Garantie auf Auspuff

28. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)
Garantie auf Auspuff

Hallo Gemeinde.

Ich habe mir für mein Auto, über Ebay, einen Auspuff vom Flexrohr bis zum Endtopf gekauft.
Dies war am 23.05.2012
Der Verkäufer, ein professioneller Autoteileverkäufer, gab mir seinerzeit lt. Ebay 30Monate Garantie. Auch auf seiner Webseite wirbt der Verkäufer auf 24 Monate gesetzliche Gewährleistung auf alle Teile.
Nun ist mir dieser besagte Auspuff am Flexrohr gebrochen.
Ich habe die Firma angeschrieben und nachgefragt, was ich tun muss, um die Gewährleistungsansprüche zu erfüllen.
Der Händler schrieb mir darauf hin zurück, das er mir einwandfreie Ware geliefert hätte. Warum das Flexrohr gebrochen ist, könne man mir nicht sagen. Laut Gesetzgeber, wäre ich nach einem halben Jahr nach Kauf Verpflichtet, nachzuweisen, ob es sich nicht um ein Materialfehler handelt.

Stimmt das so?

VG Karl-Peter

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

ja das stimmt so, nennt sich Beweislasstumkehr...

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

und wer übernimmt die Kosten?

Wo kann ich das denn nach lesen?


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-- Editiert Karl-Peter am 28.02.2014 13:48

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
und wer übernimmt die Kosten?


Du selber.
Wenn dann bewiesen wurde, dass der Fehler schon bei Übergabe an dich vorhanden war, dann musst du die Kosten gegenüber dem Händler einfordern.

quote:
Wo kann ich das denn nach lesen?


Zum Beispiel im Internet, einfach mal googeln.

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""

-- Editiert Scappler am 28.02.2014 16:05

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Der Verkäufer, ein professioneller Autoteileverkäufer, gab mir seinerzeit lt. Ebay 30Monate Garantie.


Evtl. ist es leichter sich an den Hersteller zu wenden, als an den Verkäufer.
Einfach mal die Garantiebestimmungen des Herstellers durchlesen.

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-- Editiert Scappler am 28.02.2014 16:08

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von Karl-Peter am 28.02.2014 13:47

Wo kann ich das denn nach lesen? <hr size=1 noshade>

Umkehrschluss aus § 476 BGB

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hast Du das noch schriftlich mit den 30 Monaten Garantie ??

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2x Hilfreiche Antwort

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