Garagenplatzüberlassung

10. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
glossar
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Garagenplatzüberlassung

Wir sind Mieter einer Wohnung und eines Tiefgaragenstellplatzes. Im Moment haben wir kein Fahrzeug. Einem Nachbarn wurde von uns für sein Betriebsfahrzeug dieser Garagenplatz bis auf Weiteres kostenlos überlassen. Benötigen wir die Zustimmung des Vermieters? Kann jemand etwas hierzu sagen; oder weiß etwas ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

http://www.frag-einen-anwalt.de/Vermietung-eines-Kfz-Stellplatzes-mit-Sondernutzungsrecht--f299300.html

Ist nicht zu 100% wie bei dir, kommt aber nahe heran.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

wobei WEG-Recht und Mietrecht zwei völlig verschiedene Paar Schuhe sind

Der eine Satz wirklich passende Satz aus dem Gesetz erklärt ja schon alles:

§ 540 Gebrauchsüberlassung an Dritte
(1) Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__540.html

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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