Gastronomie Saison / Überstunden + Festlohn

16. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
BadBigX
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gastronomie Saison / Überstunden + Festlohn

Hallo Zusammen,

meine Freundin ist als Sasionkraft in der Gastro beschäftigt...
d.h. jedes Jahr neuer Vertrag und alle zwei Jahre eine "neue" Postition (Kettenvertäge) aber darum gehts nicht..

Sie hat laut Arbeitsvertrag einen "Festlohn".
Führt Stundenzettel! die sie unterschrieben ihrem Arbeitgeber persönlich in die Hand drückt.
Nun aufgrund von Mobbing etc. hat sie einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und ist zum Ende diesen Monats dort weg.
Die Frage die wir uns jetzt stellen ist... was passiert mit den Überstunden die sie die letzten Jahre aufgebaut hat?
Es ist noch nie etwas "ausgezahlt" worden?!
Da in ihrem Arbeitsvertrag keine Regelung bezüglich Arbeitszeitkonten etc. aufgeführt ist und dort auf den Manteltarifvertrag verwiesen wird gehen wir in unserer Naivität davon aus das sie folglich ihren Anspruch via Tarifvertrag geltend machen kann.
Ihre Chefin redet sich jedoch damit raus das diese "Zeit" verrechnet wird/wurde mit "Arbeitsfreien" Tagen... also wo meine Freundin laut Dienstplan nicht eingesetzt wurde...
Meiner Meinung nach beißt sich das aber doch mit dem Festlohn... weil sie ja ihre Arbeitskraft permanent zur Verfügung gestellt hat?!

Sorry wenn ich das alles so konfus geschrieben habe... bin nicht allzu gut im Texten ;)

Also Grundlegend gehts halt um die Frage...
Überstunden / was ist damit?
Festlohn vs. Dienstplan und Einsatzzeit / Macht man als AN´ne lange Nase wenn man nicht eingesetzt wird?
Fragen über Fragen...

so long

edit: Ist es wichtig Stundenzettel vom AG unterschreiben zu lassen? Oder nimmt er die vom AN Unterschrieben Stundenzettel so zur Kenntnis?

-- Editiert BadBigX am 16.10.2014 08:13

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// .. hat sie einen Aufhebungsvertrag unterschrieben

... und in eben diesem Aufhebungsvertrag dürfte stehen, dass alle Ansprüche wechselseitig abgegolten sind. Also nachlesen. Wenn das so ist, isses Essig mit irgendwelchen Nachforderungen.

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#2
 Von 
BadBigX
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Dort steht folgendes drin:

Sehr geehrte Frau so und so,

hiermit kündigen wir den zwischen uns geschlossenen Arbeitsvertrag in gegenseitigem Einvernehmen unter Einhaltung der tariflichen Frist zum 31/10/2014.

Ihre Arbeitspapiere werden Ihnen per Post an die noch anzugebende Adresse zugesendet.

Soweit Ihnen noch Urlaub zusteht, können wir Ihnen diesen aus dringenden betrieblichen Gründen nicht mehr komplett als bezahlte Freizeit gewähren.
Sie erhalten ihn daher abgegolten.

Und dann kommt nur noch das übliche mit Arbeitsamt... zeitnah melden etc.

Mehr stand in der Kündigung nicht drin.

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
Ihre Chefin redet sich jedoch damit raus das diese "Zeit" verrechnet wird/wurde mit "Arbeitsfreien" Tagen... also wo meine Freundin laut Dienstplan nicht eingesetzt wurde...
Meiner Meinung nach beißt sich das aber doch mit dem Festlohn... weil sie ja ihre Arbeitskraft permanent zur Verfügung gestellt hat?!


Das beißt sich nicht und die Chefin hat recht. Mehrarbeit kann entweder durch Auszahlung aber durch Freizeit abgegolten werden. Ich kenne aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe nur den Manteltarifvertrag aus NRW und da ist genau soetwas geregelt. Sprich, wenn in einer Woche ein Tag mehr gearbeitet wurde, dann kann er dadurch ausgeglichen werden, dass z.B. in der anderen Woche ein Tag weniger gearbeitet wird.

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#4
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Nun gut, dann läuft es darauf hinaus, was deine Freundin hinreichend belegen oder beweisen kann. Wenn die Chefin davon spricht, dass Überstunden oder Plusstunden durch Zeitausgleich abgegolten sind , läuft das offenkundig auf eine streitige Angelegenheit hinaus.

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#5
 Von 
BadBigX
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich kann mir schwer vorstellen das bei einer Vertraglich zugesicherten Stundenzahl mit Festgehalt (ohne Zeitkontoführung) einfach so schier dan dudel gesagt werden kann das dann mal eben 100-200 Überstunden "verrechnet" werden wenn "nix zu tun" ist...

Hmm... laut Tarifvertrag RP ist Mehrarbeit ab der 170. stunde etc zu vergüten, sofern nicht ein Zeitkonto im Vertrag beschrieben ist... also soweit jetzt was ich verstanden habe...

Aber ich glaube wir kommen dann da tatsächlich nicht ohne professionellen Rechtsbeistand weiter....

Ich kenn das ja selbst von mir... wenn mein AG mich nicht einsetzen kann ists sein Problem... und ich bekomme mein Gehalt weiter und muss keine Stunden auf oder abbauen...

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#6
 Von 
BadBigX
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Das beißt sich nicht und die Chefin hat recht. Mehrarbeit kann entweder durch Auszahlung aber durch Freizeit abgegolten werden. Ich kenne aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe nur den Manteltarifvertrag aus NRW und da ist genau soetwas geregelt. Sprich, wenn in einer Woche ein Tag mehr gearbeitet wurde, dann kann er dadurch ausgeglichen werden, dass z.B. in der anderen Woche ein Tag weniger gearbeitet wird.


Regelarbeitszeit 6 Tage-Woche permanent
Theoretisch laut AV 169 Stunden / regelfall im Monat läge der Durchschnitt bei ca. 200 Stunden



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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>was passiert mit den Überstunden die sie die letzten Jahre aufgebaut hat? <hr size=1 noshade>

1. Müsste sie beweisen können, das diese existieren
2. Müsste sie beweisen, das es tatsächlich Überstunden waren, also vom Vorgesetzten angeordnete oder geduldete Mehrarbeit.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#8
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
Hmm... laut Tarifvertrag RP ist Mehrarbeit ab der 170. stunde etc zu vergüten, sofern nicht ein Zeitkonto im Vertrag beschrieben ist... also soweit jetzt was ich verstanden habe...


Eine Vereinbarung zum Zeitkonto ist nach dem MTV für RP nur notwendig, wenn sog. flexible Arbeitszeit vereinbart wird.

Gibt es eine Vereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit nicht, dann ist immer noch möglich, dass im Arbeitsvertrag oder auch sonst eine Vereinbarung mit dem AN getroffen wurde, dass Überstunden in Freizeit abgeglten werden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BadBigX
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Eine Vereinbarung zum Zeitkonto ist nach dem MTV für RP nur notwendig, wenn sog. flexible Arbeitszeit vereinbart wird.

Gibt es eine Vereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit nicht, dann ist immer noch möglich, dass im Arbeitsvertrag oder auch sonst eine Vereinbarung mit dem AN getroffen wurde, dass Überstunden in Freizeit abgeglten werden


Nix davon...
Es steht lediglich im AV das der Tarifvertrag gilt.
Keine Konten etc. Nebenabreden... nüx

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