>Gebühren und Auslagen beim Bußgeldbescheid
Ups, hier ist tatsächlich etwas schiefgelaufen.
Also um Auslagen und Gebühren kommt man bei Erlass eines Bußgeldbescheides grundsätzlich nicht herum. Gebührenfrei ist die Sache lediglich beim Angebot eines Verwarngeldes. Da dieses jedoch maximal 35,00 € betragen kann, fällt dies hier jedoch flach.
Die Gebühren betragen 5% der Bußsumme, mindestens jedoch 12,50 € (
§107 OWiG). 5% von 40€ betragen 2,00 €, nicht 20,00. Hier hat jemand versehentlich eine Null zu viel in den Taschenrechner (400) eingetippt und dann 20,00 rausgekriegt.
Im vorliegenden Fall kommt somit die Mindestgebühr zum Ansatz.
Die Auslagen von 5,60 € entsprechen den Kosten für die Postzustellungsurkunde. Die muss man bezahlen, diese Ausgaben hatte die Verwaltungsbehörde ja tatsächlich.
Vorschlag: Einspruch gegen Bescheid einlegen.
Mero
-- Editiert von Mero am 29.03.2005 12:35:33
von Mero am 29.03.2005 12:33
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