Hallo liebe Gemeinde,
in meinem Schlafzimmer befindet sich eine Gas-Therme. Ich habe mir nie groß Gedanken darüber gemacht. Jetzt war letztens der Schornsteinfeger da und meinte, dass es nicht erlaubt sei, eine Gas-Therme im Schlafzimmer zu installieren. Seit dem bin ich direkt wo anders hingezogen.
Berechtigt sowas jetzt zur fristlosen Kündigung? Kann man da in irgendeiner Art und Weise Schadensersatz vom Vermieter fordern - man war ja schließlich über all die Jahre in einer gefährlichen Situation?
Vielen Dank
Moritz
Gas-Therme im Schlafzimmer berechtigt zur fristlosen Kündigung? Schadensersatz?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zitatdass es nicht erlaubt sei, eine Gas-Therme im Schlafzimmer zu installieren. :
Das ist richtig. Aber das ist kein Grund für eine fristlose Kündigung, du hättest ja während der gesetzlichen Kündigungsfrist auch in einem anderen Raum schlafen können. Und wenn du einen Schadensersatz fordern willst, müsstest du deinen erlittenen Schaden beziffern können.
ZitatKann man da in irgendeiner Art und Weise Schadensersatz vom Vermieter fordern :
Fordern kann man ja fast alles.
Probleme fangen meist an, wenn es um das "bekommen" geht.
Zum eine ist nichts passiert, also gar kein Schaden entstanden.
Zum anderen das Eigenverschulden: was kann der Vermieter dafür, das Du den Raum mit der Gastherme als Schlafzimmer auswählst?
-- Editiert von Harry van Sell am 05.10.2017 19:49
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ZitatZitat (von fb475896-16): :
dass es nicht erlaubt sei, eine Gas-Therme im Schlafzimmer zu installieren.
Das ist richtig.
Steht wo?
Zitat:ZitatZitat (von fb475896-16): :
dass es nicht erlaubt sei, eine Gas-Therme im Schlafzimmer zu installieren.
Das ist richtig.
Steht wo?
Frage ich auch.
Wenn vorschriftsmäßig installiert ist das kein Problem. Eventuell so gar besser weil der Raum größer als z. B. das Bad ist.
Zudem wird ja die Therme nicht erst seit gestern in dem Raum sein. Der Schornsteinfeger kommt ja mindestens alle 2 Jahre zur Emissionsmessung. Darum glaube ich ehrlich gesagt nicht das er diese Aussage getätigt hat.
Zitat:ZitatZitat (von fb475896-16): :
dass es nicht erlaubt sei, eine Gas-Therme im Schlafzimmer zu installieren.
Das ist richtig.
Steht wo?
Steht so nirgends, aber in § 3 Verbrennungsluftversorgung von Feuerstätten der Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung gibt es in vielen/allen/wenigen (?) Bundesländern Vorschriften, wie ein Raum zu sein hat, wenn man eine Gastherme darin installieren will.
Ob das Schlafzimmer des TE, die darin enthaltenen Bedinungen erfüllt, weiß ich natürlich nicht.
Mich wundert schon, dass sich Frager hier gar nicht zu Wort meldet.
ZitatZudem wird ja die Therme nicht erst seit gestern in dem Raum sein. Der Schornsteinfeger kommt ja mindestens alle 2 Jahre zur Emissionsmessung. Darum glaube ich ehrlich gesagt nicht das er diese Aussage getätigt hat. :
Ich glaube dem Fragesteller durchaus, denn i.d.R. gehört eine Gastherme nicht in ein Schlafzimmer, aus ganz verschiedenen gründen.
ZitatMich wundert schon, dass sich Frager hier gar nicht zu Wort meldet. :
Weil er keine Glaskugel hat, und weder weis was für ein Hersteller, und woher die Verbrennungsluft bezogen wird.
