Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!

383 Aufrufe

Gartenpflege

Hallo zusammen,
ich weiß - das hier liest sich ähnlich, wie der Beitrag "Unkraut" aber mein Fall ist ein bisschen anders gelagert und (zumindest für mich) sehr viel ärgerlicher:
Vor einigen Jahren haben wir unser Haus gekauft. Neben unserem Haus verläuft ein 2,5 Meter breiter Wirtschaftsweg, der zu einem hinter dem Haus gelegenen Gartengrundstück führt.
Damals wurde uns seitens des Besitzers sogar Verkaufsabsicht vorgegaukelt aber nach 2 geplatzten Notarterminen wurde daraus nix. Vor etwa 4 Jahren hat die Bank uns dann das Grundstück (knapp 1000qm) zum Kauf angeboten. Allerdings mit einer arg überhöhten Preisvorstellung von 18.000 Euro (10% vom angeblichen Baulandwert - der real bei 120,-€ liegt)... Wir haben dieses freundliche Angebot abgelehnt. Das Problem ist nur, dass sich seit wir das Haus übernommen haben, keiner mehr für das Grundstück verantwortlich fühlt. Der alte Eigentümer von unserem Haus hat das Grundstück immer mit in Schuss gehalten. Ich jedoch sehe nicht ein, fremde Arbeit zu erledigen.
Das Resultat ist, dass die ehemaligen Zierhecken mittlerweile wahnsinnige Ausmaße angenommen haben und die Zäune rechts und links platt drücken. Ferner befinden sich auf dem gesamten Grundstück etwa 2,5 - 3 Meter hohe Unkrautstauden, Mäuse und sonstiges Getier. Alles in Allem ist das Grundstück ein Schandfleck. Das Unkraut wuchert zu allen Seiten rüber und das Kleinvieh macht sich logischerweise auch über unsere Gärten her. Es muss doch eine Möglichkeit geben, die Bank dazu zu zwingen, wenigstens 1x / Jahr das Chaos, die Mäuse und das sonstige Ungeziefer zu beseitigen.
Den Bereich des Wirtschaftsweges halte ich schon immer mit sauber, sehe es jedoch nicht ein, dass ich auch noch den Rest machen soll, nur weil es mich stört...
Ich weiß nicht mehr weiter und wäre für ein paar Tips sehr dankbar.



von Teasy1 am 04.07.2009 00:11
Status: Unsterblich (2304 Beiträge)
Userwertung:  4,6  (von 11 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Ihre Antwort erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Durchschnittspreis 35 Euro.

>Gartenpflege
quote:
....die Mäuse und das sonstige Ungeziefer zu beseitigen.

Naturschutz, Tierschutz sollte schon einem am Herzen liegen.
Wenn nicht, dann wäre einen Eigentumswohnung in der Platte besser.
Nun ja, 18.000 Euros für ein 1000 qm Land und alle Sorgen wäre man los.
Aber die Mäuse und das ander Ungetier nicht weil, die gehören zum Leben wie das Atmen.
Nach 2299 Beiträgen von dir, finde ich es etwas verwunderlich sich über solch Bagatelle aufzuregen.
quote:
...nur weil es mich stört...

eben!
Nur weil es dich stört, sollen einige Mäuse sterben?
In was für egoistischer Welt lebst du?
Zitat:
Ich jedoch sehe nicht ein, fremde Arbeit zu erledigen.

dann lass es einfach und Pflege dein Grundstück so, das sich Mäuse und " Ungeziefer" nicht wol fühlen bei dir. ( einfach alles vergiften) .
Nach ein paar Jahren wirst du feststellen, wie so alles so ÖDE ist bei dir.(?)
Es gibt ja auch Kinderbücher in dem mal eine Maus, oder eine Spinne abgebildet ist. Besser... im Zoo ( musst dann aber wieder Geld bezahlen) kann man auch die Ungeziefer mit ohhh und achhh und iiii betrachten.


-- Editiert am 04.07.2009 00:52


von muran am 04.07.2009 00:41
Status: Legende (401 Beiträge)
Userwertung:  1,9  (von 65 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gartenpflege
quote:
Das Problem ist nur, dass sich seit wir das Haus übernommen haben, keiner mehr für das Grundstück verantwortlich fühlt.

Verantwortlich ist doch wohl in erster Linie der im Grundbuch eingetragene Eigentümer.

Gegen Mäuse und Unkraut wird es wohl nicht helfen, jedoch gegen dei Stauden die die Zäune beschädigen.

1. Eigentümer herausfinden
2. Anschreiben aufsetzen (mit Einschreiben / Rückschein) in dem die Mängel genau aufgeführt sind und angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Maßnamhme zur Selbsthilfe im Schreiben bereits androhen.
3. Danach kann man im Wege der Selbsthilfe z.B. ein Unternehmen mit der Beseitigung beauftragen. Das Geld muss man sich dann beim Eigentümer zurückholen.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"



von Harry_van_Sell am 04.07.2009 02:16
Status: Unsterblich (4792 Beiträge)
Userwertung:  3,3  (von 200 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gartenpflege
Danke Muran,
das hat mir sehr viel weitergeholfen :-(. Werde das meiner 3 jährigen Tochter genau so erklären, wenn sie knatscht, weil die Mäuse Mal wieder ihr Häuschen angefressen haben oder wieder nen paar kleine Leichen im Pool liegen :-(.
Mit den 18.000 sind wir nicht alle Sorgen los. Komplette Urbarmachung kostet uns auch noch Mal ein bisschen Kleingeld - und natürlich Massen an Arbeit.

