Wir nutzen innerhalb eines Mietverhältnis einen Gemeinschaftsgarten.
Vermieter ist eine Erbengemeinschaft, einer der Miteigentümer hat einen Teich angelegt und unsere Bitte ihn mittels eines Zauns zu sichern hat er in den letzten ignoriert.
Nach dem wir nun letztmalig versucht haben alles ohne Anwalt zu lösen, hat er zuerst einen flexiblen Zaun errichtet, der auch eine Woche aufgestellt wurde.
Nun hat er ihn wieder entfernt mit der Begründung, er sei zu einer Sicherung nicht verpflichtet.
Nach unserem Wissen greift aber die Verkehrssicherungspflicht und er ist sehr wohl verpflichtet eine Sicherung vorzunehmen.
Da der Teich nun schon zwei Jahre besteht, unser zweites Kind kann nun auch laufen, möchten wir den Garten wieder nutzen können ohne Angst das ein Unglück passiert.
Nicht nur das es uns unverständlich ist, das man sich um die Sicherheit von Kindern so wenig Gedanken macht, wir denken auch, das wir bei einer Klage Erfolg hätten.
Da unsere Versuch es friedlich zu lösen nicht fruchten, denken wir nun wie gesagt an rechtliche Schritte.
Wie ist diese Situation rechtlich zu beurteilen und liegen wir richtig in der Annahme, das wir unsere Forderung mit Erfolg durch einen Anwalt vertreten lassen könnten??
Hinzu kommt die Tatsache, das er für den Betrieb der Pumpen den allgemeinen Strom des Hauses nutzt, wir den Betrieb also mitzahlen. Dies ist uns aber erst seit einigen Wochen durch einen Zufall bekannt.
Wie sollten wir uns verhalten, denn auch in diesem Fall ist des sicherlich nicht rechtlich in Ordnung?
Vielen Dank,
Erika
Gartenteich und Sicherung
16. Mai 2002
Thema abonnieren
Frage vom 16. Mai 2002 | 10:31
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gartenteich und Sicherung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
6 Antworten
-
9 Antworten
-
11 Antworten