Gas nicht bezahlt. Darf der Strom abgestellt werden

26. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz471156-78
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Gas nicht bezahlt. Darf der Strom abgestellt werden

Hallo,

leider habe ich es nicht bemerkt, das ich für 1 Jahr kein Gas bezahlt habe. Der Anbieter hat es auch nicht gemerkt.
Ich muss jetzt 2000 Euro Gas nachzahlen, was überhaupt nicht möglich ist. Auch die Ratenzahlung in Höhe von 500 Euro ist nicht möglich.
Jetzt droht er mir mit der Sperrung des Stroms. Das ist aber alles bezahlt bis auf 150 Euro. Ich habe keine Abschlussrechnung bekommen. Werde aber die 150 Euro morgen zahlen.

Ist es dann immer noch möglich das mir wegen der offen Gasrechnung der Strom abgestellt wird?
Strom ist bei den Stadtwerken. Das Gas läuft über Yello.

Die Stadtwerke fordern den gesamten Betrag von mir und drohen darin mit der Sperrung des Stroms.

Ich habe keine Möglichkeit so kurzfristig 2000 Euro zu bekommen.

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61 Antworten
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#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von amz471156-78):
Strom ist bei den Stadtwerken. Das Gas läuft über Yello.


Und warum fordern die Stadtwerke? Hat man das bereits schriftlich mit der Sperrankündigung?

Zitat (von amz471156-78):
Werde aber die 150 Euro morgen zahlen.


Am besten zweckgebunden für den jeweiligen Vertrag. Abschlussrechnung anfordern.



-- Editiert von Retels am 26.07.2017 14:32

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amz471156-78
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil ich bei den Stadtwerken noch die 2000€ Gas offen habe. Warum ich das nicht gemerkt habe, das ich kein Gas bezahlt habe, ist etwas anderes.

Im Brief steht:

Strom vom 20.12.2016 noch 147,39 offen
Gas noch 1826,13 offen.

Sollten wir nicht bis zum 31.7.17 über den o.g. Gesamtbetrag verfügen können, werden wir die Außerbetriebsetzung für Strom beim zuständigen Netzbetreiber in Auftrag geben.
Die 147,39 habe ich gerade überwiesen. Aber Gas ist unmöglich. Auch die 500€ Rate sind zu viel. Gas abstellen können die gerne machen. Das ist unwichtig. Mein Warmwasser läuft über Strom. Heizung brauch ich gerade nicht und hab einen Kamin. Nur der Strom ist wichtig. Ich bin alleinerziehend mit drei Kindern und habe gerade noch die Scheidung mit meiner EX Frau am laufen.

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#3
 Von 
amz471156-78
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Zitat (von amz471156-78):
Strom ist bei den Stadtwerken. Das Gas läuft über Yello.


Und warum fordern die Stadtwerke? Hat man das bereits schriftlich mit der Sperrankündigung?

siehe meine Antwort. Sie wollen sperren.

Zitat (von amz471156-78):
Werde aber die 150 Euro morgen zahlen.


Am besten zweckgebunden für den jeweiligen Vertrag. Abschlussrechnung anfordern.

Ich habe zwei Kundennummern. GAS und Strom. Werde nur den Strom bezahlen.
Versuche parallel mir das Geld zu leihen. Aber das steht noch in der Glaskugel ob das klappt.


-- Editiert von Retels am 26.07.2017 14:32

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Es ist eigentlich wurscht, warum Sie nicht gezahlt haben, da nun das Ende der Fahnenstange erreicht ist. Die Haltung "ist mir egal ich brauche keine Heizung" ist zu kurz gedacht, denn es bleibt ja nicht beim Abstellen, dann kommt ein ordentliches Mahnverfahren mit zusätzlichen Kosten und Eintrag in die Schufa. DAS MUSS DOCH WIRKLICH NICHT SEIN!!

