genutzt, steht aber in der Regel bei mir. Meine anderen beiden Geschwister haben kein Auto.

Zitat:
In die Verjährung wirst du dich sicher nicht retten können. Das beweist schon die etwas aufwendigere Vorgehensweise bisher (der Grund dürfte das Fahrverbot sein, dann wird regelmäßig mehr ermittelt).
Das ist ja schon mal eine Aussage, wenn auch keine sehr erfreuliche.

VG
Wire

-- Editiert von Wireire am 26.04.2016 22:18

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
der für mich übrigens nicht "Geradestehen und zahlen" lautet
Wieso denn nicht? Kleinen Kindern bringt man schon bei, dass man für seine nTaten einstehen soll!

Auch würde dir dieser Rat einge Kosten erspaaren! Die werden in dem fall nicht locker lassen. Die schauen sich mal Führerscheinfotos an, klingeln auch mal bei den Nachbar und zeigene denen das Bild etc. Wenn du dann abstreitest wird es sehr sicher zu einer Gerichtsverhandlung kommen. In dieser wird mit Sicherheit ein forensisches Gutachten in Auftrag gegeben (solltest du da auch noch abstreiten der Fahrer zu sein). Wenn es dann zu einer "Verurteilung" kommt, darfst du dann auch das tuere Gutachten etc zahlen.

Du solltest davon ausgehen, dass das Ganze zu 99% Wahrsheinlichkeit bis zum Ende durchgezogen wird. Evtl wurden auch schon deine Nachbarn befragt, kann alles schon passiert sein...

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Habe mir schon gedacht, dass sowas kommt.
Ich wollte damit eigentlich nur sagen, dass du dir das Argument "kam zu plötzlich" sparen kannst, das hilft dir nämlich absolut nichts. Wenn es ein "30 km/h" gewesen wäre vielleicht, aber "100 km/h" sicher nicht.

Zitat:
Das wäre jetzt nicht sonderlich tragisch, weil wir es ohnehin führen (nicht aufgrund einer Anordnung)
Naja, erstens kostet das auch etwas (Gebühren), zweitens ist das nicht so leicht dahingeschrieben wie ein Fahrtenbuch fürs Finanzamt (dort wird meist fast alles anerkannt was irgendwie logisch ist), und drittens gilt das für alle seine Fahrzeuge.

Zitat:
Sie hat gesagt, dass sie nicht sicher sagen kann, ...
OK, das ist wenigstens keine Falschaussage. Das sie eigentlich doch erkannt hat (bzw. sich erinnern kann) wer der Fahrer war wird man ihr wohl nicht nachweisen können, man kann ja nicht in ihren Kopf schauen. Die Aussage "hab' ich vergessen" ist jedenfalls selten zu entkräften.

Zitat:
wer das ist und dazu nichts sagen möchte.
Das wird sie aber müssen. Oder seid ihr verlobt? (das kann man übrigens schnell noch nachholen - Wink mit dem Zaunpfahl, falls sie noch aussagen muss)

Zitat:
Und bevor ich meinen Anwalt in Sachen Blitzer (Messfehler etc.) einschalte, möchte ich mir hier mal einen guten Rat holen.
Klar, ist dein gutes Recht.
Ich würde aber vielleicht doch jetzt schon über einen Anwalt nachdenken. Die Frage nach der Identität des Fahrers dürfte jedenfalls deutlich mehr bringen als die angeblichen Messfehler. Und ein Anwalt kann da entscheidendes tun, insbesondere nachteilige eigene Aussagen verhindern. In diesem Zusammenhang war es übrigens schon mal gut, dass bisher niemand etwas Konkretes gesagt hat (hoffentlich).
Aber: Der Anwalt kostet auch Geld. Oft ist es wirtschaftlicher, die Sache einfach zuzugeben. Das Fahrverbot kann man - jedenfalls wenn es das erste mal war - ganz gut beispielsweise in die Urlaubszeit schieben (gut, bei 2 Monaten die hier drohen reicht das nicht mehr, ist aber zumindest mal etwa die Hälfte).
Wenn es hingegen um Punkte geht lohnt ein Anwalt wieder mehr.

