Hallo,
folgende Situation: A und B haben im Jahr 2000 eine GbR gegründet, nachdem A die Firma vorher 25 Jahre allein geführt hat. Der Name der GbR lautet "A & B".
Nun möchte A die GbR verlassen, B ist damit einverstanden die Firma alleine weiterzuführen und auch die Auflösung von Anlagevermögen, Forderungen/Verbindlichkeiten etc. ist weitgehend geregelt.
B möchte gerne den Namen "A & B" weiterführen (evtl. mit dem Zusatz: "Inhaber: B"), da die Kunden sich schließlich 8 Jahre an den Namen gewöhnt haben und A würde hierfür auch alle Rechte auf den Namen abtreten.
Ist das möglich? Und wie hält man das ganze am Besten schriftlich fest? Reicht es wenn A ein kurzes Schreiben aufsetzt, dass B den Namen behalten darf?
GbR wird aufgelöst - darf der Name bestehen bleiben?
18. Juni 2008
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Frage vom 18. Juni 2008 | 13:04
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
GbR wird aufgelöst - darf der Name bestehen bleiben?
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