Gehen Sie zu den Stadwerken und reden Sie mit denen. Meine Erfahrung ist, dass die auch kleine Raten akzeptieren, solange gezahlt wird. Fangen Sie sofort an auf die Schuld abzuzahlen, von mir aus mit 50 oder 100 €, so dass die schon beim Treffen sehen, ah der meint auch was er sagt, macht immer nen guten Eindruck und steigert die Bereitwilligkeit des Gläubigers.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amz471156-78
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Es ist eigentlich wurscht, warum Sie nicht gezahlt haben, da nun das Ende der Fahnenstange erreicht ist. Die Haltung "ist mir egal ich brauche keine Heizung" ist zu kurz gedacht, denn es bleibt ja nicht beim Abstellen, dann kommt ein ordentliches Mahnverfahren mit zusätzlichen Kosten und Eintrag in die Schufa. DAS MUSS DOCH WIRKLICH NICHT SEIN!!

Gehen Sie zu den Stadwerken und reden Sie mit denen. Meine Erfahrung ist, dass die auch kleine Raten akzeptieren, solange gezahlt wird. Fangen Sie sofort an auf die Schuld abzuzahlen, von mir aus mit 50 oder 100 €, so dass die schon beim Treffen sehen, ah der meint auch was er sagt, macht immer nen guten Eindruck und steigert die Bereitwilligkeit des Gläubigers.


Entschuldigen sie meine Haltung. Da ich schon insolvent bin. Kommt es auf die Schufa nicht mehr an. Das Haus wird in drei Monaten Zwangsvollstreck.

Ich werde gleich zu denen ins Büro gehen und mit denen reden. Mir ist es auch wichtig, das alles gezahlt wird. 100 Euro wären möglich. Sie wollten aber 500 Euro und der Cehf drohte mir. "Dann ziehen wir hier andere Seiten auf".
Ich versuche schon seit knapp zwei Monaten eine Lösung zu finden. Auf meinen Brief mit dem 100 Euro wurde nicht eingegangen.
In der Vergngenheit hatte ich alles bezahlt. Bis auf das letzte Jahr. Als meine Frau weg war und mich mit meinen drei Kids hier hat stehen lassen, ging alles etwas darunter und drüber.
Ich habe es einfach nicht bemerkt. Mein Fehler. War froh, dass ich alles bedienen und zahlen konnte. Nach der Ablesung im Juni kam der dann die Rechung.

Ich möchte es einfach nur erledigen und meinen Verpflichtungen nachkommen.

Nur kein Strom das wäre jetzt die Härte. Die kennen meine Lage.

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#6
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Hallo

Zitat (von amz471156-78):
Weil ich bei den Stadtwerken noch die 2000€ Gas offen habe. Warum ich das nicht gemerkt habe, das ich kein Gas bezahlt habe, ist etwas anderes.

Das Warum interessiert ja auch keinen, vorallem nicht den Lieferanten......die möchten nur dass Sie das bezahlen was sie auch verbraucht haben:


Die 147,39 habe ich gerade überwiesen. Aber Gas ist unmöglich. Auch die 500€ Rate sind zu viel.

Sollte aber auch mit weniger Abschlag funktionieren.

Gas abstellen können die gerne machen. Das ist unwichtig. Mein Warmwasser läuft über Strom. Heizung brauch ich gerade nicht und hab einen Kamin.

Damit sollte man vorsichtig sein, erst kommt eine freundliche Zahlungserinnerung, dann evtl eine zweite......dann könnte das schon Richtung Mahnbescheid laufen und später bishin zu Gerichtsvollzieher der dann pfänden möchte. Ist nichts zu pfänden, wird ein Titel erwirkt und dies ist nicht angenehm. Könnte bei der Zukunftsplanung mit 3 Kindern hinderlich sein.

Aber zur eigentlichen Frage : Meiner Meinung nach darf der Strom nicht abgestellt werden und wird auch nicht abgestellt.

Gruß


-- Editiert von Drempels am 26.07.2017 15:12

-- Editiert von Drempels am 26.07.2017 15:16

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#7
 Von 
amz471156-78
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Drempels):
Hallo
Zitat (von amz471156-78):
Weil ich bei den Stadtwerken noch die 2000€ Gas offen habe. Warum ich das nicht gemerkt habe, das ich kein Gas bezahlt habe, ist etwas anderes.
Das Warum interessiert ja auch keinen, vorallem nicht den Lieferanten......die möchten nur dass Sie das bezahlen was sie auch verbraucht haben:


Die 147,39 habe ich gerade überwiesen. Aber Gas ist unmöglich. Auch die 500€ Rate sind zu viel.
Sollte aber auch mit weniger Abschlag funktionieren.

