Garagen Neubau mit Höhe über 3m auf Grenze

5. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
teeaitsch73
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Garagen Neubau mit Höhe über 3m auf Grenze

Hallo,

ich bin neu in diesem forum und hoffe auf diesem wege nützliche hinweise zu bekommen.
ich bin eigner einer doppelhaushälfte in einer kleinen gemeinschaftsanlage von 32 parteien. diese anlage ist neu entstanden und noch nicht komplett fertig gebaut. ich selber wohne seit gut drei jahren hier. nun ist das doppelhaus neben uns gebaut worden und der nachbar hatte die glorreiche idee, eine garage zu bauen. jetzt zu dem problem, was ich habe.
unsere grundstücke haben jeweils eine 3 meter breite zwischen haus und grundstücksgrenze. die häuser stehen versetzt, sowohl in der länge, aöls auch in der höhe. sprich das nachbargrundstück ist etwa 80 cm höher als unseres. die garage steht nun direkt abschluß auf der grundstücksgrenze, die vorher mit L-steinen abgestütz wurde. diese L-steine haben eine höhe von 70 cm und auf diesen steht nun die garage oben drauf. was zu einer gesamthöhe von über drei metern führt, die sich nun als wand in drei metern abstand vor unserem fenster aufgebaut hat.
meine frage ist nun, ob ich mir das alles so gefallen lassen muss oder es irgendwelche mittel dagegen gibt, denn meiner ansicht nach ist das schon ein derber eingriff in das gefüge und ich fühle mich auch gestört durch diesen anblick. schließlich ist die garage ja auch nicht in flucht zur hauswand sondern fängt am öetzten drittel des hauses an und geht dann weiter in den garten hinein.
ich bitte um hilfe!!


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6 Antworten
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#1
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

Bzgl der Höhe:

Sind die Grundstücke an der Strasse alle schräg abfallend, also mit Höhenunterschied / Gefälle, so wird die Höhe vermittelt.
Die Mitte des jeweiligen Grundstücks gibt die Höhe an. Bei Doppelhäusern nimmt man die Mitte der beiden Haushälften. Demnach kann es natürlich zu Höhenversätzen kommen. Es wird vermittelt, das wird jedem Gerecht, und ist auch die bewährteste Lösung.

Dein Nachbar kann ja deshalb nicht in den Hang hineinbauen. ;)

Früher war so was alles kein Problem. Bei extremen Hanglagen hatte man schon mal eine ordentliche Betonmauer im Garten. Damals waren die Grundstücke auch entsprechend größer.
Heutzutage, mit den engen Grundstücken kommt es leider immer wieder zu Problemen.

Also, sei froh, dass der Höhenunterschied "nur" so gering ist. Eine Garage ist im übrigen selten 3,00m hoch. Ich nehme an, es handelt sich höchstens um 10-20cm über der 3,00 Meter - Marke, incl. der Stützmauer.

Du kannst auch dein Grundstück entsprechend dem Höhenverlauf der Strasse anfüllen, dann sind es zu Nachbars Garage 3,00m ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
teeaitsch73
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo,

vielen dank für die antwort.
das mit dem vermitteln etc. ist ja schön und gut, aber es ist nicht der nachbar der die andere hälfte hat, sondern der nachbar bei dem ein neues doppelhaus anfängt. und sicher kann ich "froh" :-( sein, dass es nur drei meter sind; nur ist es halt schon ein unterschie, ob man auf eine hauswand in 6 metern entfernung schaut oder beim mittagessen dann auf eine wand sieht, die drei meter vor einem in die höhe ragt, wo vorher grün und bäume zu sehen waren, weil ja das haus dort, wo die garage steht längst zu ende war. wenn der werte nachbar die garage am anfang des grundstückes und nicht mitten im garten gebaut hätte,dann wäre das auch nicht tragisch gewesen, aber jetzt steht sie halt neben unserer terasse und das ist echter mist.


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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

quote:
nur ist es halt schon ein unterschie, ob man auf eine hauswand in 6 metern entfernung schaut oder beim mittagessen dann auf eine wand sieht, die drei meter vor einem in die höhe ragt, wo vorher grün und bäume zu sehen waren, weil ja das haus dort, wo die garage steht längst zu ende war. wenn der werte nachbar die garage am anfang des grundstückes und nicht mitten im garten gebaut hätte,dann wäre das auch nicht tragisch gewesen, aber jetzt steht sie halt neben unserer terasse und das ist echter mist.


Ich kann dich voll und ganz verstehen, aber so sind nun mal die Gesetze.
Wenn du im umgekehrten Fall auf dein Grundstück an der Grenze zum Nachbarn eine Garage bauen wolltest, würdest du es auch machen.
Was für den einen die Nordseite ist, ist für den nächsten Nchbarn die Südseite. Das ist leider so.....

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
teeaitsch73
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

vielen dank für die antwort. ein hoch auf die gesetze. das widerspricht jetzt nur leider dem allgemein üblichem leitspruch den letzten beissen die hühner...

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

quote:
nur leider dem allgemein üblichem leitspruch den letzten beissen die hühner...



Heißt es nicht: "Der Letzte macht das Licht aus"?

Stimmt in deinem Fall ;)

Ansonsten könnten durch den BPlan anderweitige Regelungen getroffen sein.
Ist dort nichts geregelt gilt die BauOrdnung des jeweiligen Bundeslandes.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Exitone
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo

kläre doch mal über das Bauamt ob eine Grenzbebauung genemigt ist. Bei mir (NDS) muss zudem noch ein 80 cm Abstand eingehalten werden.

Gruß EXE

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