Harry:
Das Grundstück wird durch die Bank angeboten. Der Eigentümer ist finanziell platt. Er steht zwar noch im Grundbuch, das war´s aber auch. Geld holen kann man bei dem vergessen. Da würde ich als 748. oder so in der langen Schlange der Gläubiger stehen. Das, was er an Wert früher hatte ist mittlerweile bereits im Rahmen der Zwangsversteigerung veräußert worden. Nur dieses sch... Grundstück kommt aus irgend einem Grunde irgendwie nicht in die Versteigerung - sind schon die ganze Zeit am schauen...
Aber :
Aus welchen Paragraphen / Gesetzen ergibt sich Dein Tip?


von Teasy1 am 04.07.2009 07:39
Status: Unsterblich (2304 Beiträge)
Userwertung:  4,6  (von 11 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gartenpflege
--- editiert vom Admin


von guest123-2367 am 04.07.2009 09:05
Status: Legende (325 Beiträge)
Userwertung:  2,6  (von 18 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gartenpflege
Schönen Dank Fritz Teufel,
ich versteh nur langsam die Welt nicht mehr - in Deutschland und der EU ist jeder Mist gesetzlich verankert. Es gibt sogar eine Rasenmäherlärmschutzverordnung, eine Verordnung über den Krümmungswinkel von Speisegurken (gut - die ist jetzt gekippt worden), aber es gibt keine Verordnung, die das miteinander regelt? - Sprich wir vier Nachbarn sind jetzt "gezwungen" mit Mäusen zu leben und dürfen sich bis ans Ende ihrer Tage mit dem überwuchernden Unkraut rumschlagen?
Kann doch nicht wahr sein. Dachte wir hätten einen Rechtsstaat...


von Teasy1 am 04.07.2009 18:42
Status: Unsterblich (2304 Beiträge)
Userwertung:  4,6  (von 11 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gartenpflege
Gegen Mäuse und Unkraut aus Nachbarsgarten kann man leider nichts machen, da gibt es tätsächlich keine konkreten Paragraphen. Und die Gestzgebung und Rechtssprechung steht meines Wissens auch auf Seiten des Unkrauts und der Mäuse. Der Eigentümer kann frei entscheiden, ob er sein Grundstück pflegt oder verwildern lässt (§ 903 BGB).

Und wenn was in euren Garten reinwuchert darf man es abschneiden (§ 910 BGB - Überhang).

Was man nicht darf: Den fremden Garten einfach ohne Einwilligung des Eigentümers (am besten schriftlich) betreten um dort "klar Schiff" zu machen.

quote:
dass die ehemaligen Zierhecken mittlerweile wahnsinnige Ausmaße angenommen haben und die Zäune rechts und links platt drücken.

Sind das eure Zäune?
Wenn es eure Zäume sind, die beschädigt werden, gibt es ein Recht auf fortlaufende Beseitigung nach § 1004 BGB und auf Ersatz des Schadens (§ 823 BGB Schadensersatzpflicht).

Wenn die Bank also nur Anbieter ist, aber nicht Eigentümer, kann man sie zu nichts zwingen. Der Eigentümer ist der Ansprechpartner. Wenn der Pleite ist, gibt es keine Aussicht diese Sache zu regeln, außer man bezahlt das selbst. Oder macht sich die Arbeit selbst.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"



von Harry_van_Sell am 05.07.2009 11:45
Status: Unsterblich (4792 Beiträge)
Userwertung:  3,3  (von 200 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Antwort schreiben


Lesezeichen hinzufügen:

Nachbarschaftsrecht Rechtsberatung bei 123recht.net:
Persönliche
Beratung online

Schneller Rat in 48 Std.*
Mit Dokumentenupload.
Mehr Infos
Jetzt Online 407 Anwälte jetzt erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 20,00 €.
Zur Anwaltsliste
Telefonberatung
Rechtsauskunft sofort
mit Preissicherheit.*

Mehr Infos
Jetzt Online 39 Anwälte jetzt telefonisch erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 1,29 €/Min.
Zur Anwaltsliste
Nachbarschaftsrecht auf www.frag-einen-anwalt.de

Anwälte antworten auf Ihre Fragen zum Thema Nachbarschaftsrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
Efeuüberhang Baumschnitt
beantwortet von RA Böhler für €25
Wiederaufbau einer eingestürzten Mauer
beantwortet von RA Zuern für €50
Sturmschaden, Baum, Nachbargarten
beantwortet von RA von der Heyden für €50
Mehr Fragen lesen
Nachbarschaftsrecht auf frag-einen-sachverstaendigen.de

Sachverständige antworten auf Ihre Fragen zum Thema Nachbarschaftsrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
Maueranbindung an WDVS
beantwortet von Profi Moser für €40
Erneuerung Heizungsanlage
beantwortet von Profi Bedau für €55
Fliesenmaße
beantwortet von Profi Stoffregen für €25
Zu frag-einen-sachverstaendigen.de