ZitatZudem wird ja die Therme nicht erst seit gestern in dem Raum sein. Der Schornsteinfeger kommt ja mindestens alle 2 Jahre zur Emissionsmessung. Darum glaube ich ehrlich gesagt nicht das er diese Aussage getätigt hat. :
Es gab eine Erstabnahme vom Bezirkskaminkehrer, und damit dürfte die Behauptung vom TE überhaupt nicht haltbar sein.
ZitatIch glaube dem Fragesteller durchaus, :
Zum Glauben geht man in die Kirche.
ZitatZum Glauben geht man in die Kirche. :
Wegen des Glaubens schon, aber wenn ich dem Wort des Users glaube brauche ich dazu keine Kirche. Es ist die überwiegende Meinung dahingehend, dass eine Gastherme nicht in ein Schlafzimmer gehört. Aus sehr verschiednen und einleuchtenden Gründen. Tante Google bemühen, dann weißt Du mehr.
ZitatEs gab eine Erstabnahme vom Bezirkskaminkehrer, und damit dürfte die Behauptung vom TE überhaupt nicht haltbar sein. :
Was hat die Erstabnahme mit der Behauptung vom TE zu tun? War es immer derselbe Kaminfeger?
ZitatIch glaube dem Fragesteller durchaus, denn i.d.R. gehört eine Gastherme nicht in ein Schlafzimmer, aus ganz verschiedenen gründen. :
Es geht nicht um persönliche Fehleinschätzungen, sondern um rechtliche Vorschriften. Ich kenne keine, die verbietet, dass eine Therme im Schlafzimmer ist, auf der anderen Seite bei merheren Räumen kann das Schlafzimmer ja auch das Wohn- Arbeits- oder Sonstwiezimmer sein.
ZitatEs ist die überwiegende Meinung dahingehend, dass eine Gastherme nicht in ein Schlafzimmer gehör :
Es zählt keine Meinung, sondern zum einen Mal der Hersteller welcher festlegt, wie und wo darf sein Produkt verwendet werden. Bei externer Luftzuführung sieht keiner der bekannten Hersteller ein Hindernis.
ZitatWas hat die Erstabnahme mit der Behauptung vom TE zu tun? :
Auch die Therme gilt als Feuerstätte und so eine Abnahme wird nicht einfach widerrufen, wenn man nichts verändert.
ZitatBerechtigt sowas jetzt zur fristlosen Kündigung? Kann man da in irgendeiner Art und Weise Schadensersatz vom Vermieter fordern - man war ja schließlich über all die Jahre in einer gefährlichen Situation? :
ZitatEs geht nicht um persönliche Fehleinschätzungen, sondern um rechtliche Vorschriften. :
Eine rechtliche Vorschrift kenne ich diesbezüglich auch nicht, nur Empfehlungen. Z.B. kannst man auch im Schlafzimmer massenhaft Blumentöpfe stellen, die dem Schläfer den Sauerstoff wegnehmen. Verboten ist das nicht, aber sehr empfehlenswert die Blumen nicht im Schlafzimmer zu horten.
ZitatEine rechtliche Vorschrift kenne ich diesbezüglich auch nicht :
Na also geht doch.
Das ist doch jetzt unsinn.
Oben steht die maßgebliche Verordnung. In der ist geregelt, wie ein Raum beschaffen sein muss.
Bei der Errichtung der Anlage und der damit verbundenen Erstabnahme muss alles okay gewesen sein, aber moeglicherweise wurde inzwischen umgebaut. Wissen wir alles nicht.
ZitatDas ist doch jetzt unsinn. :
Oben steht die maßgebliche Verordnung. In der ist geregelt, wie ein Raum beschaffen sein muss.
Darum geht es nicht, sondern darum,
Zitatdass es nicht erlaubt sei, eine Gas-Therme im Schlafzimmer zu installieren :
Es ist anzunehmen, dass diese Therme sich in diesem sog.Schlafzimmer befindet weil nur hier der Anschluss zum Kamin möglich war/ist. Man müßte/könnte ja dieses Zimmer evtl. auch als Wohnzimmer nutzen, wenn man die Nachteile der Therme im Schlafraum so fürchtet.
