Gebäudeversicherung durch Ehepartner abschließen lassen

14. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)
Gebäudeversicherung durch Ehepartner abschließen lassen

Hallo Zusammen,

nehmen wir an die Gebäudeversicherung kündigt dem Versicherungsnehmer nach zwei Schäden. Der Versicherungsnehmer versucht daraufhin bei anderen Gesellschaften einen Vertrag abzuschließen wird jedoch durchweg abgelehnt wegen den Vorschäden und die Kündigung durch den Vorversicherer.

Nun möchte der Versicherungsnehmer/Eigentümer die Gebäudeversicherung durch seinen Ehepartner abschließen lassen. Sind hier trotzdem alle Vorschäden anzugeben und ist es über möglich als nicht offizieller Eigentümer die Gebäudeversicherung abzuschließen.

Ich seh das so wie beiner KFZ-Versicherung. Sobald der Eigentümer wechselt (auch von Ehepartner zu Ehepartner) und eine neue Versicherung abgeschlossen wird müssen doch die alten Schäden nicht mehr angegeben werden, da der neue Besitzer damit ja nicht wirklich etwas zu tun hatte. Genauso würde es sich doch auch bei einem Verkauf des Gebäudes verhalten. Der neue Besitzer, welcher wahrscheinlich nicht Mal Kenntnis von allen Vorschäden hätte, müsste diese doch wohl kaum angeben bei einer Gebäudeversicherung. Fraglich ist nur das Verhältnis zwischen Ehemann und Ehefrau.

Einige Recherchen zeigten, dass es auch einen Weg über eine "Hausverwaltung" gibt, diese kann dann stellvertretend eine Versicherung abschließen. Führt das nicht aber eigentlich den ganzen Sinn und Zweck der Ablehnungen ad absurdum?

Probleme mit der Versicherung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat:
Sind hier trotzdem alle Vorschäden anzugeben und ist es über möglich als nicht offizieller Eigentümer die Gebäudeversicherung abzuschließen.

Das ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen und dem Fragebogen.

In der Regel wird nach "bekannten Vorschäden" gefragt.
Und das die Frau so merkbefreit sein soll, ist unglaubwürdig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Jede mir bekannte Versicherung fragt nach Vorschäden UND den Vertragsdaten des Vorversicherers

Sinnvoller wäre es eher evtl einen Makler aufzusuchen, der den Markt für euch absucht

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:
Sind hier trotzdem alle Vorschäden anzugeben und ist es über möglich als nicht offizieller Eigentümer die Gebäudeversicherung abzuschließen.

Das ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen und dem Fragebogen.

In der Regel wird nach "bekannten Vorschäden" gefragt.
Und das die Frau so merkbefreit sein soll, ist unglaubwürdig.


Ich konnte leider weder in den Versicherungsbedingungen noch im Fragebogen etwas hierzu finden. Im ersten Frageteil steht lediglich: "Bestehen oder bestanden weitere Wohngebäudeversicherungen für dieses Gebäude?". Soweit so klar. Im nächsten Schritt heißt es aber, welche Schäden hatten SIE im letzten Jahr, welche Versicherung hatten SIE vorher.

Als neuer Besitzer eines Gebäudes, müsste ich die erste Frage eigentlich bejahen, wenn der Vorbesitzer mich korrekt über Vorschäden aufgeklärt hat. Die folgenden Fragen könnte ich aber nicht mehr beantworten.

Von "bekannten" Vorschäden ist nirgends die Rede...

Es stellt sich im allgemeinen halt die Frage ob es eine Personenbezogene oder Sachbezogene Versicherung ist. z.B. bei einer Handyversicherung würde bei Verkauf des Gerätes die Handyversicherung auf den neuen Besitzer übergehen und das inkl. aller vorherigen Schäden und dem Schadensverlauf, da gleicher Versicherungsvertrag. Bei einer KFZ Versicherung bei Autoverkauf kündigt der alte Besitzer seine Versicherung und der neue schließt eine neue ab, bei der er die Schäden seines neu erworbenen Fahrzeuges nicht angeben muss. Die Schäden werden nämlich nicht Sachbezogen (KFZ) angefordert, sondern personenbezogen über die Schadensfreiheitsklasse.