Gas abstellen können die gerne machen. Das ist unwichtig. Mein Warmwasser läuft über Strom. Heizung brauch ich gerade nicht und hab einen Kamin.
Damit sollte man vorsichtig sein, erst kommt eine freundliche Zahlungserinnerung, dann evtl eine zweite......dann könnte das schon Richtung Mahnbescheid laufen und später bishin zu Gerichtsvollzieher der dann pfänden möchte. Ist nichts zu pfänden, wird ein Titel erwirkt und dies ist nicht angenehm. Könnte bei der Zukunftsplanung mit 3 Kindern hinderlich sein.

Gruß


Ich habe schon knapp 40 Titel und meine Schufa ist bei 5%. Privat Insolvenz läuft.
Zukunft sehe ich gerade nicht. Aber dafür bin ich in Behandlung. Ich war etwas zu gutgläubig mit meiner Partnerin. Habe schon alles verkauft was möglich ist. Habe eine Einigung mit meinen Gläubigern. Nur die Stadtwerke stellen sich quer.

Meine eigentliche Frage war ob der Strom abgestellt werden darf, wenn dort alles bezahlt ist, aber das Gas nicht. Ich eben den Restbetrag überwiesen. Ist auch noch im Zeitfenster. Bis zum 31.7.

Mit dem Gas werde ich jetzt einen neuen Versuch persönlich im Büro starten. Mal sehen wie es läuft. Ich bin ja bereit zu zahlen. Aber es ist einfach nicht möglich alles oder 500 Euro im Monat zu zahlen. Ich kann mir auch kein Geld mehr leihen, sonst kommt da der Ärger. Zu verkaufen habe ich nichts mehr. Es ist schon alles weg. Ich möchte nicht das meine Kinder darunter noch mehr leiden, wenn die Mutter schon weg ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat:
Entschuldigen sie meine Haltung. Da ich schon insolvent bin. Kommt es auf die Schufa nicht mehr an. Das Haus wird in drei Monaten Zwangsvollstreck.


Läuft die Insolvenz? Sie wissen schon, dass neue Schulden die Restschuldbefreiiung uU verhindern können?

Es ist also Ihr Haus und aufgrund der Trennung wird es zwangsversteigert? Haben Sie schon mal dran gedacht, einen Schuldnerberater aufzusuchen?

Ich weiß ja nicht wo Sie wohnen, aber Sie können auch eine Familienberatung aufsuchen, die hilft Ihnen dann das finanzielle in geordnete Bahnen zu stecken. Vom Chef der Stadtwerke müssen Sie keine Angst haben, bieten Sie das an, was Sie können, fangen SIe sofort an zu zahlen, egal was die sagen, bleiben Sie bei der Zahlung, an Ihrer Stelle würde ich mir aber einen Schuldnerberater an die Seite holen um mal einen Überblick zu bekommen. Wenn Ihr Haus versteigert wird, dann müssen Sie sich ja auch nach Ersatzwohnraum umsehen, einen Umzug planen, auch das wird Kosten. Holen Sie sich Hilfe!.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat:
Meine eigentliche Frage war ob der Strom abgestellt werden darf, wenn dort alles bezahlt ist, aber das Gas nicht. Ich eben den Restbetrag überwiesen. Ist auch noch im Zeitfenster. Bis zum 31.7.


Sry für meine Einmischung.

Nein, bei zwei verschiedenen Versorgern ist dies nicht möglich.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120318 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von amz471156-78):
Strom ist bei den Stadtwerken. Das Gas läuft über Yello.

Zitat (von amz471156-78):
Die Stadtwerke fordern den gesamten Betrag von mir

Finde den Widerspruch ...
Wieso fordern die Stadtwerke das Geld fürs Gas wenn es doch über Yello läuft?



Zitat (von amz471156-78):
Ich versuche schon seit knapp zwei Monaten eine Lösung zu finden.
Zitat (von amz471156-78):
100 Euro wären möglich.

