Gebühren obwohl wiederspricht und in Kontakt ist
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Gebühren obwohl wiederspricht und in Kontakt ist
Hallo habe derzeit einige schwierigkeiten mit einem Inkasso Unternehmen ich bekam einen Brief mit einer Forderung 58€.Ich habe mich dort gemeldet und Wiedersprochen da die Forderung in meinen Augen bereits beglichen wurde. Man schickte mir Briefe ich schickte Briefe und Kontoauszüge aber von Creditreform kamen immer nur "Kann Kontoauszug nicht Zuordnen". Dann bin ich Umgezogen 01.04.09 teilte Telefonisch meinen Neue Anscshrift mit seid da habe ich nichts mehr gehört. Letzten Monat habe ich bei meinem Vater 2 Briefe liegen vom Institut vom 05.03.09 und 01.07.09. Immer noch die Gleiche Forderung... Ich habe dann einfach die 58 € Überwiesen da mir der Stress zu viel wurde jedesmal zur Bank Kontoauszüge beantragen hin schicken etc.pp da habe ich die Hauptforderung einfach Überwiesen in der Hoffnung dann ruhe zu bekommen. Heute kam wieder ein Brief zu meinem Vater worin mich das Institut Auffordert 80,07 € noch zu bezahlen (Gebühren). Ist das O.k von denen ? ich teilte denen doch meine neue Adresse mit und Umgemeldet habe ich mich auch bei meinem Vater bin ich schon 18 Jahre nicht mehr gemeldet wie kommen die an so eine Adresse ? ist doch klar das ich mich dann nicht melde wenn ich die briefe nicht erhalte.und davon ausgehe das er erledigt ist.
von sushi0901 am 03.07.2009 16:00
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>Gebühren obwohl wiederspricht und in Kontakt ist
Wieso hast Du überhaupt nochmal bezahlt ?????
von thehellion am 03.07.2009 20:45
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>Gebühren obwohl wiederspricht und in Kontakt ist
Wiel ich satt war ständig zur Bank zu laufen und neue Kontoauszüge (aus dem Archiv) zu beantragen habe schon ca 30 € dafür bezahlt kosten pro Monat glaub 4,50 € oder 5,50 €.
von sushi0901 am 04.07.2009 08:03
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>Gebühren obwohl wiederspricht und in Kontakt ist
Aber wenn Du doch bezahlt hast dann lehn Dich zurück und warte einfach ab !
Die Gegenseite will doch was von Dir und nicht umgekehrt.;)
Warte ob es zu einem Gerichtlichen Mahnbescheid kommt
Diesem widersprichst Du vollumfänglich und begründungslos
Die Gegenseite hat dann die Möglichkeit die Klage zu begründen - wozu es aber kaum kommen wird
-- Editiert am 04.07.2009 09:57
von thehellion am 04.07.2009 09:55
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