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Gastronomie-Kritiker darf nicht zum Weltwirtschaftsforum in Davos

AFP VOM 8.10.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 946 Aufrufe
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Pressefreiheit

Menschenrechtsgericht verurteilt Schweiz

Die Schweiz hat mit dem Zutrittsverbot für einen Gastronomie-Kritiker zum Weltwirtschaftsforum in Davos die Pressefreiheit verletzt. Zu diesem Schluss kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag. Die Straßburger Richter gaben damit dem Journalisten Mario Gesell Recht, der für die Gastronomie-Zeitschrift "Gaston-News" arbeitet.

Der heute 51-Jährige war im Januar 2001 von der Polizei daran gehindert worden, an einer von Globalisierungsgegnern organisierten Konferenz unter dem Motto "Public Eye on Davos" teilzunehmen. Auch als er seinen Presseausweis zeigte, wurde er nicht zu der Veranstaltung gelassen.

Der zuständige Kanton Graubünden wies seine Beschwerde ab. Die Polizei habe wegen geplanter nicht genehmigter Kundgebungen umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Dies sehe das Schweizer Polizeigesetz im Falle von "ernsten Notsituationen" und einer "konkreten und unmittelbar bevorstehenden Gefahr" vor.

Die Straßburger Richter argumentierten hingegen, das Polizeigesetz erlaube Einschränkungen der Grundrechte nur für potenzielle Unruhestifter. Der Journalist habe nicht zu dieser Kategorie gehört. Die Schweiz muss dem Kläger nun 1026 Euro Schmerzensgeld zahlen.

8. Oktober 2009 - 15.17 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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