Man hat also bereits 2 x 100 EUR gezahlt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Finde den Widerspruch ...
Wieso fordern die Stadtwerke das Geld fürs Gas wenn es doch über Yello läuft?


Ist doch klar, die Gasrechnung ist auch von den Stadtwerken (alte Forderung) aber danach wurde der Anbieter gewechselt.

Der Fragesteller meint offenbar, weil er die Stromrechnung immer bezahlt hat, müssen die Stadtwerke auch weiter Stromliefern, obwohl er dort ne größere Summe aus der vorherigen Gaslieferung schuldet.

Ganz nach der Auffassung:
Wenn man beim Bäcker Geld für Torten schuldet, müsste der Bäcker aber weiter Brot und Brötchen verkaufen.
Dem ist aber nicht so.
Wenn man bei jemanden Schulden hat, kann dieser den Vertrag über alle seine Leistungen beenden, egal ob Gas oder Strom.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Das ist Quatsch.

Gas wird von den Stadtwerken geliefert, und Strom kommt von Yello. Die Stadtwerke können den Strom nicht sperren, weil er mit dem Gas in Rückstand ist, da ein anderer Versorger.

Um mal beim Bäcker zu bleiben .. Kunde holt seine Backwaren immer bei Bäcker A, dann kommt Bäcker B und sagt "bei mir kriegste die Brötchen billiger, obwohl ich im Ofen von Bäcker A backe", da sagt der Kunde OK Kuchen nur von A und Brötchen ab jetzt von B. Dann hört er auf den Kuchen zu bezahlen, er bekommt auch keinen mehr, aber trotzdem bekommt er noch Brötchen, da er die von Bäcker B bezieht :)

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#13
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

@Sorry AltesHaus,

Zitat:
Gas wird von den Stadtwerken geliefert, und Strom kommt von Yello.


Es ist aber anders. Lies den Eingangsbeitrag da steht:

Zitat:
Strom ist bei den Stadtwerken. Das Gas läuft über Yello.


Gas war früher auch mal von den Stadtwerken und daher stammt auch der Rückstand.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

@Spezi

Auch so rum wird kein Schuh draus, die Stadtwerke können den Strom nicht sperren, weil er bei einem anderen Versorger in Verzug istl. Ebensowenig könnte die Telekom das Telefon sperren, oder eben mit dem gleichen Recht dann doch.

Zitat:

Gas war früher auch mal von den Stadtwerken und daher stammt auch der Rückstand.


Steht wo?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

@AltesHaus,

Zitat:
Auch so rum wird kein Schuh draus, die Stadtwerke können den Strom nicht sperren, weil er bei einem anderen Versorger in Verzug istl.


Stimmt wieder nicht. Der Rückstand besteht bei den Stadtwerken. Lies mal die Beitrag #2.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#16
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)

Von wann ist eigentlich die Gasrechnung? Und wann wurde die Insovenz eröffnet? Wurde da eine saubere Zwischenablesung gemacht? Und läuft der Vertrag tatsächlich auf Deinen Namen oder auf den der Ex?
Mir sind da zu viele offene Fragen... theoretisch könnte ich mir auch vorstellen, dass die Forderung zum Teil in die Insolvenz fällt...

Grundsätzlich darf nach StromGVV der Strom gesperrt werden, wenn für den Strom ein Zahlungsrückstand vorhanden ist, der 100,--€ übersteigt.
Nach Gas GVV gilt das ebenso bei gas - Gast darf gesperrt werden, wenn der Rückstand über 100,--€ liegt.
Wenn bei Gas ein Rückstand ist, darf jedoch KEIN Strom gesperrt werden. Das gibt das Gesetz ganz einfach nicht her.

@all: Übrigens: Ein Telefonanbieter darf auch nicht DSL und Festnetz sperren, wenn die Handyrechnung nicht bezahlt wird. Auhc nicht, wenn beides vom gleichen Anbieter bezogen wird! Das sind ganz einfach zwei verschiedene Verträge (genauso wie bei Strom und Gas). Verträge die bedient werden, sind einzuhalten. Allenfalls könnte es möglich sein, dass der Anbieter hier ein Sonderkündigungsrecht hat, das aus der Unzuverlässigkeit des Kunden herrührt - dann könnte er die gesamte Geschäftsbeziehung aufkündigen.
Ein solches Kündigungsrecht gibt es allerdings für den Energie-Grundversorger nicht. Hier besteht Kontrahierungszwang zum Grundversorgungstarif, um zu verhindern, dass schlechte Bonität den Zugang zu Strom oder Gas unmöglich machen. (das ist in etwa so wie bei einer KFZ-Haftpflichtversicherung).

