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Garagenbau des Nachbarn in Sachsen

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Garagenbau des Nachbarn in Sachsen

Mein Nachbar hat eine Garage ganau auf Grenze gebaut Ihre Maße sind 9 m lang 6 m breit(Gesetzeskonform) und hinten 2,90 und vorn 3,25 hoch. Länge und Breite sind lt Bauordnung ok nur die mittlere Höhe von 3 Metern ist überschritten. Er möchte nicht "wegen 20 cm" alles wieder runterbauen und möchte sich über eine Ausgleichsentschädigung einigen.
Jetzt meine Fragen:
1. was passiert mit dem Grundstückswert, wenn es nicht mehr gesetzeskonform ist mit seinem Anbau und ich dem zustimme

2. Was ist wenn ich nicht eingehe auf sein Angebot, muss er egal was es kostet umbauen weil es ja gegen das Gesetz ist? oder gibt es da gewissen "Handlungsspielraum"

3. Wenn ich mich drauf einlasse sprach er von einer Summe die so aussah: Länge des Grundstückes, welches uns verbindet mal Verkehrswert Ist das ok?

Bitte um baldige Antwort Recht lieben Dank schon Mal Liebe Grüße Karsten



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von Karsten32j am 30.07.2012 14:43
Status: Praktikant (22 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 107 weitere Beiträge zum Thema "Nachbarn".


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>Garagenbau des Nachbarn in Sachsen
Ich kenne es so, das in einem solchen Fall sich beide Nachbarn gegenseitig die schriftliche Erlaubnis geben, eine Garage mit der vorhandenen Länge und Höhe bauen zu dürfen. Damit haben beide den gleichen Vorteil.



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von joebeuel am 30.07.2012 16:31
Status: Unsterblich (1300 Beiträge)
Userwertung:  3,6  von 5 (von 25 User(n) bewertet)

>Garagenbau des Nachbarn in Sachsen
welchen Vorteil hätte das denn für mich ich willdiese "berliner Mauer" nicht unbedingt noch höher haben als gesetzlich erlaubt. Und wie berechnet man denn so einen Wertverlust??
LG Karsten

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von Karsten32j am 03.08.2012 14:24
Status: Praktikant (22 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Garagenbau des Nachbarn in Sachsen
Ich würde kein großes Geschrei deshalb machen.
Die Sache muß dann ohnehin im Grundbuch eingetragen werden.
Vereinbaren Sie, dass Sie ggf. ebenfalls eine Garage
gleicher Güte an die Grenze bauen dürfen, und dass er die Garage nicht als Terrasse nutzen darf.
Und, der Nachbar trägt sämtliche Kosten.
Damit ist der nachbarliche Frieden gerettet.

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von xxsirodxx am 04.08.2012 11:49
Status: Unsterblich (1642 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 30 User(n) bewertet)


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