Garantie nach 12 Monaten erloschen?

8. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Harterl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie nach 12 Monaten erloschen?

Hallo,

mein "freundlicher" Computerhändler hat mir erklärt, dass das defekte Netzteil meines Rechners nicht der Garantie von 24 Monaten unterliegt, da dies ein Verschleissteil sei und sie diese auch ohne diese 24monatige Gewährleistung einkaufen würden.
Ist es zulässig, wenn der Händler für den Ersatz des Netzteiles eine Rechnung an mich ausstellt? Wenn nein, worauf soll ich mich berufen?

Danke euch schon mal im Voraus.


Hartmut

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Garantie kann der Verkäufer solange geben, wie er will - dabei handelt es sich nämlich um eine freiwillige Leistung seinerseits. Anders hingegen bei der Gewährleistung. Die Gewährleistungsrechte sind gesetzlich normiert und für alle Verkäufer (zumindest alle gewerblichen!) verbindlich. Die Gewährleistungszeit beträgt dabei 24 Monate und kann auch vertraglich nicht verkürzt werden.

Die Gewährleistungsrechte stehen Ihnen also 12 Monate nach Kauf auf jeden Fall noch zu - allerdings müssen Sie dem Verkäufer beweisen, dass das Netzteil schon bei Übergabe an Sie einen Mangel aufwies, was Ihnen erfahrungsgemäß eher schwer fallen dürfte...

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.026 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen