hallo,
ich hab folgendes problem:
im sommer 2002 hab ich mit bei debitel ein handy (t68i) mit vertrag gekauft.
nun ist es kaputt (kein empfang). die herstellergarantie von sonyerricsson
beträgt nur EIN jahr, und ist somit bereits abgelaufen. also dachte ich, das
nach dem "neuen" eu-recht der händler verantwortlich sei.... doch von
debitel bekamm ich nur den werweis, das es nur die 1 jährige
herstellergarantie gäber, und weiter nichts...
hinweise auf das neue eu-recht wurden ignoriert.
was also soll ich nun tun?
dürfen die das wirklich?
falls nein, wie soll ich das durchsetzten? mir etwa wegen 150 euro
streitwert nen anwalt nehmen?
bin für alle tips und hinweise offen...
vielen dank...
mfg.c.
Garantieproblem!!!
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Prinzipiell könnte hier tatsächlich ein Gewährleistungsfall eingetreten sein:
Der Gesetzgeber schreibt hierzu folgendes: §§ 437
, 438 BGB
Der K hat ein Recht auf Nacherfüllung, wenn die Sache nicht frei von Sachmängeln ist. Eine Verjährung der Mängelrechte tritt nach 2 Jahren ein.
Aufgrund des "hohen Alters", das das Gerät nun aufweisst, schützt allerdings der Gesetzgeber Ihren VK insoweit, dass Sie nach Ablauf des 6. Monats nachweisen müssen, dass dieser Defekt nicht auf eine unsachgemäße Bedienung / Behandlung zustande gekommen ist. (vgl. hierzu: § 476 BGB
)
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... und der Vollständigkeit halber:
das immer wieder erwähnte "neue EU-Recht" ist Unsinn.
Zum einen bindet EU-Recht nicht vor deutschen Gerichten (es bindet nur den Gesetzgeber, eine bestimmte Regelung innerhalb bestimmter Fristen umzusetzen), zum anderen sind die betreffenden Bestimmungen des "neuen EU-Rechts" seit der BGB-Reform vom 1.1.2002 auch deutsches Recht.
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Daß Händler sich angesichts schlechter Verkaufszahlen und starker Konkurrenz auf eine solche Vorgehensweise einlassen und so argumentieren verwundert mich etwas ...
Bei der möglichen Mundpropaganda ...
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