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hier gibt es erkennbar noch Widersprüchliches, der TS sollte es aufklären.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass der TS die Gasrechnung bei yellow nicht bezahlt hat, die haben die Sperrung verfügt, die Stadtwerke ist als Grundversorger eingesprungen, und hat jetzt eine berechtigte Forderung.

In einem vergleichbaren Fall wurde der Strom gesperrt. Ob zu Recht, wird hier keinen interessieren, da die Forderung eh uneinbringlich sein wird und eine berechtigte Gegenforderung dann einfach aufgerechnet wird.

Mir tun die Kinder leid.

Berry

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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120318 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Künstlerin):
Ein solches Kündigungsrecht gibt es allerdings für den Energie-Grundversorger nicht.

Doch, auch der Grundversorger hat ein Kündigungsrecht bzw. ein Recht die Belieferung bei nichtzahlung einzustellen. Der hats nur etwas schwerer das durchzusetzen.



Zitat (von Künstlerin):
das ist in etwa so wie bei einer KFZ-Haftpflichtversicherung

Seit wann gibt es da Kontrahierungszwang?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von amz471156-78):
Da ich schon insolvent bin. Kommt es auf die Schufa nicht mehr an. Das Haus wird in drei Monaten Zwangsvollstreck.


Ist das in der Abteilung Mietrecht dann nicht falsch ?

DEIN Haus wird Zwangsversteigert ?
Was sagt denn der Insolvenzverwalter zu den Schulden ? Fallen die nicht evtl. schon in die Privatinsolvenz und müssen gar nicht mehr bezahlt werden ?

Ansonsten empfehle ich : forum-schuldnerberatung.de

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ebensowenig könnte die Telekom das Telefon sperren, oder eben mit dem gleichen Recht dann doch.

Klar kann der Netzanbieter eine Leitung auch für Fremdanbieter sperren, wenn Rückstände vorhanden sind. Der andere Anbieter ist kein Grundversorger.
Zitat (von Sir Berry):
In einem vergleichbaren Fall wurde der Strom gesperrt. Ob zu Recht, wird hier keinen interessieren, da die Forderung eh uneinbringlich sein wird und eine berechtigte Gegenforderung dann einfach aufgerechnet wird.

Mir tun die Kinder leid.

Eben die Kinder sind die Leidtragende in dem Fall.
Zitat (von amz471156-78):
Mit dem Gas werde ich jetzt einen neuen Versuch persönlich im Büro starten. Mal sehen wie es läuft. Ich bin ja bereit zu zahlen. Aber es ist einfach nicht möglich alles oder 500 Euro im Monat zu zahlen.

Das Reden und anbieten die Rückstände zu tilgen sollte man schnellstens in Angriff nehmen, wobei man beim Angebot eben auch eine reale Summe anbieten sollte, 50 € sind mit Verzugszinsen über 4 Jahre, das wird nicht so einfach angenommen, man sollte schon ein Angebot machen, wo die Tilgung in einer absehbaren Zeit abläuft, vielleicht spricht der Sachbearbeiter bei 100€ an, mit Einverständnis seines Vorgesetzten.
Zitat (von Künstlerin):
das ist in etwa so wie bei einer KFZ-Haftpflichtversicherung

Sorry das ist kompletter Quatsch, sogar einen gewisse Unfallhäufigkeit berechtigen die Versicherer Kunden ab zu lehnen, und mit schlechter Boni wird man auch keinen attraktiven Tarif erhalten.
Es gibt kein Recht auf Autozulassung selbst mit Rückständen in der KFZ Steuer wird man kein Auto neu zulassen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

@TE

Seit wann läuft das Inso-Verfahren? Fallen die Forderungen der Stadtwerke evtl. in die Inso? Usw. usf. ... Fragen über Fragen, so kann keiner eine adäquate Antwort geben.