Die Frage ist in wie weit sich das auf die Gebäudeversicherung übertragen lässt.

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#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Javun):
Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:
Sind hier trotzdem alle Vorschäden anzugeben und ist es über möglich als nicht offizieller Eigentümer die Gebäudeversicherung abzuschließen.

Das ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen und dem Fragebogen.

In der Regel wird nach "bekannten Vorschäden" gefragt.
Und das die Frau so merkbefreit sein soll, ist unglaubwürdig.


Ich konnte leider weder in den Versicherungsbedingungen noch im Fragebogen etwas hierzu finden. Im ersten Frageteil steht lediglich: "Bestehen oder bestanden weitere Wohngebäudeversicherungen für dieses Gebäude?". Soweit so klar. Im nächsten Schritt heißt es aber, welche Schäden hatten SIE im letzten Jahr, welche Versicherung hatten SIE vorher.

Als neuer Besitzer eines Gebäudes, müsste ich die erste Frage eigentlich bejahen, wenn der Vorbesitzer mich korrekt über Vorschäden aufgeklärt hat. Die folgenden Fragen könnte ich aber nicht mehr beantworten.

Von "bekannten" Vorschäden ist nirgends die Rede...

Es stellt sich im allgemeinen halt die Frage ob es eine Personenbezogene oder Sachbezogene Versicherung ist. z.B. bei einer Handyversicherung würde bei Verkauf des Gerätes die Handyversicherung auf den neuen Besitzer übergehen und das inkl. aller vorherigen Schäden und dem Schadensverlauf, da gleicher Versicherungsvertrag. Bei einer KFZ Versicherung bei Autoverkauf kündigt der alte Besitzer seine Versicherung und der neue schließt eine neue ab, bei der er die Schäden seines neu erworbenen Fahrzeuges nicht angeben muss. Die Schäden werden nämlich nicht Sachbezogen (KFZ) angefordert, sondern personenbezogen über die Schadensfreiheitsklasse.

Die Frage ist in wie weit sich das auf die Gebäudeversicherung übertragen lässt.


1.: Wieso sollte die Ehefrau einen Vertrag abschliessen für Gebäude die Ihr nicht gehören?
2.: Wollt ihr doch so nur eine Versicherung abschliessen, weil offensichtlich entweder der Versicherer Dich nicht mehr will - oder zu teuer ist.

In den Versicherungsbedingungen steht in der Regel, dass man Eigentümer der entsprechenden Immobilie sein muss (soweit mir alle Bekannten Versicherer. Ich schlage vor einen Makler zu beauftragen. Alles andere ist unnötigen Geldverschwendung, da im Zweifel der Versicherer nicht zahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat:
z.B. bei einer Handyversicherung würde bei Verkauf des Gerätes die Handyversicherung auf den neuen Besitzer übergehen und das inkl. aller vorherigen Schäden und dem Schadensverlauf,

Nicht unbedingt. Kommt auf die Versicherung an.



Zitat:
Es stellt sich im allgemeinen halt die Frage ob es eine Personenbezogene oder Sachbezogene Versicherung ist.

Das sollte sich aus den vertraglichen Vereinbarungen ergeben.
Typische Personenbezogene Versicherungen sind z.B. Kranken-, Unfall-, Renten-, Lebens-, Rechtschutz-, Haftpflichtversicherung.



Zitat:
Ich schlage vor einen Makler zu beauftragen. Alles andere ist unnötigen Geldverschwendung, da im Zweifel der Versicherer nicht zahlt.

Korrekt.
Und dem auch genau und nachweislich schildern was das Ziel ist und warum es das ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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