Hallo alle,
gibt es die Möglichkeit, sich ein absolut innovatives Gastronomie-Konzept schützen zu lassen, so dass es keiner nachahmen kann?
Beispiel: Hätte McDonalds sich die "Erfindung" Schnellrestaurant schützen lassen können, wenn es vorher keine Restaurants dieser Art gegeben hat?
Markenrecht zieht m. E. ja nicht, weil es sich ja um eine Dienstleistung handelt, die nicht unter einem bestimmten Namen / Zeichen, sondern auf eine neue, außergewöhnliche Weise erbracht werden soll. Urheberrecht auch nicht, weil es ja kein "künstlerisches Werk" o.Ä. ist.
Sollte ich falsch liegen, oder gibt es etwas, das ich nicht bedacht habe, freue ich mich auf jede Antwort!
Gastronomie-Konzept schützen lassen
15. August 2006
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Frage vom 15. August 2006 | 09:50
Von
Status: Schüler (217 Beiträge, 29x hilfreich)
Gastronomie-Konzept schützen lassen
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#1
Antwort vom 16. August 2006 | 10:35
Von
Status: Schüler (280 Beiträge, 48x hilfreich)
Ich wüsste nicht, wie sich MCD die Erfindung Schnellrestaurant hätte schützen lassen können. Dann hätte ja auch das erste Restaurant die "Erfindung" Restaurant schützen lassen können.
Eine konkrete Antwort ist in Ihrem Fall auch nicht möglich, weil keinerlei Ansatzpunkte / Details vorliegen.
Und jetzt?
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