Garantie bei Privatverkauf / ankauf

30. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Matthias Lenk
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie bei Privatverkauf / ankauf

Habe bei Ebay eine Bassbox ersteigert ! Diese wurde von einer Privatperson verkauft, die jedoch einen Shop bei Ebay betreibt und ca. 1000 Bewertungen hat ( Evtl. Geschäftsperson ???? ). Die Bassbox wurde in der Beschreibung als neu deklariert und kam auch bei mir in der OVP an. Im Nachhinein ist mir aufgefallen, dass ich keinerlei Kaufnachweis bekommen habe und somit auch keinen Garantienaspruch geltend machen könnte, zumal ich nicht mal wüsste bei wem ( Verkäufer, Hersteller... ).

Habe ich bei einem Ankauf von Neuware von Privat zu Privat keinen Garantieanspruch ? Der Verkäufer sagte, dass sein Part des Deals mit der korrekten Lieferung erledigt wäre. Was aber, wenn die Bassbox sich als defekt herausstellen sollte oder in einem Monat kaputt geht ????

Bitte um Ratschlag !!1

MfG Matze

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Bei dem geschilderten Umfang :

Gewerblich handelnder Verkäufer , und zwar ohne wenn und aber .

Die Gewährleistungsansprüche haben Sie damit gegen den Händler . Volle zwei Jahre .

Auch wenn er Ihnen keinen separaten Kaufnachweis liefert , so haben Sie doch einiges bereits in der Hand.

Drucken Sie sich / bzw. speichern Sie die Angebotsseite nach Auktionsende mit allen Daten ab (" Datei -> Speichern unter " im Explorer ) ,seine MAils an Sie,ebenso alle weiteren Angebote des Verkäufers derer Sie habhaft werden können (30 Tage Rückblick ) ,auch seine Feedbackseiten , dies ist letztendlich der Beweis ,daß Sie von einem gewerblichen Verkäufer gekauft haben und Zusammengenommen ein gültiger Kaufvertrag, allerdings muß man einschränken,aufgrund der Veränderbarkeit elektronischer Daten ohne seine Unterschrift nur bedingt beweiskräftig , aber besser als nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
A. Brecht
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Ab wievielen Verkäufen in welchem Zeitraum kann ich denn bei einem eBay-Shop-Inhaber von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen?

Wann verjährt ein Anspruch aus nicht angekommener Lieferung, falls der angebliche Privatverkäufer doch Händler/Gewerbetreibender ist?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
maria-t
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Lieber Matze,
hast Du mittlerweile schon Erfolg mit Deiner Recherche gehabt?
Mir stellt sich nämlich das exakt gleiche Problem. An wen kann ich mich wenden, fühle mich etwas hilflos.
Wäre sehr lieb, wenn Du mir kurz Bescheid geben könntest.
Gruß, Maria

1x Hilfreiche Antwort

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