ZitatOben steht die maßgebliche Verordnung. In der ist geregelt, wie ein Raum beschaffen sein muss. :
Stimmt teilweise, nur eben kommt der Hersteller noch mit ins Boot, keiner weis was verbaut ist.
Eine Gastherme kann eben in einen 2 qm Raum zulässig sein und die andere selbst in einen 20 qm unbewohnten Raum unzulässig sein.
ZitatBei der Errichtung der Anlage und der damit verbundenen Erstabnahme muss alles okay gewesen sein, aber moeglicherweise wurde inzwischen umgebaut. Wissen wir alles nicht. :
Stimmt.
ZitatEine rechtliche Vorschrift kenne ich diesbezüglich auch nicht, nur Empfehlungen :
Empfehlungen von Internetusern, welche sich gefühlt ihre Meinung kundtun. Man kann sich auch im Empfinden gestört fühlen, wenn im Schlafzimmer der Strom in den Leitungen ist, jedoch ist es aus fachlicher Sicht kein Grund die Stromfreischaltung in Schlafzimmern als musst have zu bezeichnen.
Und die Eingangsfrage des TE, Schadenersatz oder fristlose Kündigung ist nun mal nach dem bisher Bekannten zu verneinen.
ZitatEmpfehlungen von Internetusern, welche sich gefühlt ihre Meinung kundtun :
Keine Empfehlung von mir, nur angelesen. Woher nimmst du eigentlich dein Wissen?, nur aus Gehörtem, oder auch aus Fachliteratur?
ZitatUnd die Eingangsfrage des TE, Schadenersatz oder fristlose Kündigung ist nun mal nach dem :
bisher Bekannten zu verneinen.
Da stimme ich dir zu.
Zitatnur aus Gehörtem, oder auch aus Fachliteratur? :
Vielleicht aus einer beruflichen Vergangenheit, wo man selbst solche Teile beim Kunden aufgebaut hatte, und aus den Normen verbunden mit den Herstellervorschriften zur Installation. Und weil der Fachbetrieb danach die Unterlagen dem Bezirkskaminkehrer zur Abnahme vorlegen muss. Es gibt auch unzählige Gasthermen welche mal im EFH in den Dachboden gebaut wurden, wenn die Kinder größer wurden, hat man den Dachboden zusätzlich als Wohnraum genützt.
ZitatWoher nimmst du eigentlich dein Wissen?, :
Für alles gibt es Verordnungen, Normen kann man sich alle kaufen, wenn man vielleicht ein wenig auch Beruflich damit konfrontiert ist.
Mal abgesehen, persönlich ist die Gastherme eben einfach und billig, jedoch eben mit Nachteilen behaftet, egal wo die Gastherme steht, jedoch steht dies für den Mieter in keinem Fall zur Disposition.
ZitatMich wundert schon, dass sich Frager hier gar nicht zu Wort meldet. :
Weil die Wunschantwort noch nicht kam?
Zitat:ZitatMich wundert schon, dass sich Frager hier gar nicht zu Wort meldet. :
Weil die Wunschantwort noch nicht kam?
Nee, nicht der Frager ;-)
Vielen Dank für alle eure Antworten. Sorry für die späte Rückantwort, ich war die letzten Tage unterwegs...
Also die Lage ist folgende:
Die Wohnung besteht aus 3 Zimmern und wird als WG vermietet. D.h. ich kann nirgendwo anders schlafen. Ich hab ein Zimmer und die beiden anderen Zimmer werden von meinen beiden Mitbewohnern bewohnt.
Die Gastherme war schon immer in dem Zimmer. Allerdings war dieses Zimmer früher die Küche. Der Vermieter hat die Küche in den Flur geschoben und dann aus der Küche ein weiteres Schlafzimmer gemacht.
Hier ist das Schreiben vom Schornsteinfeger, mit der Bemerkung, dass die Therme nicht im Schlafzimmer installiert werden darf:
https://imgur.com/a/VLVM1
Die Frage ist, ob man deswegen jetzt fristlos kündigen darf.