Zitat:
Meine anderen beiden Geschwister haben kein Auto.
Sieht denn einer von den beiden dir zum Verwechseln ähnlich? Beachten musst du, dass das Originalfoto deutlich besser ist als das im Anhörungsbogen. Andererseits ist sich die Behörde wohl auch unsicher, aus den Passbildern scheint es jedenfalls schon mal nicht eindeutig hervorzugehen.
Das Problem ist aber auch, dass du niemanden verdächtigen darfst, da musst du wirklich aufpassen. Auch dafür wäre ein Anwalt von Vorteil, der könnte darauf hinweisen, dass seiner Meinung nach das auf dem Foto sowohl X als auch Y sein könne (er sagt nicht, dass es Y war, sondern nur dass das möglich ist - der entscheidende Unterschied).

Zitat:
Das ist ja schon mal eine Aussage, wenn auch keine sehr erfreuliche.
Nur meine Meinung.
Aber das nun schon drei Personen angeschrieben wurden spricht imho dafür, dass es der Sachbearbeiter jetzt wissen will, quasi ist sein Ehrgeiz geweckt. Spätestens nach dem - falschen - Bruder ist das kein Standardverfahren mehr, erkennbar auch an dem Besuch der Polizei.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Wireire
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 9x hilfreich)

@lesen-denken-handeln

Zitat:
Wieso denn nicht? Kleinen Kindern bringt man schon bei, dass man für seine nTaten einstehen soll!
Auch würde dir dieser Rat einge Kosten erspaaren! Die werden in dem fall nicht locker lassen. Die schauen sich mal Führerscheinfotos an, klingeln auch mal bei den Nachbar und zeigene denen das Bild etc. Wenn du dann abstreitest wird es sehr sicher zu einer Gerichtsverhandlung kommen. In dieser wird mit Sicherheit ein forensisches Gutachten in Auftrag gegeben (solltest du da auch noch abstreiten der Fahrer zu sein). Wenn es dann zu einer "Verurteilung" kommt, darfst du dann auch das tuere Gutachten etc zahlen.
Du solltest davon ausgehen, dass das Ganze zu 99% Wahrsheinlichkeit bis zum Ende durchgezogen wird. Evtl wurden auch schon deine Nachbarn befragt, kann alles schon passiert sein...

Wieso sollte ich das zugeben? Das Bild so schlecht, da kann man sich im Zweifel wirklich nicht erkennen. Und nicht ohne Grund gibt es das Recht, keine Angaben zu machen oder sich einen Anwalt zu nehmen. Diese Berufsgruppe ist dann für dich unnötig, weil man immer zu dem stehen sollte, was man gemacht hat?

@Stefan:
du hast eine PM bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Wireire):
Das wäre jetzt nicht sonderlich tragisch, weil wir es ohnehin führen (nicht aufgrund einer Anordnung)

Na dann kann die Polizei ja auch ganz leicht ermitteln wer denn tatsächlich der Fahrer war.
Du solltest also einfach zugeben, dass du es warst und fertig.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Na dann kann die Polizei ja auch ganz leicht ermitteln wer denn tatsächlich der Fahrer war.
Stimmt, das war mir gar nicht aufgefallen.

Aber offensichtlich weiß die Behörde und auch die Polizei nichts davon, sonst hätten sie schon längst Einblick verlangt (wie beispielsweise wenn ein LKW geblitzt wird, da ist es meist ganz einfach den Fahrer herauszufinden).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Wireire
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von Wireire):Das wäre jetzt nicht sonderlich tragisch, weil wir es ohnehin führen (nicht aufgrund einer Anordnung)
Na dann kann die Polizei ja auch ganz leicht ermitteln wer denn tatsächlich der Fahrer war.
Du solltest also einfach zugeben, dass du es warst und fertig.
Zitat (von reckoner):
Hallo,
Zitat:Na dann kann die Polizei ja auch ganz leicht ermitteln wer denn tatsächlich der Fahrer war.Stimmt, das war mir gar nicht aufgefallen.
Aber offensichtlich weiß die Behörde und auch die Polizei nichts davon, sonst hätten sie schon längst Einblick verlangt (wie beispielsweise wenn ein LKW geblitzt wird, da ist es meist ganz einfach den Fahrer herauszufinden).
Stefan


