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Gasnetzbetreiber wollen Bundesnetzagentur stoppen - 1/1
AFP vom 08.05.2007   |   3764 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Gasnetzbetreiber wollen Bundesnetzagentur stoppen

BGH entscheidet über Auskunftsrechte der Behörde

Der Bundesgerichtshof (BGH) muss entscheiden, ob die Bundesnetzagentur von den Unternehmen geheime Betriebsdaten erheben darf, um Monopolgewinne zu begrenzen. Bei der mündlichen Verhandlung einer von drei Gasnetzbetreibern eingereichten Klage am Dienstag in Karlsruhe verwies der Behördenvertreter auf den nun erstellten Bericht der Bundesnetzagentur. Demnach haben die rund 780 Gasnetzbetreiber kein Eigeninteresse daran Kosten zu senken und Kostensenkungen an Kunden weiterzugeben. Der Gesetzgeber habe deshalb die Agentur beauftragt, einen Bericht zur Einführung einer so genannten Anreizregulierung vorzulegen. Deren Ziel ist es, Kosten der Netzbetreiber zu begrenzen und Effizienzgewinne an die Kunden weiterzugeben.

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Der Rechtsvertreter der Netzagentur wies den Vorwurf der Kläger zurück, die im September 2005 eingeforderte Auskunft von geheimen Betriebsdaten verstoße gegen das so genannte Übermaßverbot. Nur mit einer detaillierten Kenntnis der Kostenverursacher in den Unternehmen könne die Effizienz der Netzbetreiber verglichen und verhindert werden, dass es zu einer den Markt verzerrenden Regulierung komme. Zudem sei die Agentur mit Blick auf sensible Daten zur Geheimhaltung verpflichtet. Einzelne Struktur- und Kostendaten würden deshalb in den Bericht auch nicht unternehmensbezogen einfließen.

Der BGH deutete an, es würde womöglich der Ansicht der Bundesnetzagentur folgen. Der Behörde müsse ein weiter Einschätzungsspielraum beim Erheben von Daten zugestanden werden, damit sie ihren Bericht erstellen könne, sagte der Senatsvorsitzende Günter Hirsch.




Das Regulierungskonzept sieht vor, den Unternehmen Anreize zu bieten, damit sie ihre Effizienz steigern: Durch eine Entkoppelung von Kosten und Erlösen in einem bestimmten Zeitraum wird den Unternehmen die Möglichkeit eröffnet, höhere Gewinne zu erwirtschaften, wenn sie Kosten senken. Vorgegeben werden insoweit nur Obergrenzen für Preise und Erlöse. Reduziert ein Unternehmen seine Kosten, kann es die daraus resultierenden Gewinne innerhalb der Regulierungsperiode einbehalten. Das Unternehmen offenbart zugleich aber auch Kostensenkungspotenziale, über die die Regulierungsbehörde sonst keine Kenntnis hätte. Effizienzgewinne müssen aber auch an Kunden weiter gegeben werden.

Die Behörde will wegen zu erwartender erheblicher Produktivitätssteigerungen einen generellen Produktivitätsfaktor von 1,5 bis 2 Prozent einführen. Dieser Wert stößt dem Bericht der Bundesnetzagentur zufolge allerdings auf "massive Kritik" der Netzbetreiber. Sie befürchten eine "zu große und zu schnelle Absenkung" ihrer Profite, heißt es in dem Bericht.

8. Mai 2007 - 15.03 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2007



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