Garagenbau des Nachbarn in Sachsen
Mein Nachbar hat eine Garage ganau auf Grenze gebaut Ihre Maße sind 9 m lang 6 m breit(Gesetzeskonform) und hinten 2,90 und vorn 3,25 hoch. Länge und Breite sind lt Bauordnung ok nur die mittlere Höhe von 3 Metern ist überschritten. Er möchte nicht "wegen 20 cm" alles wieder runterbauen und möchte sich über eine Ausgleichsentschädigung einigen.
Jetzt meine Fragen:
1. was passiert mit dem Grundstückswert, wenn es nicht mehr gesetzeskonform ist mit seinem Anbau und ich dem zustimme
2. Was ist wenn ich nicht eingehe auf sein Angebot, muss er egal was es kostet umbauen weil es ja gegen das Gesetz ist? oder gibt es da gewissen "Handlungsspielraum"
3. Wenn ich mich drauf einlasse sprach er von einer Summe die so aussah: Länge des Grundstückes, welches uns verbindet mal Verkehrswert Ist das ok?
Bitte um baldige Antwort Recht lieben Dank schon Mal Liebe Grüße Karsten
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von Karsten32j am 30.07.2012 14:43
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