Warum sollten die das auch wissen? Das ist ja privat aus verschiedensten Gründen. Und niemand kann uns zwingen, ein Fahrtenbuch offenzulegen, dass es nicht geben muss oder in dem keine Namen der Fahrer oder Zeitangaben stehen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Wireire):
....dass es nicht geben muss oder in dem keine Namen der Fahrer oder Zeitangaben stehen.

Dann ist es auch kein richtiges Fahrtenbuch. In Zukunft wird das aber wahrscheinlich alles notiert werden müssen.
Du hast Mist gebaut, dann gib es doch einfach zu.

-- Editiert von micbu am 28.04.2016 16:52

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Wireire
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von Wireire):....dass es nicht geben muss oder in dem keine Namen der Fahrer oder Zeitangaben stehen.
Dann ist es auch kein richtiges Fahrtenbuch. In Zukunft wird das aber wahrscheinlich alles notiert werden müssen.
Du hast Mist gebaut, dann gib es doch einfach zu.
-- Editiert von micbu am 28.04.2016 16:52


Wie gesagt, das wird dann das Gericht entscheiden.
Nenne mir einen vernünftigen Grund, warum ich auf meine Rechte verzichten und mich selbst belasten sollte. Verstehe ich wirklich nicht.

Übrigens ist das einfach am Thema vorbei, weil ich es von vornherein ausgeschlossen habe. Wenn sie es mir nachweisen und alles seine Richtigkeit hat, okay. Aber solange sie das nicht können, soll es nicht mein Problem sein.

-- Editiert von Wireire am 28.04.2016 17:11

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Wireire):
Nenne mir einen vernünftigen Grund, warum ich auf meine Rechte verzichten und mich selbst belasten sollte. Verstehe ich wirklich nicht.

Um demjenigen dem der agen gehört nicht unnötigen Ärger zu bereiten und ihm Sanktionen (Fahrtenbuch) zu ersparen.
Damit dein Leben so bleibt wie es ist mutest du du deinem Vater eventuell starke Einschnitte zu.
Reicht dir das als guter Grund?

-- Editiert von micbu am 29.04.2016 09:58

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Wireire
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von Wireire):Nenne mir einen vernünftigen Grund, warum ich auf meine Rechte verzichten und mich selbst belasten sollte. Verstehe ich wirklich nicht.
Um demjenigen dem der agen gehört nicht unnötigen Ärger zu bereiten und ihm Sanktionen (Fahrtenbuch) zu ersparen.
Damit dein Leben so bleibt wie es ist mutest du du deinem Vater eventuell starke Einschnitte zu.
Reicht dir das als guter Grund?
-- Editiert von micbu am 29.04.2016 09:58


Nein, da:
Zitat:
Ist der Behörde der Fahrzeugführer zum Vorfallszeitpunkt nicht bekannt, so sollen zwischen dem Verkehrsverstoß und der ersten Anhörung des Fahrzeughalters nicht mehr als zwei Wochen liegen, damit dieser noch über ein ausreichendes Erinnerungsvermögen darüber verfügt, wem er ggf. den Wagen seinerzeit überlassen hatte.
Wird diese Zwei-Wochen-Frist nicht eingehalten, so ist es später, wenn das Verfahren gegen den unbekannten Führer eingestellt werden mußte, nicht ohne weiteres zulässig, den Halter mit einer Fahrtenbuchauflage zu belegen (BVerwG DAR 1987, 393; OVG Münster NJW 1995, 3335).

