Garagentor/ Kellereingang zumauern ohne Einwilligung des Mieters

18. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb476697-3
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Garagentor/ Kellereingang zumauern ohne Einwilligung des Mieters

Hallo,
eine Mieterin hat vor 4 Wochen vom Vermieter erfahren, daß an dem gemieteten EFH die Garage (welche in den Keller integriert ist) zugemauert werden soll. Nach einigen Diskussionen wegen der kurzen Zeitspanne wurde vereinbart das der genaue Termin zeitig vorher bekannt gegeben wird, um die Garage und die Kellerräume zu räumen, da ja kein Garagentor mehr besteht sondern dann nur noch eine enge Kellertreppe.
Die Mieterin hat in der Garage ein Motorrad, Rasenmäher Bulldog ei Go Kart und mehrere Motoren eingelagert welche nicht ohne grosses Gerät umgelagert werden können.
Ein aktueller Mietvertrag besteht nach Auszug des Ex Mannes der Mieterin nur mündlich bzw. wurde übernommen.
Jetzt soll die Garage innerhalb der nächsten 3 Tage zugemauert werden was für die Mieterin zeitlich nicht möglich ist weil sie zu dem Termin 3 Tage verreist ist. Es is auch keiner da der überwachen kann ob alles verschlossen wird über Nacht.
Der Vermieter will den Schlüssel haben bzw. hat einen Notfallschlüssel und die Baufirma rein lassen.
Der Mieterin ist das unangenehm.
Kann man dagegen etwas unternehmen?
Wie ist die rechtliche Lage?
Darf der Zugang zur Garage und damit die ordentliche Nutzung einfach so verändert werden?
Auch die Katzen der Mieterin könnten dann nicht mehr raus oder rein...
Bitte um Hilfe...
Danke

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Sind Keller und Garage Bestandteil des Mietvertrages?
Warum hat der Vermieter einen "Notfallschlüssel"?
Warum soll die Garage zugemauert werden, eventuell behördliche Auflagen die umgesetzt werden müssen?
Warum meldet man sich erst 3 Tage bevor gemauert werden soll?

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#2
 Von 
fb476697-3
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Alles Gute Fragen die man sich selber dann auch stellt... Leider erst wenn es zu spät ist... Kanns mir auch nicht erklären.
Aber was kann ich tun?
Mietvertrag gab es mit meinem Ex Mann und wurde nie neu geschrieben... Also nur mündlich.
Die Garage ist mit einer Abfahrt in den Keller praktisch UG und in den Keller integriert.
Der Vermieter will einen Wassereintritt vermeiden und deswegen zumauern.
Ich habe ein frisch lackiertes Sommer- Auto das ich jetzt nirgends einstellen kann...

-- Editiert von fb476697-3 am 18.10.2017 23:59

-- Editiert von fb476697-3 am 19.10.2017 00:01

-- Editiert von fb476697-3 am 19.10.2017 00:02

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#3
 Von 
Kartoffel47
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von fb476697-3):

Ein aktueller Mietvertrag besteht nach Auszug des Ex Mannes der Mieterin nur mündlich bzw. wurde übernommen.


Das ist der Knackpunkt.
Zwar habt ihr einen mündlichen Vertrag.. aber diesen nachzuweisen wird schwierig.
Es ist ernorm wichtig, was in eurem Vertrag festgeschrieben worden ist.
Es ist möglich, dass der Keller vom Vermieter dir nur aus Freundlichkeit zur Verfügung gestellt worden ist - aber es bleibt nach wie vor sein alleiniger Besitz und darüber kann man so verfügen wie man will.
Anders wäre es, wenn vertraglich vereinbart worden ist, dass du eben diesen Teil des Gebäudes nutzen darfst (also ein Bestandteil des Vertrages).

Grüße

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#4
 Von 
fb476697-3
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Keller ist Bestandteil des Einfamilienhauses das ich komplett gemietet habe und auch in der Wohnfläche mit angeben. Kann auch gar nicht separat abgeschlossen werden.

Wäre ja Blödsinn ein Haus zu mieten und bestimmte Räume raus zu nehmen... Oder geh sowas?
Kann man dann z.B. Eine Wohnung vermieten und sich einzelne Zimmer als Vermieter " raus nehmen" ??

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von fb476697-3):
Wäre ja Blödsinn ein Haus zu mieten und bestimmte Räume raus zu nehmen... Oder geh sowas?
Kann man dann z.B. Eine Wohnung vermieten und sich einzelne Zimmer als Vermieter " raus nehmen" ??


