Seit 2 Jahren fehlt die Garteneinfriedung des Einfamilenhauses. Seit letzer Zeit musste mehrmals die Polizei verständigt werden, da sich wildfremde Personen im Garten, der hinter dem Haus liegt, aufhielten.
Wie kann man den Vermieter dazu bringen, die Begehbarkeit der Gartens zu verhindern. Wiederherstellung der Grundstückseinfriedung durch Zaun/Hecke?
Garteneinfriedung, Betreten Fremder
Fragen zur Miete?
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Der Deutsche und sein Gartenzaun - damit man ihm nicht die Gartenzwerge klaut !!!
Warum ist Deutschland nur so spießig? Schon mal Gartenzäune in den USA gesehen?
Aber ernst: Eine allgemeine Verpflichtung zur Einfriedung des Grundstücks gibt es nicht. Teilweise ist in neueren Bebauungsplänen sogar das Einfrieden durch Zäune untersagt - Hecken bis zu einer bestimmten Höhe sollten aber trotzdem erlaubt sein.
Allerdings hat der Vermieter die Pflicht ihnen die Mietsache (Haus und gegebenenfalls auch Garten) in einem "zu dem vertragsmäßigen Gebrauche geeigneten Zustand zu überlasse und während der Mietzeit in diesem Zustand zu halten.
Wird der Gebrauch des Gartens also durch das Betreten der fremden Personen beeinträchtigt - etwa durch Zerstören von Blumen, Rasen etc. oder die erhöhte Gefahr von Diebstahl und Vandalismus, dann haben sie gegen ihren Vermieter einen Anspruch auf Abhilfe.
Ein solcher Anspruch könnte sich auch ergeben, wenn sie z.B. ihre Kinder nicht mehr unbeobachtet in dem Garten spielen lassen können weil sie wegen des fehlenden Zauns auf die befahrene Straße gelangen können.
Beeinträchtigt das Betreten fremder Personen aber nicht tatsächlich den vertragsmäßigen Gebrauch des Gartens sondern nur ihr subjektives Empfinden, dann haben sie wohl keinen Anspruch auf Abhilfe.
Gegebenenfalls können Sie diese Frage vor ihrem Amtsgericht - empfehlenswert unter Zuhilfenahme eines Anwalts - klären lassen.
Sicher wird es aber möglich sein - wenn ihnen auch die Gartennutzung zusteht - dass sie in Absprache mit dem Vermieter selbst eine Hecke pflanzen um die "Störenfriede" abzuhalten.
MfG Neil
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