Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 

Gaspreise dürfen nicht ohne konkrete Begründung steigen

AFP VOM 27.10.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1470 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Gaspreise

Eon Hanse unterliegt in jahrelangem Gerichtsverfahren

Energieversorger dürfen einem Gerichtsurteil zufolge ihre Gaspreise nicht ohne konkrete Begründung anheben. Das Landgericht Hamburg erklärte eine Preisanpassungsklausel des Unternehmens Eon Hanse für unwirksam. Der Konzern hatte in Verträgen mit den Kunden festgelegt, den Gaspreis der "Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt" anzupassen. Dies benachteilige die Kunden unangemessen. Gegen die Klausel und die damit verbundenen Preiserhöhungen hatten mehrere Kunden geklagt. Eon Hanse will gegen die Entscheidung in Berufung gehen.

Die Hamburger Richter entschieden, dass in Verträgen mit Verbrauchern an die Ausgewogenheit und Klarheit einer Änderungsklausel hohe Anforderungen zu stellen seien. Klauseln, die eine Preiserhöhung nach "freiem Belieben" erlaubten, seien unwirksam. Erforderlich sei vielmehr, dass die Voraussetzungen für eine Preiserhöhung möglichst konkret festgelegt würden. Der Kunde müsse die Möglichkeit erhalten, die Änderungen nachzuvollziehen und nachzurechnen.

Das bereits seit 2005 laufende Verfahren geht aber in eine neue Runde, da Eon Hanse in Berufung gehen will. Darüber müsste das Hanseatische Oberlandesgericht entscheiden. Eon-Hanse-Geschäftsführer Matthias Wendel erklärte, das Gericht habe nicht über die Angemessenheit der Preise entschieden, sondern sich auf einen rein formalen Aspekt konzentriert. Dieser sei für die Kernfrage aber unerheblich. Eine anders formulierte Klausel hätte an der Preisgestaltung nichts geändert, erklärte Wendel.

27. Oktober 2009 - 16.58 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwältin
Christina Palmberger
Bonn
Mietrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Strafrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?