Und:
Zitat:
Halter im Sinne des deutschen Rechts ist jemand, der die Fixkosten des Fahrzeugs bezahlt und über das Kfz nicht nur zeitweise verfügt. Dabei ist der Begriff auch so auszulegen, dass das Auto nicht zwingend auf eine Person zugelassen sein muss, damit er den Halter darstellt.
Ein Beispiel hierfür ist ein Student, der das Auto seiner Eltern nutzt. Dieses ist auf sie zugelassen; er nutzt es jedoch während seiner Studienzeit und zahlt auch Versicherung und Co. So ist er in der Regel als Halter anzusehen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Du kannst es damit versuchen.
Das "nicht ohne Weiteres" und "in der Regel", keine Erfolgsgarantie sind sollte dir klar sein.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Zitat:
Nun wollen die natürlich noch mich sehen.
Hat jemand eine Idee, wie man jetzt am besten weiter vorgeht? Für die Ermittlungen haben sie jetzt noch knapp 2 Monate Zeit.


Idee?
Gehen Sie doch einfach selbst zur Polizei.
Zitat:
Und bevor ich meinen Anwalt in Sachen Blitzer (Messfehler etc.) einschalte, möchte ich mir hier mal einen guten Rat holen (der für mich übrigens nicht "Geradestehen und zahlen" lautet).

Der gute Rat von mir lautet... warten Sie doch einfach ab und beauftrage Sie keinen ( außer Ihrem Anwalt ) der Ihnen Tips zu Ihrer vermutlichen Verfehlung gibt damit Sie ohne Ihr eigenes Zutuen aus der Nummer heraus kommen.
Zitat:
leider hat es mich im Dezember letzten Jahres „erwischt".

Das Bild von Ihrem Gesicht kann dem Halter nicht zugeordnet werden, aber Ihnen 100%ig.
Was wollen Sie eigentlich?

-- Editiert von muran am 29.04.2016 13:00

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Wireire
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat:
Idee? Gehen Sie doch einfach selbst zur Polizei.
Und dann? Wieso sollte ich mir die Mühe machen? "Tipps" ohne Begründung sind für mich wertlos.

Zitat:
Das Bild von Ihrem Gesicht kann dem Halter nicht zugeordnet werden, aber Ihnen 100%ig.
Das ist ja interessant, was du so alles mit 100%iger Gewissheit sagen kannst. Zwillingsbruder? Ähnlich sehender Bruder? Schlechtes Bild? Gesicht verdeckt? Da hast du dich ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt.

Zitat:
Was wollen Sie eigentlich?
Nützliche Kommentare - deiner gehörte leider nicht dazu.

LG Wire

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Halter im Sinne des deutschen Rechts ist jemand, der die Fixkosten des Fahrzeugs bezahlt und über das Kfz nicht nur zeitweise verfügt. Dabei ist der Begriff auch so auszulegen, dass das Auto nicht zwingend auf eine Person zugelassen sein muss, damit er den Halter darstellt.
Da weiß ich jetzt nicht worauf du hinaus willst.
Natürlich können Halter, Eigentümer, Versicherungsnehmer, Nutzer und Fahrer alles unterschiedliche Personen sein, aber es gibt klare Regeln wer für was einzustehen hat. Für Verkehrsverstöße kann nur der Fahrer belangt werden (falsch Parken und weitere Besonderheiten wie Lenkzeitüberschreitung mal außen vor), und die Fahrtenbuchauflage betrifft nur den Halter, soweit er nicht weiß (oder sagt), wer gefahren ist. Halter in diesem Sinne ist eindeutig die Person auf die das Fahrzeug zugelassen ist.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Wireire
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Da weiß ich jetzt nicht worauf du hinaus willst.
Natürlich können Halter, Eigentümer, Versicherungsnehmer, Nutzer und Fahrer alles unterschiedliche Personen sein, aber es gibt klare Regeln wer für was einzustehen hat. Für Verkehrsverstöße kann nur der Fahrer belangt werden (falsch Parken und weitere Besonderheiten wie Lenkzeitüberschreitung mal außen vor), und die Fahrtenbuchauflage betrifft nur den Halter, soweit er nicht weiß (oder sagt), wer gefahren ist. Halter in diesem Sinne ist eindeutig die Person auf die das Fahrzeug zugelassen ist.
Stefan


