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Gebühren und Auslagen beim Bußgeldbescheid

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Gebühren und Auslagen beim Bußgeldbescheid

Guten Abend,

ich habe einen Bußgeldbescheid über € 40,-- erhalten, den ich selbstverständlich auch bezahlen werden.
Was mich nur sehr verwundert ist, daß ich weiterhin € 20,-- Gebühr und € 5,60 Auslagen der Bußgeldstelle berappen soll.
Es gibt Gemeinden, da wird - wenn die Strafe anerkannt wird - sofort abkassiert und zwar ohne Gebühren, Auslagen, etc., sondern eben nur die Geldbuße.
Ich finde diese Zusatzgebühren recht happig und habe eigentlich keine Lust, diese zu bezahlen.
Hat jemand einen Tipp??



von Autofahrer am 28.03.2005 19:37
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Gebühren und Auslagen beim Bußgeldbescheid
Ups, hier ist tatsächlich etwas schiefgelaufen.

Also um Auslagen und Gebühren kommt man bei Erlass eines Bußgeldbescheides grundsätzlich nicht herum. Gebührenfrei ist die Sache lediglich beim Angebot eines Verwarngeldes. Da dieses jedoch maximal 35,00 € betragen kann, fällt dies hier jedoch flach.

Die Gebühren betragen 5% der Bußsumme, mindestens jedoch 12,50 € (§107 OWiG). 5% von 40€ betragen 2,00 €, nicht 20,00. Hier hat jemand versehentlich eine Null zu viel in den Taschenrechner (400) eingetippt und dann 20,00 rausgekriegt.
Im vorliegenden Fall kommt somit die Mindestgebühr zum Ansatz.

Die Auslagen von 5,60 € entsprechen den Kosten für die Postzustellungsurkunde. Die muss man bezahlen, diese Ausgaben hatte die Verwaltungsbehörde ja tatsächlich.

Vorschlag: Einspruch gegen Bescheid einlegen.

Mero

-- Editiert von Mero am 29.03.2005 12:35:33


von Mero am 29.03.2005 12:33
Status: Stift (43 Beiträge)
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>Gebühren und Auslagen beim Bußgeldbescheid
Die Gebühr wird richtig sein, denn der Betrag der Mindestgebühr ist festgelegt.


von marga1 am 29.03.2005 13:08
Status: Stift (53 Beiträge)
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>Gebühren und Auslagen beim Bußgeldbescheid
Hallo!

Das Schlimme ist, die Gebühr von 20 € ist leider richtig - die betr. Mindestgebühr nach § 107 OWiG ist nämlich vor gut einem Jahr klammheimlich auf die 20 € angehoben worden; wohlgemerkt eine fast Verdoppelung.

Was soll man dazu noch sagen, denn es steht in keiner Relation zum (tatsächlichen)Arbeitsaufwand.


Beste Grüße


von Alltags-J am 03.04.2005 02:38
Status: Stift (51 Beiträge)
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