Gartenhaus im Aussenbereich
Hi,
wir besitzen in unserer Familie seit über 20 Jahren ein Grundstück, im Ortskern (Schule ca 100 m entfernt, Kirche ebenso). LAge: Brühl, Erftkreis, NRW.
in näherer Umgebung ist aber alles unbebaut. Lt. Flächennutzungsplan ist die Fläche als Grünfläche ausgewiesen. Wir haben auch schon mal einen Bauantrag gestellt der abgelehnt wurde, da kein Wasser-, Strom- und Kanalanschluss vorhanden ist.
Das Grundstück liegt am Hang und ist eigentlich uneinsehbar.
Seit Jahr und Tag steht ein Geräteschuppen drauf. Jetzt da wir Kinder haben und das Gartenland nicht nur zum Pflegen sondern auch zum gelegentlichen Wochenend-Ausflugsziel machen wollen, haben wir uns 2 Gartenhäuser 4x4m gekauft und aneinander gestellt. Während des Aufbaus, wurde nun der Aufbau durch das Bauordnungsamt gestoppt.
Bei einem Gespräch mit dem zuständigen VerwaltungsBEAMTEN kam heraus, dass sich das gute Stück im Aussenbereich befindet und Landschaftsschutzgebiet sein soll.
Somit müssen ALLE Schuppen und Häuser abgerissen und entfernt werden.
Da der alte Schuppen auch schon in die Jahre gekommen und undicht ist muss was neues her. Ausserdem hat das Grundstück eine größe von knapp 2000m² und man benötigt schon einiges Equipment und es zu pflegen.
Meine Frage, wie kann ich es schaffen, dass ich die Häuser weiter bauen kann und wenn auch nur als Schuppen oder ähnliches verwenden.
Gibt es eine Möglichkeit den Bürokratismuss aushebeln? (rechtliche Grundlagen) Und ich auf meinem Grund und Boden das errichten darf was ich möchte?.
Auch das Fundament (Lehm abgedeckt mit Gehwegplatten) wurde berügt.
Ich brauche einfach Hilfe! weil das Verfahren läuft.
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"Danke
Sven"
von svensvo am 23.07.2004 09:47
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>Gartenhaus im Aussenbereich
Danke für die schnelle BEantwortung.
Du kannst dir sicherlich vorstellen, dass mich diese Antwort nicht so glücklich macht!
Gibt es nicht irgendwo einen vergleichbarn Fall, bei dem vielleicht schon mal eine Rechtsprechung stattgefunden hat?
Oder irgendwelche Ausnahmegenehmigungen die weiterhelfen könnten?
von svensvo am 23.07.2004 11:15
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>Gartenhaus im Aussenbereich
Hallo,
auch wir haben in etwa das gleiche Problem. Wir (Nebenerwerbs-Landwirt) haben vor ca. 5 Jahren auf unserer Wiese in einem Landschaftsschutzgebiet (war uns aber nicht bekannt) ein Gartenhäuschen erstellt. Vor einiger Zeit erhielten wir eine Vorladung vom Landratsamt, das uns einige Auflagen erteilte, u.a. Entfernen des Gartenhäuschens, begrenzte Lagermöglichkeit von Brennholz für Eigengebrauch, Entfernen des Schutzzauns unseres Obstgartens etc.
Angeblich wurden auch Objekte von anderen Eigentümern in der näheren Umgebung beanstandet, hier steht oder liegt aber alles weiterhin in schöner Unordnung rum, Auflagen vom Landratsamt erfolgten nicht.
Wir möchten natürlich diese Eigentümer nicht "hinhängen", aber wo bleibt da die Gerechtigkeit? Bei uns ist wirklich alles fein säuberlich hergerichtet und aufgeräumt und bei den anderen herrscht zum Teil wüstes Chaos, und das ebenfalls im Landschaftsschutzgebiet.
Vielleicht gibt's ja doch irgendwo eine kleine Lücke in diesem Bürokratendschungel, durch die man durchschlüpfen könnte ??? !!!
Danke für gute Ratschläge !
Grüße aus Bayern
skorpions6
von skorpions6 am 20.06.2006 21:11
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