Gibts alles.

Ich persönlich würde sagen, dass die Garage zum Haus gehört und weiter genutzt werden kann, auch wenn sie nicht drinsteht im MV und dies erst im Nachhinein vereinbart wurde, hier hatten wir kürzlich eine ähnliche Diskussion. Auch wenn der Vertrag nur mündlich war, muss halt der Ex-Gatte mal im Fall der Fälle als Zeuge gehört werden.

Ändert aber auch nix an dem nachvollziehbaren Bestreben des VM die Bude wasserdicht zu machen. Hatten Sie denn immer Wasser im Keller?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb476697-3
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Ok. Danke.
War vor 5 Jahren mal Wasser im Keller aber aus den Gullis und den Tolietten wegen eines Unwetter.
Haben damals alles fast in Eigenarbeit neu gemacht.

Mir geht es hauptsächlich darum ob ich das an einem Wochenende wo ich verreist bin zulassen muss?
Vor allem mit einer Frist von 3 Tagen davor.
Angekündigt wurde der Umbau vor 4 Wochen zum ersten Mal (wobei ich es da für einen Scherz hielt)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Sie fahren also "runter" in die Garage und können von dieser aus dann den Keller betreten? Und der VM möchte was jetzt genau zumauern?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Nochmal zu den Vertragsverhältnissen, da der Mietvertrag des Mannes durchaus noch gültig sein kann, er lediglich inzwischen auf dich läuft, ohne dass dir das klar war. Der Mietvertrag muss nämlich nicht zwingend "neugeschrieben" werden, es kann gesetzlich passiert sein, dass dein Mann aus- und du in den Vertrag eingetreten bist.

Bitte mal folgende Fragen beantworten:

Also ExMann hat das Haus samt Garage alleine gemietet?
Ihr wart verheiratet?
der Ex ist ausgezogen?
Und hat den Vertrag schriftlich gekündigt?
dem Vermieter nur mitgeteilt dass er auszieht?
der Auszug ist länger als 6 Monate her?
Ihr seit inzwischen geschieden?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von fb476697-3):
Vor allem mit einer Frist von 3 Tagen davor.


Zu kurz. Je nach Verhältnis zum Vermieter mitteilen, dass man nicht da ist, einen Zugang in der Abwesenheit mangels Gefahr im Verzug verweigert und er sich dazu äußern soll, wie er die Kosten der Räumung und anderweitiger Lagerung gedenkt zu handhaben.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb476697-3
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Mietvertrag lief auf mich und meinen Ex- Mann, wir waren verheiratet, sind aber seit fast 3 Jahren geschieden. Mietvertrag wurde schriftlich gekündigt und vereinbart das ich übernehme. ( Ich habe davor schon alleine hier gewohnt)
Habe nur leider nie den neuen schriftlichen Mietvertrag ausgehändigt bekommen. ("Ja das haben wir ganz vergessen..") wohne aber schon seit über 3 Jahren "alleine" mit einem Untermieter im Haus.

Ich fahre sozusagen eine Tief-Garagen Abfahrt runter in den Keller wo ein Garagenraum ist , Heizkeller, Waschraum, Partyraum, WC und Abstellraum.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb476697-3
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Mietvertrag lief auf mich und meinen Ex- Mann, wir waren verheiratet, sind aber seit fast 3 Jahren geschieden. Mietvertrag wurde schriftlich gekünd

Zu kurz. Je nach Verhältnis zum Vermieter mitteilen, dass man nicht da ist, einen Zugang in der Abwesenheit mangels Gefahr im Verzug verweigert und er sich dazu äußern soll, wie er die Kosten der Räumung und anderweitiger Lagerung gedenkt zu handhaben.

Aussage vom Vermieter ist das der Handwerker nur da jetzt Zeit hat und die Umlagerung mein Problem ist

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Also noch mal .... WAS will er denn jetzt zumauern? Die Garageneinfahrt? Das darf er mE nicht, da die Garage mitvermietet wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von fb476697-3):
Aussage vom Vermieter ist das der Handwerker nur da jetzt Zeit hat und die Umlagerung mein Problem ist


Nein eine Umlagerung ist nicht Dein Problem.
Das kleinste Problem des Vermieters ist es, dass er unflexible Handwerker hat, das weitaus größere Problem für ihn ist, dass er dir eine Garage vermietet hat und diese nun zumauern will.
Er will den vertragsgemäßen Zustand wie bei Anmietung ändern, was ohne Deine Zustimmung nicht funktioniert.