Das dachte ich auch, aber genau das scheint nicht richtig zu sein:

Zitat:
Halter im Sinne des deutschen Rechts ist jemand, der die Fixkosten des Fahrzeugs bezahlt und über das Kfz nicht nur zeitweise verfügt. Dabei ist der Begriff auch so auszulegen, dass das Auto nicht zwingend auf eine Person zugelassen sein muss, damit er den Halter darstellt.
Ein Beispiel hierfür ist ein Student, der das Auto seiner Eltern nutzt. Dieses ist auf sie zugelassen; er nutzt es jedoch während seiner Studienzeit und zahlt auch Versicherung und Co. So ist er in der Regel als Halter anzusehen.
Dies ist jedoch vom Einzelfall abhängig. Ein Leihvertrag über drei Monate zwischen dem Halter und einer anderen Person kann bereits die Haltereigenschaft übergeben. Liegt also ein längerer Zeitpunkt vor, indem der eigentliche Halter die ausschließliche Nutzung an eine andere Person übergibt, ist er nun nur noch ein Scheinhalter.
https://www.bussgeldkatalog.org/fahrtenbuch/
sowie
Zitat:
VG Saarlouis v. 24.02.2010:
Für de Annahme der Fahrzeughaltereigenschaft bei Überlassung eines Fahrzeuges an einen Dritten zwecks Adressierung einer Fahrtenbuchauflage ist maßgeblich, ob der Halter, der sein Fahrzeug dauerhaft verleiht, seine Verfügungsbefugnis behält bzw. nach der Absprache mit dem Entleiher diesem gegenüber hinsichtlich der Nutzung des Fahrzeuges weisungsbefugt bleibt. In einem solchen Fall ist der Halter in der Lage, den Dritten etwa dazu zu veranlassen, seinerseits ein den Anforderungen der Auflage entsprechendes Fahrtenbuch zu führen. Letztlich kann er das Leihverhältnis auch beenden.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/FahrtenBuch.php#80
Damit wäre mein Vater wieder raus und ich müsste das Fahrtenbuch führen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Zitat:
Damit wäre mein Vater wieder raus und ich müsste das Fahrtenbuch führen.

Noch muß ja niemand ein Fahrtenbuch führen.
Die Auflage zum führen eines Fahrtenbuches bekommt der Halter. Wer Halter ist spielt doch keine Rolle. Die Auswirkung bei mangelhafter Führung bleibt die selbe.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

So, mir ist eine Problematik aufgefallen, die glaubeich noch Keiner hier bedacht hat!

Vorallem sollte der TE hier nochmal genau nachdenken, was Stand der Dinge ist. Jeh nachdem könnten wir hier ganz schnell einen weiteren Thread im Unterforum Strafrecht wiederfinden, zwar nicht von ihm, sondern von seiner Freundin!

Zitat:
Sie hat gesagt, dass sie nicht sicher sagen kann, wer das ist und dazu nichts sagen möchte.
Und jetzt die ganz grosse Frage dazu! Du gibst ja an, dass ihr privat ein Fahrtenbuch führt! Wusste, bzw weiss denn die Freunding hiervon???

Wenn ja, stellt sich zumindest mir die grosse Frage, hat sich deine Freundin evtl schon der Strafvereitelung schuldig gemacht!?!?

Zitat:
OK, das ist wenigstens keine Falschaussage. Das sie eigentlich doch erkannt hat (bzw. sich erinnern kann) wer der Fahrer war wird man ihr wohl nicht nachweisen können, man kann ja nicht in ihren Kopf schauen. Die Aussage "hab' ich vergessen" ist jedenfalls selten zu entkräften.
Dan wäre das zwar immer noch keine Falschaussage, aber eine unvollständige Aussage. Dieses private Fahrtenbuch, würde der Freundin dan aber das "Genick brechen", wenn sie sich daruaf beruft es vergessen zu haben.

