Geblitzt, Bußgeldbscheid nach 4 Monaten, Halter nicht Fahrer

9. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
daveblank
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Geblitzt, Bußgeldbscheid nach 4 Monaten, Halter nicht Fahrer

Moin,

folgende Situation:

Am 06.11.2016 wurde ein Freund von mir mit meinem Fahrzeug auf der AB mit 27 km/h zu schnell geblitzt (er hat mir auch nichts davon erzählt).
Vorgestern(07.03.2017!) erhielt ich einen Bußgeldbescheid, in dem mir als Halter der o.g. Tatvorwurf gemacht wird. Einen Anhörungsbogen habe ich vorher nicht erhalten.
Vorausgesetzt, ich lege Einspruch gegen den Bescheid ein mit der Begründung, dass

a) die Owi verjährt ist und
b) ich gar nicht der Fahrer gewesen bin und auf meinen Freund verweise

würde die Behörde dann ja an meinen Freund herantreten. Jetzt stellt sich mir folgende Frage:

Wenn mein Freund dann zugibt, dass er gefahren ist, liegt dann nicht auch eine Verjährung vor, da ihm als "Täter" nicht rechtzeitig der Anhörungsbogen (der ja die Verjährung unterbrechen würde) bzw. der Bußgeldbescheid zugesendet wurde?

Vielen Dank im voraus für die Hilfe.

Gruß D.



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

dein Bekannter ist gefahren, hat einen Fehler gemacht, wieso ist es jetzt dann ein so grosses Problem für ihn zu zahlen und mal zu seinem Fehler zu stehen?

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#2
 Von 
daveblank
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Das ist gar kein Problem, er steht ja auch zu seinem Fehler und würde zahlen. Wenn aber die Behörde ihrerseits einen Fehler gemacht hat, und den Bußgeldbescheid zu spät versendet hat, dann würde mein Freund nicht einsehen trotz des (fehlerhaften) Verhaltens der Behörde zu zahlen.
Jeder Fahrer ist für sein Handeln verhantwortlich, das sehe ich auch so. Aber die Behörde ist ebenfalls daran gehalten, entsprechende Owis im Rahmen der vorgeschriebenen Fristen zu ahnden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Wenn mein Freund dann zugibt, dass er gefahren ist, liegt dann nicht auch eine Verjährung vor, da ihm als "Täter" nicht rechtzeitig der Anhörungsbogen (der ja die Verjährung unterbrechen würde) bzw. der Bußgeldbescheid zugesendet wurde?

Ja.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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