Guten Tag,
ich möchte mit einem Partner in Kürze eine GbR gründen und wir stellen uns gerade die Frage:
Müssen wir auch auf der Visitenkarte oder einem Firmenwerbeschild, was an unserer Fassade hängt, den Zusatz GbR hinter den Namen schreiben? Oder ist dies nur auf Briefbögen usw. der Fall?
Ist zudem auf der Visitenkarte der Zusatz Geschäftsführer, Gesellschafter oder Inhaber korrekt?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
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GbR Zusatz auch auf einer Visitenkarte ein muss?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Freiberuflich oder gewerblich ?
Für Gewerbliche gibt es nach Wegfall von § 15
a,b der Gewerbeordnung keine Vorschriften mehr, wie man im Rechtsverkehr auftritt.
Es erleichert aber sicherlich die Identifikation, wenn man zumindestens einen namen angibt und den Zusatz GBR.
Ich würde das auf Briefköpfen und visitenkarten einheitlich machen;
wie sollen den Aussenstehende sonst durchblicken , mit wem man es genau zu tun hat ?
Schild ist m.W. weggefallen mit Aufhebung von § 15a.
Aber beim Amt noch mal nachfragen,
welche Pflichten es gibt;
eventuell gibt es auch ein Merkblatt.
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quote:
Ist zudem auf der Visitenkarte der Zusatz Geschäftsführer, Gesellschafter oder Inhaber korrekt?
Das könnte man meiner Ansicht nach als Irreführung (über die Gesellschaftsform; auch wenn Gesellschafter bei einer GbR natürlich auch richtig ist, geht man eher von einer GmbH aus) und ist daher Abmahngefährdet. Da würde ich es nicht drauf ankommen lassen.
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Danke für Eure Antworten!
Bei welchen Amt muss ich da nachfragen?
Ist zudem auf der Visitenkarte der Zusatz Geschäftsführer, Gesellschafter oder Inhaber korrekt?
"Das könnte man meiner Ansicht nach als Irreführung (über die Gesellschaftsform; auch wenn Gesellschafter bei einer GbR natürlich auch richtig ist, geht man eher von einer GmbH aus) und ist daher Abmahngefährdet. Da würde ich es nicht drauf ankommen lassen. "
> Das heisst, ich darf Inhaber schreiben?
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Du darfst. Aber warum willst du??? Hast du es mit Unterbelichteten zu tun?
Wenn Du wie früher vorgeschrieben und heute empfohlen den Zusatz GbR und die Vor- und Zunamen der Gesellschafter verwendest, dann machst du es dir und anderen nicht unnötig schwer. Schliesslich sollte jedem klar sein, dass es sich bei Herrn Max Müller von der Max Müller und Bernd Becker GbR um einen der Inhaber und Gesellschafter handelt ;-)
Schon mal das gelesen?
http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorbereitung/gruendungswissen/rechtsform/05/
http://www.ihk-kassel.de/solva_docs/PflichtangabenaufGeschaeftsbriefen1.pdf
In Detailfragen sollte eigentlich die zuständige IHK weiterhelfen ...
Bei uns legte z.B. die Bank-Innenrevision gerade kürzlich extremsten Wert darauf, dass das Konto exakt unter der GbR-Bezeichnung geführt wird wie sie auch im Gesellschaftervertrag benannt ist.
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"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen. Dieter H"
Du kannst auf sämtlichen Bierdeckel schreiben was du willst.
Sämtliche "Geschäftspapiere" sind mit der völlständigen Firmierung anzugeben. Also spätestens wenn es Ernst wird, muss du die Hosen runter lassen.
Nenn dich doch "Chef sämtlicher Direktoren und Generaldirektoren"...
Versucht du einen unlauteren Vorteil zu erlangen, gibts ne Abmahnung. Der "Geschäftsführer" könnte dazu reichen, da du ja das nicht bist.
Fragen darfst du immer und kostenfrei deine IHK.
Das mit der Haftung in einer GBR solltest du sorgfälltig lesen. Du haftest für alles auch ganz alleine, selbst wenn der andere Millionär wäre.
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