Zitat:
Das wird sie aber müssen. Oder seid ihr verlobt? (das kann man übrigens schnell noch nachholen - Wink mit dem Zaunpfahl, falls sie noch aussagen muss)
Würde der Freundin des TE aber auch nicht wirklich weiterhelfen, zum Tatzeitpunkt (ihrer Tat / Strafvereitelung) war sie noch nicht verlobt und rückwirkend kann man sich ja nicht verloben.

Wi egesagt, hierrüber würde ich mal nachdenken...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Ist ja schon lustig die Angelegenheit vom TS.
Wenn man sich mal seine Historie ansieht, dann steht er nicht das erste mal vor diesem Problem mit der" Nichterkennung" auf einem Blitzerfoto hier auf der Matte.
Wenn er nun auch noch schreibt, dass er "privat" ein Fahrtenbuch schreibt ( wer´s glaubt), dann kommt mir ein gewisser Gedanke in den Sinn. Hat er, oder sein Papa eventuell schon längst eine Auflage ein Fahrtenbuch zu schreiben? :devil:

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Wireire
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 9x hilfreich)

@muran: Wieso spielt das keine Rolle? Es ist schon ein Unterschied, ob ich und meine weiteren Fahrzeuge eine Auflage haben oder mein Vater und seine weiteren Fahrzeuge.

@lesen-denken-handeln: Das Fahrtenbuch spielt in diesem Fall keine Rolle, weil es lediglich zur Ermittlung von km-Sätzen ist. Es stehen weder Fahrer noch Datum/Uhrzeit drin. Lediglich die km und Kosten beim jeweiligen km. Die Gründe müssen euch ja nicht weiter interessieren.

@gabimaus: Es gibt eben Leute, die mehr als ein Mal im Leben geblitzt werden - **** happens. Aber warum du mir jetzt unterstellst, dass ich hier Teile der Wahrheit weglasse bzw. lüge, müsstest du mir einmal erklären. Und wenn du schon meine Historie checkst, dann bitte richtig. Denn im Post #9 von 2012 steht auch, dass wir ein "Fahrtenbuch" führen. Wie gesagt, kein klassisches, aber ein privates.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Sorry@Wireire... es sollte keine Unterstellung sein, sondern nur ein Gedanke. Denn wer hat schon das "Glück" mehrmals auf Fotos nicht erkannt zu werden.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn ja, stellt sich zumindest mir die grosse Frage, hat sich deine Freundin evtl schon der Strafvereitelung schuldig gemacht!?!?
Das ist doch Quatsch. Sie hat sicher genau die Fragen beantwortet die gestellt wurde. Und wenn in eine bestimmte Richtung ("gibt es eigentlich ein Fahrtenbuch") nicht direkt oder indirekt gefragt wird, dann muss man das auch nicht sagen.

Zitat:
Hat er, oder sein Papa eventuell schon längst eine Auflage ein Fahrtenbuch zu schreiben?
Das dürfte wohl ausscheiden. Denn eine solche Auflage ist der Behörde doch ureigens bekannt.

Zitat:
Denn wer hat schon das "Glück" mehrmals auf Fotos nicht erkannt zu werden.
Wenn sich da zwei Brüder wirklich ähnlich sehen dann ist das doch gar nicht so unwahrscheinlich. :)

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
sofiechristin
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 25x hilfreich)

Ist mir auch vor 20 Jahren passiert, aber mein Beitrag kommt für Dich sicher zu spät.

Dein Vater hätte reagieren müssen und sagen müssen, dass er nicht gefahren ist. Das darf man wenn es um Fam.-Angehörige geht. ( Steht auch auf dem Knöllchen) Dann kommt die Polizei und sieht sich das Bild und Dein Vater an, wenn nicht identisch, dann gehen die Herren wieder und es wird wegen unbekannt ermittelt. ( dürfen gegen die Fam- Angeh, nicht vorgehen)

Dann fragen die Polizisten im Haus und Umgebung, ob jemand den Herren auf dem Foto erkennt. Wäre dann aber sehr blöd, wenn Du dort auch wohnst, oder die Nachbarn der Eltern Dich gut kennen.