Zitat (von fb476697-3):
Der Vermieter will einen Wassereintritt vermeiden und deswegen zumauern.


Da gibt es diverse andere Möglichkeiten dies zu erreichen.

Was tun?
Dem Vermieter untersagen, die angekündigten Arbeiten auszuführen, man kann ja noch zur "Versöhnung" anbieten, seine Zustimmung noch zu gegen, nachdem er adäquaten Ersatz für die Tiefgarage gestellt hat.

Bei der obigen Aussage des Vermieters, wäre ich aber schon nicht mehr wirklich nett.....

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Alleine der Umstand, dass Du dort wohnst und Miete bezahlst zeigt, dass Du einen Mietvertrag hast. Ob Du den Mietvertrag alleine hast oder noch mit Deinem Ex-Mann spielt für diese Fragestellung keine Rolle.

Da es sich bei einem Mietobjekt um ein EFH handelt gilt auch das gesamte Gebäude einschließlich des Grundstücks als gemietet, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. In Beweisschwierigkeiten ob die Garage mitgemietet wurde kommst Du daher nicht.

Nach meiner Auffassung darf der Vermieter die Garage gar nicht zumauern, da er damit den vertragsgemäßen Zustand des Hauses nicht mehr gewährleisten kann. Sollte er das dennoch machen, so erzeugt er einen Mangel, der zur Mietminderung und zu einem Anspruch auf Beseitigung des Mangels führt.

Aber selbst wenn Du grundsätzlich mit dem Zumauern einverstanden wärst, müsste der Vermieter die Baumaßnahme mit ausreichendem Vorlauf ankündigen. Eine Ankündigungszeit von 3 Tagen reicht in so einem Fall nicht. Außerdem wäre der Vermieter verpflichtet, alle erforderlichen Vorarbeiten durchzuführen. Dazu gehört auch das Ausräumen des Kellers. Die Umlagerung ist daher keineswegs Dein Problem.

Hier mal die schärfste Reaktion, wenn das Verhältnis zum Vermieter egal ist und man die Baumaßnahme ablehnt

1. Aussprechen eines ausdrücklichen Verbotes zum Betreten des Grundstücks (Hausverbot) für den Vermieter und den Handwerker verbunden mit der Androhung einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs bei Zuwiderhandlung
2. Aufforderung zur Herausgabe des Notfallschlüssels
3. Androhung von Schadenersatzansprüchen für den Fall, dass durch die Baumaßnahme Eigentum des Mieters beschädigt wird oder nicht mehr aus der Garage herauszubekommen ist
4. Androhung einer Mietminderung für den Fall der Durchführung der Baumaßnahme
5. Androhung der Aufforderung zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes für den Fall der Durchführung der Baumaßnahme
6. Androhung der Einleitung rechtlicher Schritte, falls die Durchsetzung von 1-5 das erforderlich macht.

Und wenn es auch egal ist, ob man anschließend umziehen muss
7. Androhung einer fristlosen Kündigung für den Fall, dass gegen 1. verstoßen wird
8. Androhung der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (Umzugskosten usw.)

Natürlich ist nach so einer Reaktion das Verhältnis zum Vermieter auf den absoluten Tiefpunkt gesunken, jedoch sollen diese Punkte auch aufzeigen, welche Rechte dem Mieter hier grundsätzlich zustehen.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb476697-3
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank euch allen!
Habe nochmal versucht mit dem Vermieter zu sprechen, was nicht wirklich erfolgreich war.
Habe jetzt den Notfallschlüssel zurück geholt und klar gesagt das das Einbruch und Hausfriedensbruch ist und sie nochmal gebeten mit mir einen Termin auszumachen, da sie mich schon informieren müssen BEVOR etwas passiert.
Hoffe es hilft ...

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Warum wollen Sie dulden das überhaupt die Vermauerung stattfindet`?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von fb476697-3):
und sie nochmal gebeten mit mir einen Termin auszumachen, da sie mich schon informieren müssen BEVOR etwas passiert.


Nochmal......

SIE sollten ihrem Vermieter klipp und klar sagen, dass es keiner weiteren Termine bedarf, da dort NICHTS in Richtung zumauern der Garage, während Ihrer Mietdauer passieren wird!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
und klar gesagt das das Einbruch und Hausfriedensbruch ist


Nur zur Klarstellung: Den Straftatbestand des Einbruchs gibt es gar nicht.
Wenn der Vermieter widerrechtlich in das gemietete Haus eindringt, dann ist das "nur" Hausfriedensbruch, selbst dann, wenn er zu diesem Zweck die Tür aufbricht.

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