Garantie bei Ebay-Kauf

31. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Henry86
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)
Garantie bei Ebay-Kauf

Hallo,
ich möchte mir bei einem gewerblichen Verkäufer bei eBay einen Artikel kaufen. Besteht auf diese Artikel auch eine 6-monatige Garantie?
Für Ihre/Eure Antworten besten Dank im voraus.

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Problem bei eBay und Co?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Besteht auf diese Artikel auch eine 6-monatige Garantie? <hr size=1 noshade>


Das ist durchaus möglich - oder auch nicht. Vielleicht beträgt die Garantiezeit auch 1 Jahr oder 2 oder 3, es ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass es überhaupt keine Garantie gibt.

Das hörst sich sicherlich alles sehr unbefriedigend an, es liegt aber an der Frage.

Einseitige Leistungsversprechen (Garantie)

Neben den gesetzlich geregelten Gewährleistungsrechten kann der Verkäufer und/oder Hersteller seinerseits weitere Leistungen versprechen, die beim Abschluss des Kaufvertrages Vertragsbestandteil werden. Dabei kann es sich z.B. um eine Zusage handeln, innerhalb einer bestimmten Zeit oder innerhalb einer bestimmten Laufleistung (km-Angabe) für die Funktionstüchtigkeit der Kaufsache einzustehen. Der Gesetzgeber geht in § 443 BGB von zwei Arten aus, nämlich der Beschaffenheitsgarantie und der Haltbarkeitsgarantie.


http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm

Davon zu unterscheiden ist die Gewährleistung oder gesetzliche Sachmängelhaftung.

Die beträgt 2 Jahre (das gilt auch für den Privatverkäufer, dieser kann aber die Gewährleistung ausschließen - der gewerbliche Verkäufer nicht, er kann sie lediglich bei gebrauchten Sachen auf 1 Jahr reduzieren).

Beim Verbrauchsgüterkauf (Verbraucher kauft beim Unternehmer § 474 BGB ) kommt es zu einer Besonderheit (§ 476 BGB ).

§ 476 BGB
Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.


quote:<hr size=1 noshade>Die Bestimmung setzt einen binnen sechs Monaten seit Gefahrübergang aufgetretenen Sachmangel voraus und begründet eine lediglich in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung, daß dieser Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. <hr size=1 noshade>

BGH, Urteil vom 2.6.2004 - VIII ZR 329/03

Ein Sachmangel wäre also immer noch von Käufer darzulegen und zu beweisen, ist ein Sachmangel nachweisbar, tritt die oben genannte Vermutung ein, der Verkäufer kann sie widerlegen, dafür hätte er aber den vollen Beweis anzutreten.

Gewährleistung und Garantie stehen unabhängig voneinander nebeneinander.

Gewährleistung also immer beim Verbrauchsgüterkauf, eine Garantie ist möglich, aber freiwillig

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