Gbr Privat gekauftes Auto in Betrieb einführen?

12. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
coolio1
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 6x hilfreich)
Gbr Privat gekauftes Auto in Betrieb einführen?

Hallo,

ist es möglich Privat gekaufte Gegenstände unmittelbar danach in die Gbr als Betriebsvermögen einzuführen?
Im Kaufvertrag würde dann allerdings nur einer von den Gesellschaftern stehen.

Grund für dieses Vorgehen wäre, eine neu gegründete Gbr, wenn Finanzierung nicht möglich ist da noch keine Zahlen existieren in form von BWA ect..
Da Festangestelltenverhältnis und darüber eine Privatfinanzierung ohne Probleme klappen würde.
Das Fahrzeug soll dann als Mietfahrzeug fungieren.

Danke schonmal

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von coolio1):
ist es möglich Privat gekaufte Gegenstände unmittelbar danach in die Gbr als Betriebsvermögen einzuführen?

Ja.



Zitat (von coolio1):
Da Festangestelltenverhältnis und darüber eine Privatfinanzierung ohne Probleme klappen würde.
Das Fahrzeug soll dann als Mietfahrzeug fungieren.

Da wird die Bank aber nicht mitspielen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
coolio1
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 6x hilfreich)


Zitat (von coolio1):
Da Festangestelltenverhältnis und darüber eine Privatfinanzierung ohne Probleme klappen würde.
Das Fahrzeug soll dann als Mietfahrzeug fungieren.

Da wird die Bank aber nicht mitspielen.

Warum? Wenn das Fahrzeug schon zu beginn als solches gekauft und zugelassen wird?
Nach Übertragung ins Betriebsvermögen sind dann nur die Bankverbindungen zu ändern, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

"Privatfinanzierung" und "Mietfahrzeug" bringen durchaus gewisse Probleme mit sich.
Die Banken möchten durchaus wissen zu welchem Zweck das KfZ eingesetzt wird bzw. untersagen den unternehmerischen Gebrauch des KfZ für solche Zwecke.



Zitat (von coolio1):
Nach Übertragung ins Betriebsvermögen sind dann nur die Bankverbindungen zu ändern, oder?

Nö, auch die Fahrzeugpapiere.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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