Bei mir war es kein Problem wegen der 700km Entfernung.

Nun die Polizisten waren erfolglos und das Verfahren wurde eingestellt.
Manchmal wird auch ein Fahrtenbuch auferlegt.

Bei mir war das kein Problem, da ich mein Auto für ein halbes Jahr auf den Namen meiner Schwester angemeldet habe und es noch während des Verfahrens verkauft wurde. Also kam auch keine Aufforderung zum Fahrtenbuch.

Das Fahrtenbuch wird ja nicht der Person zugeteilt, sondern des Kfz, also des Kennzeichens.

Dein Vater wird wahrscheinlich das Fahrzeug weiter behalten wollen, dann nutzt es auch nicht dies auf die Mama umzuschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
sofiechristin
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von Wireire):
Heute Abend war die Polizei (300km entfernte Dienststelle) bei mir, meine Freundin (damals Beifahrerin) hat die Tür geöffnet. Das Foto zeigt logischerweise auch sie, ebenfalls Zitat „Die Ähnlichkeit ist ja nicht abzustreiten".


Ist eigentlich nicht mehr die Praxis, da Beifahrer geschwärzt werden müssen.

Die Freundin ist zur Aussage verpflichtet. Oh je........ dumm gelaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
sofiechristin
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Du hast Mist gebaut, dann gib es doch einfach zu.


Warum ???
Wireire kann doch von dem Aussage-Verweigerungsrecht gebrauch machen! Warum sagst Du so was @micbu ? Wir haben doch den Vorteil einer Demokratie und leben nicht in Türk-Tsching-des Kann...

Nur Familienmitglieder haben das Recht ( keine Verlobten, auch bei Cousinen wird es schwierig) Vater, Mutter, Bruder, Schwester , Oma, Opa , Kinder = Fam. Mitgl. Schau auf die Rückseite des Knöllchen, steht doch alles drauf, so gar der § Deines Rechts. Bei Goggle eingeben und Du brauchst dazu auch keinen Anwalt.

Möglicherweise ist es schon zu spät ( muss alles in den ersten 8 Tage geschehen, wenn das Knöllchen eintrudelt)und da kommen noch genug Kosten auf Dich zu, da brauchst Du dann das Geld auch nicht mehr dem Anwalt geben. Es sei denn, dass Falschaussagen dazu kommen. Blos nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von sofiechristin):
Wireire kann doch von dem Aussage-Verweigerungsrecht gebrauch machen! Warum sagst Du so was @micbu ?
Weil das sein pers. Rechtsempfinden ist, was auch meinem entspricht. Ziel dieses Menungsforums ist es über so Sachen zu diskutieren - Das geht nur, wenn man eine Vielfalt an Meinungen hat und die müssen nicht immer zum Wohlwollen des TE ausfallen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

mal ein paar Kommentare zu den neuen Beiträgen.

Zitat:
Das Fahrtenbuch wird ja nicht der Person zugeteilt, sondern des Kfz, also des Kennzeichens.
Das ist falsch. Die Auflage bekommt der Halter des Fahrzeuges, aber für alle seine Autos (auch zukünftige).
Und gegen eine Umgehung via ummelden auf ein Familienmitglied (oder einen unbeteiligten Kumpel) dürfte es auch ein Mittel geben, so leicht entkommt man der Auflage dann doch nicht. In dem Fall gilt imho das was weiter oben schon zu "Halter" geschrieben wurde, also dass es nicht immer die Person in den Papieren sein muss.

Zitat:
Dein Vater wird wahrscheinlich das Fahrzeug weiter behalten wollen, dann nutzt es auch nicht dies auf die Mama umzuschreiben.
Warum denn eigentlich deiner Meinung nach nicht?
Ich stimme dir ja zu, aber vermutlich aus einem anderen Grund.

