Gartenabwasser über Nachbargrundstück

25. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
SebastianW
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)
Gartenabwasser über Nachbargrundstück

Hallo,

wir interessieren uns für ein Haus.
Leider gibt es ein kleines Problem.

Im Garten fließt das Wasser (Regenwasser, usw) wegen zu starkem Lehmboden nicht richtig ab. Deshalb hat man in dem Garten unter dem Rassen ein, ich nenn es mal, Sammelbecken mit Überlauf gebaut.
Dieser Überlauf geht leider unter dem Grundstück vom Nachbarn ins offizielle Abwasser.

Für mich als Laie heißt das, unser Wasser kommt in die Kanalisation über das Grundstück vom Nachbarn. Das ganz passiert zwar "unterirdisch" aber ich denke, der Nachbar wird uns das auch mal, aus welchen Gründen auch immer, verbieten können?!?!

Wie geht man bei so etwas vor?
Reicht da ein schriftlicher Vertrag mit dem Nachbarn? Nur was passiert, wenn der verkauft?
Muss so etwas ins Grundbuch eingetragen werden? Wahrscheinlich in das des Nachbarn oder würde unseres dann reichen??!!
Was kostet so eine Eintragung ungefähr???

Vielen lieben Dank für Infos!



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Auf der sicheren Seite bist du, wenn der Nachbar ein Leitungsrecht deines Grundstücks eintragen läßt und du vorher auch prüfst, ob du dein Oberflächenwasser überhaupt in die Kanalisation einleiten darfst (ist in Hamburg z.B. nicht ohne weites gestattet).
Außerdme solltet ihr auch gleich die Unterhaltung der Leitung regeln und dere Ergebnis eintragen lassen.

Es ist nicht unüblich, dass der Nachbar hierfür eine Entschädigung verlangt, Höhe ist Verhandlungssache.
Dazu kommen die Kosten der Eitragung, die hängen davon ab, was die ganze Sache Wert ist, da muss irgendwann geschätzt werden.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Frage doch einfach mal beim Grundbuchamt nach, ob es eventuell auf dem Nachbargrundstück bereits ein Leitungsrecht zugunsten 'deines' Grundstücks gibt.

Falls nein, dann kannst du ja dem Verkäufer mitteilen, du hättest nur dann Interesse an dem Haus, wenn die Ableitung des Wassers dauerhaft gesichert ist.

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