Garage über Abwasserleitung des Nachbarn bauen

14. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
gigs0707
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Garage über Abwasserleitung des Nachbarn bauen

Hallo Zusammen,

wir haben vor ca. 2 Jahren ein Grundstück in Sachsen gekauft. Das Grundstück wurde von uns lastenfrei gekauft. D.h. es gibt keine Grunddienstbarkeiten im Notarvertrag und Grundbuch. Nun haben wir uns vor einem Jahr entschieden, dass wir auf unserem Grundstück bauen wollen. Nachdem wir alle Planungen erledigt haben und die Baugenehmigung uns vorlag konnten wir starten. Unser Haus ist mittlerweile fast fertig und wir haben uns überlegt eine Doppelgarage auf unseren Hof zu bauen. Nachdem wir mit den Planungen starteten, wurden wir von unserem Nachbarn aufmerksam gemacht, dass seine Abwasserleitung auf unseren Grundstück liegt und genau über diese Abwasserleitung möchten wir unsere Garage bauen. (Streifenfundamente)

Es stellen sich uns nun mehrere rechtliche Fragen:

1. Kann mein Nachbar von mir verlangen, dass ich die Garage nicht auf der Leitung baue? (Die Leitung ist nicht rechtlich gesichert im Grundbuch und auch zum Kaufzeitpunkt wurden wir vom Grundstücksverkäufer hierzu nicht informiert - ob er wusste, dass die Leitung auf dem Grundstück steht, möchte an dieser Stelle nicht unterstellen)
2. Können wir die Verlegung der Leitung, auf Kosten des Nachbarn, verlangen?
3. Was passiert rechtlich, wenn wir die Garage trotzdem auf der Leitung bauen und diese mal kaputt geht? Müssen wir die Garage dann auf unsere Kosten abreisen?
4. Kann der Nachbar die Eintragung der Abwasserleitung als Dienstbarkeit (Bestandschutz) von uns verlangen?
5. Können wir eine Entschädigung (Wertverlust) für die Benutzung unseres Grundstückes verlangen?

Uns ist bewusst, dass wir die Leitung nicht einfach abklemmen können aber wir sind auch nicht bereit Nachteile, die aufgrund mangelhafter Sorgfalt (nicht erfolgte rechtliche Sicherung) entstanden sind, zu akzeptieren.

Über ein schnelles Feedback sind wir sehr dankbar.

Besten Dank!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

ich denke nicht, dass der Nachbar Euch daran hindern kann, im vorh. Leitungsverlauf eine Garage zu bauen. Rein praktisch kann man in die Schalung für die Streifenfundamente größere Leerohre (um die bestehende Leitung herum) einlegen, damit die Leitung lastfrei bleibt. Zusätzlich kann man auch die Leitung innerhalb des Garagengrundrisses erneuern, so dass dort in den nächsten Jahren kein Schaden zu erwarten ist und ihr dort nicht ran müsst. Die Kosten dafür bitte vorher mit dem Nachbarn abstimmen. Ihr tut sowohl etwas für ihn als auch für Euch.

Sicherlich schreibt noch einer etwas zur rechtlichen Situation.



-- Editiert von hausfrau66 am 17.08.2015 12:09

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