Garagenmiete Rückforderung ab 2004

8. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Guido3101
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Garagenmiete Rückforderung ab 2004

Hallo, ich habe folgendes Problem !
Ich benutze seit 2004 eine Garage wo ich von ausgegangen bin das diese im Mietpreis der Wohnungsmiete mit enthalten ist. Leider ist dem nicht so,wie ich jetzt erfahren habe.
Desweiteren sind hier von 8 Garagen 2 leerstehend,wobei ich diese in den Wintermonaten ebenfalls ab und zu genutzt habe.
Meine Vermieterin stand bei mir vor der Tür und fragte mich wie viele Garagen ich nutze und welche ?
Ich stellte mich erst einmal dumm und sagte eine und ab und zu noch eine.
Bis dahin alles gut, und wir einigten uns das ich ab Februar 2010 für eine Garage 40 Euro im Monat bezahlen sollte. Vermieterin sagte das es ja ein Versäumnis Ihrerseits ist. Ich bekam dann ein Schreiben von ihr, das ich ab Februar 2010 bitte 40 Euro zur Miete mehr bezahlen soll, was ich auch machte per Dauerauftrag.
Nun der Hammer !

Heute stand der Vermieter vor der Tür und überreichte mir ein Schriftstück mit folgenden Wortlaut:

Sehr geehrter Herr .......

Sie benutzen seit mehreren Jahren mehrere Garagen auf dem Garagenhof des Mietshauses.
Bisher bezahlen sie dafür erst ab Februar 2010 eine Miete von 40 Euro für eine Garage.
Sie haben benutzt die Garage Nr.6 ab dem 01.04.2004, das entspricht bis Ende Januar 2010 eine Zeit von 70 Monaten.
Sie haben benutzt die Garage Nr.7 in einem Zeitraum von 19 Monaten.

Sie habenbenutzt die GarageNr.4 ab dem 01.08.2009, dasentspricht bis Ende Januar 2010 eine Zeit von 7 Monaten.

Insgesamt haben sich so ( 70 plus 19 plus 7) 96 Mietmonate addiert.
Bei einer Aufrechnung in Höhe von 40 Euro je Monat und Garage sind
3840 Euro fällig.

Bitte äußern sie sich innerhalb einer Woche,also bis spätenstens 15. Februar,wie sie die aufgelaufenen Mietschulden begleichen wollen.

MfG. ........


Ich habe auch keinen Mietvertrag für die Garagen. Garagen stehen offen da keine Schlüssel vorhanden sind. Die Belegung der Garagenmonate sind auch nicht korrekt.

Wie soll ich mich jetzt verhalten ?
Und wie verhält sich das mit den Verjärungsfristen ?

Desweiteren habe ich immer pünktlich Miete gezahlt und hatte noch nie Mietschulden.



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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Forderungen bis einschließlich 2006 sind verjährt und müssen daher nicht mehr beglichen werden.

Ob für den Zeitraum ab 2007 von der Vermieterin eine Miete verlangt werden kann, ist eine durchaus knifflige Frage und hängt wohl von den genauen Umständen ab. Für mich stellt sich zunächst einmal die Frage, warum die Vermieterin die Nutzung der Garagen durch Dich über einen Zeitraum von fast 6 Jahren geduldet hat. Einen Mietanspruch hat sie nach meiner Auffassung allenfalls dann, wenn sie tatsächlich über einen so langen Zeitraum nicht bemerkt hat, dass Du die Garangen benutzt.

Welche Umstände haben denn dazu geführt, dass Du der Auffassung bist, die Garagen wären im Mietpreis enthalten? Wenn die Vermieterin diesen Anschein erweckt hat, dann hat sie ebenfalls keinen Mietanspruch.

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#2
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
dass Du der Auffassung bist, die Garagen wären im Mietpreis enthalten?


Vor allem in offenbar beliebiger Anzahl ?



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#3
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Desweiteren habe ich immer pünktlich Miete gezahlt und hatte noch nie Mietschulden.
Das ist ja wohl Grundvoraussetzung, wenn man eine Wohnung anmietet und bedarf daher keiner besonderen Erwähnung.
Andernfals währst Du wahrscheinlich schon länger raus dem Spiel!
quote:
Wie soll ich mich jetzt verhalten ?
Deine Grundeinstellung überdenken!
Dein Vertragssoll ist durch den Mietvertrag vorgegeben.
Wenn es nicht ggf. zusätzliche mündliche Absprachen gegeben hat, von denen oben nichts erwähnt ist, bleibt es eben bei diesem Vertragssoll an das sich Mieter und Vermieter zu halten haben.
Will einer etwas am status quo ändern gibt es z.B. die Möglichlkeit zu fragen. (Lernt man bei Mutti!)

Wenn Du in den Urlaub fährst buchst Du dann eigentlich auch Halbpension aber nimmst die Leistungen für "All Inclusiv" in Anspruch!


