Garten betreten über fremdes Sondernutzungsrecht?

20. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Schmal
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Garten betreten über fremdes Sondernutzungsrecht?

Ich habe das Problem, dass ich meinen Garten (300 m²) nur durch den Keller, meine Wohnung oder das Sondernutzungsrecht (ebenfalls Garten) eines anderen Wohnungseigentümers der WEG erreichen kann. Grundsätzlich kein Problem, außer bei Arbeiten, die durchgeführt werden müssen. Volle Biotonne nach Rasenmhen etc. bekomme ich vom Gewicht her keine Treppenstufen hoch. Gibt es ein Übergangsrecht für notwendige Arbeiten, dass mir gewähren muss, das Sondernutzungsrecht etwa mit einer Biotonne zu betreten. Zudem hat der Eigentümer einen Zaun errichten lassen ohne Tor. Muss er eine Tür hinein bauen, damit ich bei Arbeiten etc. in meinen Garten gelangen kann? Danke für Eure Hilfe!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

quote:
Gibt es ein Übergangsrecht für notwendige Arbeiten, dass mir gewähren muss, das Sondernutzungsrecht etwa mit einer Biotonne zu betreten. Zudem hat der Eigentümer einen Zaun errichten lassen ohne Tor. Muss er eine Tür hinein bauen, damit ich bei Arbeiten etc. in meinen Garten gelangen kann? Danke für Eure Hilfe!


nein. Was hindert dich denn daran mehrmals kleinere Mengen zu entsorgen?

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schmal
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

OK, Rasen verstehe ich, kleine Mengen, wobei ich mir die Frage stelle ob das noch unter den Bereich zumutbar fällt. Was ist mit Arbeiten? Neue Terrasse, Fenster von außen putzen, Reparaturen Rolläden? Danke für die schnelle Hilfe...

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16511 Beiträge, 9299x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was ist mit Arbeiten? Neue Terrasse, Fenster von außen putzen, Reparaturen Rolläden? Danke für die schnelle Hilfe... <hr size=1 noshade>

Sieht auch nicht gut aus.
Solche Arbeiten fallen je eher selten an. Und wenn sie denn anfallen, dann muss man halt in den sauren Apfel beißen und durch die Wohnung oder den Keller.
Wahrscheinlich wird es dem Nachbarn nicht zuzumuten sein, wegen eines Wegerechts ständig in der Nutzbarkeit des Gartens eingeschränkt zu sein, nur weil Sie bei selten anfallenden Arbeiten den Aufwand reduzieren möchten.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schmal
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

OK, schade, aber vielen Dank für die schnelle Hilfe!!!

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Gibt es nun ein Wegerecht durch den Garten des anderen Eigentümers oder nicht?
Für ständig wiederkehrende Unbequemlichkeiten kann der Garten des Nachbarn ohne ein Wegerecht NICHT in Anspruch genommen werden.
Bei Bauarbeiten, die sonst nur mit unzumutbar hohem Aufwand ausgeführt werden können, kommt meines Erachtens aber evtl. die Inanspruchnahme des sogenannten Hammerschlags- und Leiterrechts in Betracht.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Fenster putzen? Ist der Garten deines Nachbarn direkt vor deinen Fenstern und lassen sich diese Fenster nicht öffnen?

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"Heike aus Bochum"

3x Hilfreiche Antwort

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