Garantieanspruch - nur bei kostenpflichtiger Beseitigung weiterer Mängel

18. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Milchmann89
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantieanspruch - nur bei kostenpflichtiger Beseitigung weiterer Mängel

Guten Abend,

folgende Sachlage:
Mein Handy, ein LG G4, fiel aufgrund eines Produktionsfehlers auf der Platine des Gerätes aus. Die Platine muss getauscht werden.
Zusätzlich ist seit längerem mein Displayglas gesprungen.

Laut LG wird die Platine kostenfrei getauscht. Voraussetzung für den Tausch ist die Reperatur des Displays - kostenpflichtig.
Die Komponenten sind nicht fest miteinander verbaut.


Meine Frage:
Wie kann ich gegen das Unternehmen in diesem Fall vorgehen?
Es kann nicht sein meinen Garantieanspruch nur nach zu kommen, wenn zusätzliche, nicht gewünschte, Reparaturen durchgeführt werden.


Gruß
Andy

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Milchmann89):
Es kann nicht sein meinen Garantieanspruch nur nach zu kommen, wenn zusätzliche, nicht gewünschte, Reparaturen durchgeführt werden.

Als erstes sollte man mal in die Garantiebedingungen schauen.
Da sollte drin stehen was für Rechte und Pflichten jeder von euch hat.


Vermutlich ist die Reparatur nicht korrekt durchführbar mit defektem Glas. Und da kommt dann die Frage: Warum soll das Unternehmen dafür zahlen, das DU das Display beschädigt hast?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Milchmann89):
Wie kann ich gegen das Unternehmen in diesem Fall vorgehen?
Es kann nicht sein meinen Garantieanspruch nur nach zu kommen, wenn zusätzliche, nicht gewünschte, Reparaturen durchgeführt werden.

Doch klar, kann es...
Mal angenommen:
Deine Bremsen von deinem PKW müssen auf Grund eines Produktionsfehlers getauscht werden. Es gibt ne große Rückrufaktion.
Dooferweise hast du beim letzten Reifenwechsel die Felgenschraube so fest angezogen, dass der Schraubenkopf abgesplittert ist, kein Drehmomentschlüssel mehr die Schraube drehen kann und sie sich somit keinen Millimeter mehr bewegen lässt.
Wieso sollte dein Händler jetzt für den Schaden aufkommen?

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Milchmann89
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Angenommen du gehst mit deinem Auto wegen dieser Bremse in die Werkstatt, hast dir auf dem Weg einen Steinschlag eingfangen und sollst nun um die Bremse richten zu lassen die Scheibe tauschen lassen - ist das akzeptabel? Nein, ich denke nicht.
Nichts anderes ist es beim Handy. Es handelt sich hier nicht um zwei fest verbaute Komponenten ... die Platine ist nicht mit dem Glas verschweist oder ähnliches.

Das Unternehmen soll selbstverständlich nicht für meinen Schaden aufkommen, aber den eigen verursachten Schaden beseitigen. Und das ohne zusätzliche, nicht zwingend nötige Dienstleistung.

-- Editiert von Milchmann89 am 19.08.2016 23:03

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Du hast dir find eich das pasndste Beispiel rausgesucht :)

Zitat:
Angenommen du gehst mit deinem Auto wegen dieser Bremse in die Werkstatt, hast dir auf dem Weg einen Steinschlag eingfangen und sollst nun um die Bremse richten zu lassen die Scheibe tauschen lassen - ist das akzeptabel?
Genau das wäre die korrekte Vorgehenseise der Werkstatt! Nach dem Bremsenwechsel ist eine Probefahrt nötig, eine sichere Probefahrt ist allerdings nur mit korrekter Scheibe möglich!

Genau dass lässt sich auch auf dein Handy anwenden! Auf der Platine befinden sich Prozessoren für alles mögliche, unter anderem für die Anzeige auf dem Display! Nach einem Wechsel muss das Handy ebenso getestet werden, ob alles funktioniert. Wie bitte soll das bei einem defkten Display möglich sein???

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Milchmann89):
Und das ohne zusätzliche, nicht zwingend nötige Dienstleistung.

Nuhn, Du bist der Meinung es sei nicht notwendig, der Garantiegeber meint das Gegenteil.

Notfalls müsste man den Garantiegeber dann halt entsprechend verklagen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Die Frage ist nicht was der Käufer empfindet, die Frage ist was vertraglich (Siehe Garantiebedingung!) geregelt ist - Wenn der Garantiegeber in seinen Garantiebedingungen schreibt das ein Reparatur auf Garantie nur übernommen wird wenn auch alle weiteren Schäden (kostenpflichtig) behoben werden, dann ist das eben so. Da kommt man, da eine Garantie freiwillig ist, weder mit einem Anwalt, noch vor Gericht weiter.

Anders sieht es aus wenn die Platine ein sog. "Gewährleistungsfall" ist - Da das LG G4 erst ~04/2015 auf den Markt kam, befindet man sich noch in der Gewährleistungszeit...

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