Zitat:
Ist eigentlich nicht mehr die Praxis, da Beifahrer geschwärzt werden müssen.
Die Fotos die die Polizei hat sind sicher nicht geschwärzt. Das was du meinst ist das kleine Bild im Anhörungsbogen (hätte er da gleich gezahlt hätte die Freundin auch nie von der anderen Tussi erfahren).

Zitat:
Die Freundin ist zur Aussage verpflichtet. Oh je........ dumm gelaufen.
Wie schon gesagt kann sie sich einfach nicht erinnern, wie soll ihr das Gegenteil bewiesen werden?

Zitat:
Nur Familienmitglieder haben das Recht ( keine Verlobten, ...
Das ist falsch, Verlobte haben das selbe Aussageverweigerungsrecht wie Verheiratete. Und zwar sogar rückwirkend, man muss also zum Tatzeitpunkt noch nicht verlobt gewesen sein (allerdings zum Zeitpunkt der Aussage).

Stefan

-- Editiert von reckoner am 22.05.2016 10:08

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#29
 Von 
sofiechristin
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von gabimaus):
Ist ja schon lustig die Angelegenheit vom TS.
Wenn man sich mal seine Historie ansieht, dann steht er nicht das erste mal vor diesem Problem mit der" Nichterkennung" auf einem Blitzerfoto hier auf der Matte.
Wenn er nun auch noch schreibt, dass er "privat" ein Fahrtenbuch schreibt ( wer´s glaubt), dann kommt mir ein gewisser Gedanke in den Sinn. Hat er, oder sein Papa eventuell schon längst eine Auflage ein Fahrtenbuch zu schreiben?


Ich dachte Ihr wollt helfen??? Dennoch steht ihm das Recht zu. Natürlich wird ein häufiger Verstoß nicht vorteilhaft bei der Problemabwendung. Also doch nicht verurteilen ??? Also helfen - und Wireire muss sich den Bleifuß abnehmen lassen.

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#30
 Von 
sofiechristin
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von sofiechristin):Wireire kann doch von dem Aussage-Verweigerungsrecht gebrauch machen! Warum sagst Du so was @micbu ?Weil das sein pers. Rechtsempfinden ist, was auch meinem entspricht. Ziel dieses Menungsforums ist es über so Sachen zu diskutieren - Das geht nur, wenn man eine Vielfalt an Meinungen hat und die müssen nicht immer zum Wohlwollen des TE ausfallen.


@Radfahrer, mir ist dies vor 20 Jahren passiert. Deshalb würde ich das heut auch wieder so machen für meinen Vater, Mutter, Schwester etc.
Ich war bei einem Anwalt der hat auch solch Dinge empfohlen, die mir Bauchschmerzen bereiteten. Ich habe es anders gemacht und bin besser damit gefahren als mit der Empfehlung des Anwalt, da ich bis heute nicht begriffen habe warum der Anwalt nicht die Empfehlung der Aussageverweigerung aussprach. Na ja ist ja auch ein v. Staatsdiener.

Bei mir war es eben auch einfacher, da meine Familie in D verstreut lebt und meine Schwester ( die es dann betraf) 700km weg wohnte. Die Nachbarin mich zwar von 2-3Mal Sehen kennen musste, aber sie sich sicherlich auch nicht sicher war, da das Kfz ja auch nur gefühlte 2 Tage und das 2x im Jahr vor der Tür stand. Auch das ist mein Vorteil gewesen.

Bei Wireire werden wohl die Nachbarn das Fahrzeug zuordnen können.

Was mir hier bei der Diskussion fehlt ist, die die Zeit in der die Tat begangen wurde und der Bescheid zugestellt wurde. Ist doch zu viel Zeit dazwischen. Oder hat Wireire den hübschen Brief so lange liegen lassen, an statt sich auch das Kleingedruckte 100x durch zu lesen und nun liegt das Kind im Brunnen und meldet sich jetzt erst.

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