Tja und da hier der Vertrag mit dem Versorger nicht bekannt ist, kann man noch nicht mal sagen, ja die können sperren, oder nein die können nicht sperren. (wieso denke ich , dass Yello ein Versorger von dem TE ist?)

Zu viele Baustellen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Seit wann läuft das Inso-Verfahren? Fallen die Forderungen der Stadtwerke evtl. in die Inso? Usw. usf. ... Fragen über Fragen, so kann keiner eine adäquate Antwort geben.

Das Ganze scheint eher schon fast bei einer gesamtheitlichen Betrachtung ins Insolvenzrecht zu fallen, sorry damit haben in dem Unterforum hier wohl nicht alle den Durchblick ich auch nicht.
Vor allem wird es vermutlich Tricky wenn die Schulden nach der Insolvenz angefallen ist, dann sollte man schnellstens aus mit dem Insolvernzverwalter reden. Wenn das noch stimmt was man mal so lernen musste, sind vorsätzliche Schulden in der Inso total Schädlich für das Verfahren.
Da Kinder mit im Spiel sind muss man sich auch der Verantwortung derer gegenüber bewusst werden, also entweder man findet ohne Inso Verwalter mit den Stadtwerken eine Lösung, oder holt sich Hilfe vom Profi vor Ort.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Seit wann läuft das Inso-Verfahren? Fallen die Forderungen der Stadtwerke evtl. in die Inso? Usw. usf. ... Fragen über Fragen, so kann keiner eine adäquate Antwort geben.

Das Ganze scheint eher schon fast bei einer gesamtheitlichen Betrachtung ins Insolvenzrecht zu fallen, sorry damit haben in dem Unterforum hier wohl nicht alle den Durchblick ich auch nicht.
Vor allem wird es vermutlich Tricky wenn die Schulden nach der Insolvenz angefallen ist, dann sollte man schnellstens aus mit dem Insolvernzverwalter reden. Wenn das noch stimmt was man mal so lernen musste, sind vorsätzliche Schulden in der Inso total Schädlich für das Verfahren.
Da Kinder mit im Spiel sind muss man sich auch der Verantwortung derer gegenüber bewusst werden, also entweder man findet ohne Inso Verwalter mit den Stadtwerken eine Lösung, oder holt sich Hilfe vom Profi vor Ort.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):

Sorry das ist kompletter Quatsch, sogar einen gewisse Unfallhäufigkeit berechtigen die Versicherer Kunden ab zu lehnen, und mit schlechter Boni wird man auch keinen attraktiven Tarif erhalten.
Es gibt kein Recht auf Autozulassung selbst mit Rückständen in der KFZ Steuer wird man kein Auto neu zulassen.

Hier haben wir mal wieder einen typischen Frager.. keine Ahnung von gar nichts und groß was erzählen..
es gibt im Bereich der KFZ Haftpflicht einen Kontrahierungszwang.

Zitat (von 0815Frager):

Das Ganze scheint eher schon fast bei einer gesamtheitlichen Betrachtung ins Insolvenzrecht zu fallen, sorry damit haben in dem Unterforum hier wohl nicht alle den Durchblick ich auch nicht.

Ausnahmsweise gebe ich hier Frager mal uneingeschränkt Recht. Mit Mietrecht hat das überhaupt nichts zu tun. Dem TE kann aber vielleicht in diesem Forum geholfen werden. Mepeisen im Inkassoforum wäre wohl der, der am ehsten diesem TE noch helfen kann.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Hier haben wir mal wieder einen typischen Frager.. keine Ahnung von gar nichts und groß was erzählen..
es gibt im Bereich der KFZ Haftpflicht einen Kontrahierungszwang.

Seltsam das man wohl immer versucht andere hier persönlich an zu greifen, obwohl man nicht mal fähig ist den geschriebenen Text zu verstehen. Kaum steht ein Text von mir kommt gleich mal der rote Kopf und der Versuch einen persönlich an zu greifen.
Dabei war mein Text der folgende:
Zitat (von 0815Frager):
Sorry das ist kompletter Quatsch, sogar einen gewisse Unfallhäufigkeit berechtigen die Versicherer Kunden ab zu lehnen, und mit schlechter Boni wird man auch keinen attraktiven Tarif erhalten.