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#5
 Von 
Guido3101
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Garagenmiete Rückforderung ab 2004
Hallo, ich habe folgendes Problem !
Ich benutze seit 2004 eine Garage wo ich von ausgegangen bin das diese im Mietpreis der Wohnungsmiete mit enthalten ist. Leider ist dem nicht so,wie ich jetzt erfahren habe.
Desweiteren sind hier von 8 Garagen 2 leerstehend,wobei ich diese in den Wintermonaten ebenfalls ab und zu genutzt habe.
Meine Vermieterin stand bei mir vor der Tür und fragte mich wie viele Garagen ich nutze und welche ?
Ich stellte mich erst einmal dumm und sagte eine und ab und zu noch eine.
Bis dahin alles gut, und wir einigten uns das ich ab Februar 2010 für eine Garage 40 Euro im Monat bezahlen sollte. Vermieterin sagte das es ja ein Versäumnis Ihrerseits ist. Ich bekam dann ein Schreiben von ihr, das ich ab Februar 2010 bitte 40 Euro zur Miete mehr bezahlen soll, was ich auch machte per Dauerauftrag.

Inhalt des Schreibens:

Sehr geehrter Herr …..

Seit ihrem Einzug , 01.04.2004
Benutzen sie eine Garage , ohne zu bezahlen.
Seit August 2008 benutzen sie eine zweite Garage , namlich die von Familie M….. ,
auch ohne Bezahlung.
Gestern haben wir uns dahingehend geeinigt,
dass sie die Garage von Familie M…… , sofort räumen.
Für die eine Garage hatten wir uns geeinigt,
dass sie ab 1. Februar 2010 eine Monatsmiete
von 40 Euro bezahlen.
Bitte, ändern sie ihren Dauerauftrag entsprechend.

Ich muß dazu sagen dass die Garage von Familie M….. ( damals ausgezogen) nur 2 Monate
Von mir genutzt worden ist und nicht wie der Vermieter sagt ab August 2008.

Nun der Schock !
Heute stand der Vermieter vor der Tür und überreichte mir ein Schriftstück mit folgenden Wortlaut:
Sehr geehrter Herr .......
Sie benutzen seit mehreren Jahren mehrere Garagen auf dem Garagenhof des Mietshauses.
Bisher bezahlen sie dafür erst ab Februar 2010 eine Miete von 40 Euro für eine Garage.
Sie haben benutzt die Garage Nr.6 ab dem 01.04.2004, das entspricht bis Ende Januar 2010 eine Zeit von 70 Monaten.
Sie haben benutzt die Garage Nr.7 in einem Zeitraum von 19 Monaten.
Sie habenbenutzt die GarageNr.4 ab dem 01.08.2009, dasentspricht bis Ende Januar 2010 eine Zeit von 7 Monaten.
Insgesamt haben sich so ( 70 plus 19 plus 7) 96 Mietmonate addiert.
Bei einer Aufrechnung in Höhe von 40 Euro je Monat und Garage sind
3840 Euro fällig.
Bitte äußern sie sich innerhalb einer Woche,also bis spätenstens 15. Februar,wie sie die aufgelaufenen Mietschulden begleichen wollen.
MfG. ........



Ich habe auch keinen Mietvertrag für die Garagen. Garagen stehen offen da keine Schlüssel vorhanden sind. Aufstellung der Garagenmonate sind auch nicht korrekt. Ich weis nicht wie der Vermieter auf diese Zahlen der Monate kommt.
Wie soll ich mich jetzt verhalten ?
Und wie verhält sich das mit den Verjährungsfristen ?

Der Vormieter damals hatte mir gesagt dass die Garage im Mitpreis mit enthalten sei.
Hab ich mich also geirrt.








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#6
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
Der Vormieter damals hatte mir gesagt dass die Garage im Mitpreis mit enthalten sei.


Das mag beim Vormieter vielleicht ja auch so gewesen sein. Aber bei dem wird es auch nur eine Garage gewesen sein.



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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
Der Vormieter damals hatte mir gesagt dass die Garage im Mitpreis mit enthalten sei.

Da hätte man sich an den Ve rmieter wenden müssen um das zu klären. ist zwar nur ein Buchstabe, macht aber eine gewaltigen Unterschied ...


Wie man sich verhalten soll?
Zunächst einmal die Einrede der Verjährung gegenüber den Vermietern für die Beträge vor 2007 erheben.
Bezüglich der zusätzlichen Garagen die man genutzt haben soll, würde ich vom Vermieter einen Nachweis der Nutzung durch mich als Mieter fordern.
Desweiteren würde ich die Nennung einer Rechtsgrundlage für die Nachforderung des Mietzinses der tatsächlich genutzten Garage fordern, da bisher widerspruchslos eine mietzinslose Duldung der Nutzung erfolgt ist und eine Pflicht zur Zahlung des Mietzinses erst im januar offenbart und die Zahlung zum 01.02.2010 vereinbart wurde.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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