Gartenzaun auf städtischem Grundstück

28. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.01.2016 18:42:44
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Gartenzaun auf städtischem Grundstück

Liebe Forengemeinde,

bei der Durchsicht alter Bauunterlagen musste ich feststellen, dass unser Gartenzaun auf städtischem Grundstück liegt. Der Vorbesitzer hat damals den Zaun auch von der Stadt erichtet bekommen und gefordert das dieser auch von der Stadt gepflegt werden muss. Dies erfolgte im Rahmen eines Grundstücksverkaufes an die Stadt weil diese Parkplätze errichten wollte.
Nun bin ich ganz verwirrt. Der Zaun ist derzeit in einem schlechten Zustand. Wer ist denn nun tatsächlich für die Wiederherstellung verantwortlich, wenn dieser wirklich auf städtischem Grundstück errichtet wurde?
Vielen Dabk für eine Antwort.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wenn die Vereinbarung bezüglich des Zaunes nur für den Voreigentümer galt, dann müsste die Gemeinde den Zaun weder pflegen noch neu errichten wenn er zusammen gebrochen ist.


Als erstes wäre also zu prüfen, ob diese Vereinbarung auf euch übergegangen ist.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Wenn der Zaun auf städtischem Gebiet liegt, und auch von der Stadt gebaut wurde, dann gehört der Zaun zweifelsfrei der Stadt.
Solange ein Zaun keine Gefahr für die Umgebung darstellt, ist der Eigentümer des Zaunes nicht verpflichtet, ihn in einem guten Zustand zu erhalten.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nikoniko
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Solange ein Zaun keine Gefahr für die Umgebung darstellt, ist der Eigentümer des Zaunes nicht verpflichtet, ihn in einem guten Zustand zu erhalten.


Hallo,

wie wird es festgestellt, ob ein Zaun renovierungsbedürftig ist? Kann das ein unabhängiger Experte machen oder darf die Stadt eintscheiden?
Die Situation bei mir ist ähnlich, nur im Unterschied zum Fall von Antoniarecht123 wurde mir im Bezirksamt gesagt, dass der Bauträger dafür zuständig ist. Wenn aber der Zaun auf dem Grundstück der Stadt errichtet ist, ist es nicht in diesem Fall klar, wessen Verantwortung das ist? Ich vermute, dass die Beamtin etwas schlecht informiert war und werde wieder zum Amt gehen.

Liebe Grüße

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-- Editiert Moderator am 22.07.2014 20:59

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Es ist immer zuerst zu prüfen, ob es sich um einen notwendigen Zaun handelt, d.h. ob eine rechtliche Verpflichtung des Eigentümers besteht, einen intakten Zaun zu unterhalten.
Dabei kommt es nicht auf das Aussehen an, sondern ob die Funktion (Schutz vor Verlassen bzw. Betreten eines Grundstücks) gewährleistet ist.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12302.01.2016 18:42:44
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

So nun melde ich mich wieder zu Wort. Erstmal vielen Dank für die Antworten.
Also es ist so. Der Vorvorbesitzer des Hause gab der Stadt einen Teil seines Gartens für eine neu zu bauende Straße ab. Damit verringerte sich sein Garten und alles musste neu angeordent werden. Auch der Zaun. Deshalb liegt er auf städtischem Grundstück. Er zieht die Grenze zwischen einem Gehweg und meinem Garten. Inzwischen ist der Zaun schon in die Jahre gekommen, zum Teil morsch. Der Weg wird von vielen Kindern benutzt, die sich auch gern mal anlehnen.
Ich bin schon der Meinung wenn der Zaun der Stadt gehört dann soll sie sich wenigstens in irgendeiner Form und Weise beteiligen. Das Material zur Verfügung stellen, bauen und pinseln würden wir. Oder ist das echt zuviel verlangt?

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