Hall zusammen,
ich habe letztes Jahr einen Rucksack erworben, der aber auf Reisen teilweise kaputt ging, obwohl er nicht unverhältnismäßig benasprucht wurde.
Ich habe den Rucksack dann dem Verkäufer (Zwischenhändler) zugeschickt (auf meien Kosten) und dieser wurde dann vom Hersteller repariert und mir wiederum kostenfrei zurückgeschickt. Es war also ein Garantiefall.
Jetzt meine Frage zu den Versandkosten, die ich hatte, als ich den Rucksack zum Zwischenhändler geschickt habe.
Eigentlich müsste ich die doch nach BGB §439 (2) zurück bekommen, oder?
Hier noch ein Auszug zur Gewärhleistung des Zwischenhändlers:
"§ 3 Gewährleistung und Haftung
1.
Für Mängel der Waren haftet der Anbieter grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB
).
2.
Die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 BGB
für neue Artikel beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern der Kunde kein Verbraucher ist. Im Übrigen beträgt sie zwei Jahre.
3.
Die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 BGB
für gebrauchte Artikel beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
4.
Der Verkäufer haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.
5.
Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Nummern 2, 3 und 4 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
6.
Der Käufer hat für den Fall der Geltendmachung eines Mängelanspruches gegen den Verkäufer ein Recht auf Nacherfüllung, d.h. Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Seine sonstigen Rechte aus § 437 BGB
bleiben unberührt. Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
7.
Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer, der Unternehmer ist, Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346
bis 348 BGB
verlangen. Ist der Käufer Verbraucher, so kann der Verkäufer von ihm ebenfalls Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346
bis 348 BGB
verlangen, allerdings nur mit der Maßgabe, dass Nutzungen nicht herauszugeben oder durch ihren Wert zu ersetzen sind.
8.
Sollte sich nach Prüfung der beanstandeten Ware herausstellen, dass kein vom Verkäufer zu vertretener Mangel vorliegt, behält sich dieser vor, die Kosten für die ungerechtfertigte Inanspruchnahme gegen den Kunden geltend zu machen.
"
Danke schonmal für Eure Bemühungen.
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Garantiefall Versandkosten mit genauen AGB
22. Februar 2011
Thema abonnieren
Frage vom 22. Februar 2011 | 11:27
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
Garantiefall Versandkosten mit genauen AGB
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 22. Februar 2011 | 23:00
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Es war also ein Garantiefall.
quote:
Hier noch ein Auszug zur Gewärhleistung des Zwischenhändlers:
Und was hast du nun genau beansprucht?
Die gesetzliche Gewährleistung oder die Garantie?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 22. Februar 2011 | 23:13
Von
Status: Schüler (218 Beiträge, 102x hilfreich)
Nein, den die Garantie fängt beim Händler an.
Du bringt dein Auto ja auch in die Werkstatt oder holt es das Autohaus ab ??? und bezahst den Sprit und die Abnutzung der Reifen ?
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#3
Antwort vom 22. Februar 2011 | 23:13
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
Hi,
gute Frage. Ich glaube Garantie. Probelm war, dass ein Halteriemen leicht ausgerissen war, obwohl der Rucksack nicht übermäßig beladen wurde. Im Prinzip geht es ja nur um 6,90€, aber ich seh das eigentlich nicht ein, dass ein Rucksack der über 200€ kostet nach 6 Monaten so einen Defekt aufweist. Und repariert wurde ja.
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#4
Antwort vom 23. Februar 2011 | 00:26
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
quote:
Du bringt dein Auto ja auch in die Werkstatt oder holt es das Autohaus ab ?
Das kommt auf das Autohaus und das Auto an ...
quote:
Hi,
gute Frage. Ich glaube Garantie.
Das solltest du klären.
Bei gestzlicher Gewährleistung trägt der Händler auch die Versandkosten, bei Garantie gilt das was der Garantiegeber sagt.
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"
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