Und außerdem: Wenn mann keinen Anspruch auf Schadensersatz hat (da -Gott sei Dank- noch kein Schaden entstanden ist!) aber der Vermieter fahrlässig das Zimmer so vermietet, dann muss es doch eine Form der Entschädigung für so etwas geben, oder seh ich das Falsch?
Muss immer erst ein Schaden entstehen, damit man eine Forderung stellen kann?
LG,
Moritz
ZitatBerechtigt sowas jetzt zur fristlosen Kündigung? Kann man da in irgendeiner Art und Weise Schadensersatz vom Vermieter fordern - man war ja schließlich über all die Jahre in einer gefährlichen Situation :
Warum fristlos? 3 Monate Kündigungszeit wirst Du überleben.
ZitatUnd außerdem: Wenn mann keinen Anspruch auf Schadensersatz hat (da -Gott sei Dank- noch kein Schaden entstanden ist!) aber der Vermieter fahrlässig das Zimmer so vermietet, dann muss es doch eine Form der Entschädigung für so etwas geben, oder seh ich das Falsch? :
Schadensersatz oder Entschädigung wofür?, Für die Angst die Dich jetzt umtreibt? Sollte die Therme tatsächlich in diesem Zimmer nicht zulässig sein darf das Zimmer auch nicht vermietet werden. Und welche Konsequenzen es hat, haben kann, wird Dir nur ein Anwalt sagen können.
ZitatMuss immer erst ein Schaden entstehen, damit man eine Forderung stellen kann? :
Wie schon gesagt: fordern kann man ja fast alles. Probleme fangen meist an, wenn es um das "bekommen" geht.
Und wenn man sich das Wort "Schadenersatz" mal genauer ansieht, wird man feststellen das da ein Schaden ersetzt wird. Der Umkehrschluss ist: kein Schaden, logischerweise kein Ersatz.
ZitatHier ist das Schreiben vom Schornsteinfeger, mit der Bemerkung, dass die Therme nicht im Schlafzimmer installiert werden darf: :
Da möge der Schornsteinfeger doch mal eine belastbare Grundlage für seine Meinung liefern.
ZitatHier ist das Schreiben vom Schornsteinfeger, mit der Bemerkung, dass die Therme nicht im Schlafzimmer installiert werden darf: :
Was hat der Junge denn geraucht, oben schreibt er als Mangel CO Abgas zu hoch und unten kreuzt er an, Messergebnis entspricht der Verordnung, was richtig ist, kann man sich wohl aussuchen.
ZitatDa möge der Schornsteinfeger doch mal eine belastbare Grundlage für seine Meinung liefern. :
Korrekt, denn entweder wird in den Vorschriften von Aufenthaltsräumen gesprochen oder anderen Räumlichkeiten.
ZitatDie Gastherme war schon immer in dem Zimmer. Allerdings war dieses Zimmer früher die Küche. :
Küche ist auch ein Aufenthaltsraum.
ZitatKüche ist auch ein Aufenthaltsraum. :
Ich meine es geht nicht um einen Aufenthaltsraum vielmehr betrifft es explizite das Zimmer in dem man schläft und evtl. austreten von gesundheitsschädlichen Stoffen aus dieser Therme nicht merkt (erst wenn man tot ist)
ZitatIch meine es geht nicht um einen Aufenthaltsraum vielmehr betrifft es explizite das Zimmer in dem man schläft und evtl. austreten von gesundheitsschädlichen Stoffen aus dieser Therme nicht merkt (erst wenn man tot ist) :
Ach .. und die Stoffe bleiben dann in dem Zimmer wo die Therme hängt?
Zitat:
Ach .. und die Stoffe bleiben dann in dem Zimmer wo die Therme hängt?
Verstehe nicht recht, was meinen Sie konkret damit?
ZitatVerstehe nicht recht, was meinen Sie konkret damit? :
Küche oder Schlafzimmer, beide sind gleich gewertet, also wäre es Banane wo die steht. Man kann in eine Küche genau so schlafen wie im Wohnzimmer oder Schlafzimmer.
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