Hier dazu nun mal so für die unwissende Möchtegern einen Bericht, wo genau das von mir geschriebene bestätigt:
http://www.sueddeutsche.de/geld/autoversicherungen-ueberschuldet-abgelehnt-1.1297213
Auch der Versicherer darf dem Eigenheimbesitzer entsprechende Rabatte geben, welche dem Mieter verwehrt werden.
Noch wenig schöner diese Datensammlung, welcher heute jeder bei Anfrage schon zustimmt:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Wenn-kein-Versicherer-Sie-will-article2337611.html
Upps da sind wir dann bei den Fragen bei den Verbraucherschützer, Versicherung nimmt mich nicht trotz Online Antrag, Versicherung stellt keine Police aus, Versicherung will den fünffachen Betrag des Onlinevergleiches bei mir.
Upps Versicherung will schon vorab für die EVB 500€ überwiesen haben.

Nö ich bin nicht in der Versicherungsbranche tätig, aber im Umfeld gibt es mehrere welche als Agentur oder Makler tätig sind, und deren Geschichten sind an jeder Party der Knaller überhaupt.
Das Gebaren der Versicherer kann man vielleicht kritisieren, und nicht für gut heißen, auf der anderen Seite gehen die Versicherungen auch ein großes Risiko in dem Bereich ein, denn es gibt Kunden welche nach der EVB und vorläufigen Deckung gleich mal 100.000€ Schaden anrichten, ohne das sie überhaupt die Rechnung der Versicherung bezahlen können.
Die gesamten Risikoeinstufungen habe ich früher nicht eingesehen, heute schon, warum sollte der Eigenheimbesitzer mit Garage und Tätigkeit im öffentlichen Dienst (wo man Gefahren eh scheut) ein Auto unter drei Jahren und sonstigen Immobilienbesitz gleich bewerten, wie den Mieter ohne Garage und 5 verschuldeten Unfälle die letzen Jahre mit Punkten in Flensburg, dazu noch keine abgeschlossene Einzelgarage und eine 18 Jahr alte Heizerkarre.
Die Versicherungen feilen an immer mehr ausgeklügelten Konzepten, welche für manche Gruppen den Vorteil bieten, so günstig komplett mit Vollkasko zu sein, ohne das man eine no name Internetversicherung wählt, günstiger als noch vor Jahren ein Auto nur mit Teilkasko war. Klar gibt es dann die andere Seite, welche eben in den weniger bekannten Dateien noch zu den allgemein verfügbaren Auskünften stehen, welche dann eben die Loserkarte gezogen haben und entweder abgelehnt oder nur sau teuer Versichert werden (es soll ja böse Gerüchte geben, wo ein Golf mit 70 PS nur Haftpflicht mit Mindestdeckung für 3500€ Jahresprämie versichert wurde).
Grundversorger können so definitiv nicht agieren, sofern kein Zahlungsrückstand besteht müssen diese unabhängig von anderen Auskünften zum allgemeinen Grundversorgertarif beliefern. Auch in Insolvenz schreibt unser Energiewirtschaftsgesetz und deren Verordnungen (na die sind mir geläufig :) ) eben eine Gleichbehandlung vor. Erst ein entsprechender Verzug nach Ankündigung der Sperrung berechtigt hier Strom / Wasser oder Gas ab zu drehen.
So und genau aus dem Grund muss der TE entweder auf privater Schiene mit dem Sachbearbeiter auf kurzem Wege schnellsten eine Einigung herbei führen, oder im Rahmen des Inso Verfahren eben gleich mit dem Verwalter der Insolvenz sich beratschlagen. Denn schlichtweg, keine Energie egal ob Strom, oder Gas im Haus (auch wenn es vielleicht Sommer ist, obwohl ich habe heute mal im Haus geheizt, war nicht so warm draußen) es kommt der Herbst und Winter schneller als man im Moment vermutet.
Denn mit Kindern im Haus sollte man gar nicht über Katalytofen und einem Mix aus Batterieleuchten / Kerzen denken, wie manchen so im Netz als Überleben bezeichnen. Sonst kommt als nächstes noch das Jugendamt ins Spiel, und die persönliche Meinung lautet nun mal, Kinder sollte man nicht von den Eltern trennen. Schon gar nicht wegen solcher Dinge.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Das hat weder mit Mietrecht noch mit Insolvenzrecht etwas zu tun. Es ist noch reines Vertragsrecht.

