>GbR, Einlage, Überbrückungsgeld, Gewinn
Es ist immer unklug, bei einer GbR die Arbeitsleistung eines Gesellschafters zum Vertragsgegenstand zu machen. Das gibt meist Ärger, wenn der eine der Meinung ist, die Arbeitsleistung des anderen würde nicht effektiv genug sein oder der andere, daß seine Arbeit mehr wert ist. Oder aber bei Krankheit u.ä.
Da für die GbR kein Stammkapital erforderlich ist, sollte man auch nicht auf Kapitalgesellschaft abstellen. Und schon gar nicht Kosten der Lebenshaltung dem Firmenertrag zurechnen.
Wolfgang
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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
von guest123-57 am 23.06.2004 14:06
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