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Garagenanbau mit Panne

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Garagenanbau mit Panne

Guten Tag,
ich habe aktuell ein Problem mit unserem Nachbarn.
Wir wollen im nächsten Frühjahr eine Garage an die schon bestehende Garage unseres Nachbarn bauen (Grenzbauten). Nun haben wir vor 2 Monaten die Bodenplatte gefertigt und dabei ist unser Baggerfahrer an der Wand der bestehenden Garage gekommen und hat 2 Schrammen reingemacht.
Das hört sich nun schlimmer an als es ist, denn es geht um 2 Flecken, die ca. 15 x 5 cm groß und kleiner 4 mm tief sind. Es schimmert nun weiß durch und der Edelputz ist an den beiden Stellen also in Mitleidenschaft gezogen worden und natürlich ist an dieser Stelle die Farbe weg.
Wir bauen unsere Garage von den Maßen her genauso groß wie unser Nachbar und das auch deckungsgleich. Ich habe den Nachbar gefragt, wo denn das Problem liegt, denn es geht hier nicht darum, dass Feuchtigkeit eindringen kann, denn dazu sind die Flecken nicht tief genug (man sieht ja noch den Edelputz und der ist bekanntlich nicht so dick aufgetragen und es ist nichts gerissen oder so). Natürlich bessern wir das gern aus und es kommt eine 1a Wand an die Wand des Nachbarn mit Dämmung usw., d.h. im Frühjahr 2011 wird an diese Wand unsere Wand hochgezogen und man sieht dann eh nicht mehr.
Als Antwort bekam ich, dass wenn wir unser Haus in 20-30 Jahren verkaufen würden und unser Käufer die Garage abreißt (?), er dann eine versaute Wand hätte, die man sehen würde.
Das eigentliche Problem ist, dass die Garage unseres Nachbarn in einer Art Wischtechnik in Apricot gestrichen ist, d.h. er wird sich nicht mit dem Ausbessern zufrieden geben, sondern will natürlich auch, dass die Flecken entsprechend gestrichen werden (meine Vermutung). Nun steht sein Haus, inkl. Garage schon seit 7-8 Jahren und die Fassadenfarbe könnte also eh einen neuen Anstrich gebrauchen. Somit würde man also einen neuen Anstrich an der Garagenwand sehen und er unterscheidet sich dann natürlich auch von den übrigen Wänden. Ergo kann man nun auf den Gedanken kommen, dass unser Nachbar verlangt, dass sein gesamtes Haus neu gestrichen wird, da ja die Nuancen unterschiedlich sein werden.
Wie verhalte ich mich, wenn beispielsweise die Versicherung unserer Firma, die die Bodenplatte angefertigt hat, nichts zahlen will? Ich bin immer dafür, dass wenn Schaden angerichtet wird, man dafür geradestehen muss aber hier handelt es sich meiner Meinung nach um Abzocke oder eine gute Gelegenheit. Denn angenommen, wir streichen dann die gesamte beschädigte Wand - was wenn der Nachbar in 3 Jahren seine Fassade blau streicht und dann verkaufen wir unser Haus... Dann muss er die Wand ja auch wieder blau streichen, da diese apricot sein wird.
Leider ist der Nachbar schon mehrfach aufgefallen, dass er wegen jeder Kleinigkeit gleich versucht einen Nutzen heraus zu ziehen. Ich bin bisher immer gut mit ihm ausgekommen und seine Begründung scheint mir mehr als weit hergeholt. Wie geht man nun also vor – hat jemand eine Idee?


-- Editiert am 04.09.2010 19:21


von Elchtester am 04.09.2010 19:20
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Garagenanbau mit Panne
Nunja,äußerst dumm gelaufen,aber trotzdem wird sich der Schaden beheben lassen.
Wenn der Bagger über eine Firma beauftragt wurde,so kommt die Haftpflichtversicherung der Firma zum tragen des Schadens.
Hast du ihn allerdings sozusagen "unter der Hand" engagiert,so wirst du das mit deiner Haftpflicht abklären müssen.
Was das Beheben des Schadens angeht,so wird die Versicherung deinem Nachbarn schon erzählen,wie umfangreich der stattfinden wird,und ich glaube kaum,dass das eine Komplettsanierung des gesamten Hauses beinhaltet.
In der Regel wird die betreffende Wand im ganzen mit einer neuen Putzschicht versehen,da ein ausbessern von Edelputz nicht möglich ist bzw man dieses immer sehen würde,allein deshalb schon,wenn eigens angemischte Farbtöne verwendet werden,diese nicht meist nicht wiederherstellbar.Auch trägt die******rung dazu bei,dass in vielen Fällen die Farbe ausbleicht,da ist es dann das einfachste,die komplette Wand zu erneurn,allerdings nur die eine Wand und nicht das gesamte Haus.
Und wer bitte reißt eine Garage nach 20 Jahren wieder ab? sowas baut man eigentlich für die Ewigkeit.

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von kalki am 05.09.2010 10:59
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>Garagenanbau mit Panne
--- editiert vom Admin


von guest-12306.09.2010 10:09:02 am 05.09.2010 14:01
Status: Junior (60 Beiträge)
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>Garagenanbau mit Panne
Das mag wohl auch so stimmen,allerdings werden sich die meisten Versicherungen im Versicherungsfalle an den Geschädigten wenden,wenn es auch nur um die Schilderung des Unfalls geht oder gar die Unfallfolgen.
Auch die Abwicklung erfolgt dann normalerweise direkt mit der geschädigten Person,sodaß der VN mit dem Schaden später nicht mehr wirklich was zu tun hat.

Was die Versicherung dann dem Geschädigten letztendlich zahlt oder erstattet,liegt an der Versicherung,allerdings glaube ich kaum,dass dabei eine komplettsanierung des Edelputzes vom Haus bei rauskommt,wie gesagt,Regelfall ist die Erneuerung der beschädigten Wand,und da hat man sogar ein paar Abstriche mit der Farbanpassung zum alten Bereich hinzunehmen,da wiederum speziell angemischte Farben mit jeder Mischung anders ausfallen können.

Wenn man einen Blechschaden mit dem Auto hat,bekommt man ja auch nur eine Teillackierung und nicht sofort eine Komplettlackierung, es sei denn,es handelt sich um eine Spezialfarbe,die nur komplett erneuert werden kann,das hat aber eine Hausfassade nicht und auf der andren Seite herrschen hier verstärkt******rungseinflüsse die ein Aus/-Verbleichen der Farbe hervorrufen.

Ist die Geschädigte Stelle aber in einem Bereich,die die neue Garage vollflächig verdeckt, z.b.Grenzmauer,dann wird die Versicherung vielleicht auch den Einwand bringen,eine Erneuerungwäre hinfällig,da die Wand eh nicht mehr sichtbar sein wird. Welches letztendlich das logischste -und auch die sparsamste- wäre und der Versicherung bzw den Beitragszahlern eine Menge Geld sparen täte.

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von kalki am 05.09.2010 15:48
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