Selbst wenn die Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet worden ist, gelten insoweit nur die Forderungsrestriktionen. Das die Restschuldbefreiung erteilt wurde, wurde nirgendwo auch nur ansatzweise erwähnt.

bevor der TS nicht die Unklarheiten beseitigt, reden wir uns nur die Köpfe heiß, weil jeder etwas anderes vermutet.



Zitat (von Akkarin):
Mepeisen im Inkassoforum wäre wohl der, der am ehsten diesem TE noch helfen kann.


Klar, wenn es darum geht den Vertragspartner gegen sich aufzubringen. nur: die Versorger lassen sich nicht verunsichern. Sie sperren einfach und schließen den Schuldner von der zukünftigen Versorgung aus.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Naja 0815 Frager: was genau hat dein Text nun mit dem Thema zu tun? Es geht noch nicht mal um den von mir kritisierten Teil. Ob es Rabatte gibt oder Ablehnungen an sich, hat doch keiner behauptet.

Und ja deine Beiträge sind fuer mich regelmäßig unfassbar, weil du regelmäßig Mietrecht mit Leibeigenschaft verwechselst.
Man könnte deine Antworten auch recht pauschal auswuerfeln:
1= der VM darf das
2= Ein Handwerker wird das bezeugen
3 = unterschreib das Schuldanerkenntniss
4= zahlen
5= der VM hat recht
6= in DIN xy steht, der Mieter darf das nicht

Und jetzt du :-)
Ach ja Guten Morgen allerseits

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#28
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):


Zitat (von Akkarin):
Mepeisen im Inkassoforum wäre wohl der, der am ehsten diesem TE noch helfen kann.


Klar, wenn es darum geht den Vertragspartner gegen sich aufzubringen. nur: die Versorger lassen sich nicht verunsichern. Sie sperren einfach und schließen den Schuldner von der zukünftigen Versorgung aus.

Berry

Findest du?
Ich hatte ehr allgemein an ihn gedacht, zum Thema Schuldnerberatung an sich und weniger an den Einzelfall wegen dem Gas.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#29
 Von 
amz471156-78
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Nochmal um das klarzustellen. Ich habe mich nicht ganz deutlich ausgedrückt.

Ich bin seit 2 Jahren in der Privatinsolvenz.
Die Gaskosten sind aus dem Jahr 2016, weil keine Abschläge bezahlt worden sind. Die Stadtwerke haben es im April 2017 gemerkt und ich dann auch.

Yello hat damit nichts zu tun. Yello ist der aktuelle Versorger nur für Gas. Der Strom läuft über die Stadtwerke.

Strom ist alles bezahlt. Das Gas bei Yello auch. Da ist nichts offen.

Da ich gestern bei den stadtwerken war, um das Problem zu lösen, habe ich keine Einigung erreichen können. Ich müsste 1000 Euro sofort zahlen von den 1900 Euro. Danach wären sie zu 100 Euro im Monat bereit. Ich versuche mir heute die 1000 Euro zu leihen. Mal sehen.

Der Chef drohte mir aber weiterhin mit der Sperrung des Stroms. Auch wenn da alles bezahlt ist. Er sagte mir auch, ich weis das sie kein Geld haben und drei Kinder. Das ist ihm aber egal.

Mal sehen was ich heute erreiche.

Danke für die vielen Antworten.

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#30
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von amz471156-78):
Die Gaskosten sind aus dem Jahr 2016, weil keine Abschläge bezahlt worden sind. Die Stadtwerke haben es im April 2017 gemerkt und ich dann auch.


D.h. die Schulden bestehen bei den Stadtwerken. Wenn die Stadtwerke kein Gas mehr liefern, jedoch Strom, warum sollten die denn den Strom nicht abstellen dürfen? Irgendwie müssen die ja Druck machen.

Vielleicht sollte man mal versuchen die Kinder - vorübergehend - wo anders unterzubringen?

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