Garage mit Unterkellerung direkt an die Grundstücksgrenze

5. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
S.J.Richter
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Garage mit Unterkellerung direkt an die Grundstücksgrenze

Hallo Forum,
wir haben ein Baugesuch bei der Stadt eingereicht und ein kleines Haus mit Garage mach unserem Wunsch genehmigt bekommen. Alle Nachbarn haben keinen Einspruch erhoben.
Ein Nachbar hat entlang der Grundstücksgrenze ein Stützmauer (gemauerte Mauer). Steht da seit ca. 40 Jahren und ist 30 Meter lang..

Wir haben das Grundstück vor ca. 6 Monaten erworben.

Nun wäre folgendes geplant, was ich meinem Nachbarn vorschlagen werde.
Wir entfernen die Stützmauer (ist ein Windige Mauer mit sehr vielen Rissen und Abbröckelungen) auf ca. 11 Meter, graben ca. 50 cm von seinem Garten (nur Rasen) ab. Stellen auf unser Grundstück die Unterkellerung mit Garage auf und füllen die 50 cm wieder fachgerecht auf inklusive der Begrünung. Würde dann wieder so aussehen wie bisher / vorher.
Nur das die Stützmauer entfällt, dass Stützen übernimmt somit unsere Beton-Kellerwand.
Da ich gerne vorbereitet in ein solches Gespräch gehe, ist es für meine Argumentation wichtig ob es einen gesetzlichen Hintergrund gibt der, sofern der Nachbar sich widererwartend quer stellt, mein Bauvorhaben nicht scheitern lässt.
Oder bin ich hier alleinig auf Zustimmung des Nachbarn angewiesen.

Danke für eure Rückmeldungen

Das Ganze ist in Baden Württemberg


-- Editier von S.J.Richter am 05.04.2017 19:58

Ärgert der Nachbar?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von S.J.Richter):
ist es für meine Argumentation wichtig ob es einen gesetzlichen Hintergrund gibt der, sofern der Nachbar sich widererwartend quer stellt, mein Bauvorhaben nicht scheitern lässt.

Es gelten die örtlichen Bauvorschriften, da kann auch der Bebauungplan oder andere Vorgaben der Gemeinde eine Rolle spielen.



Zitat (von S.J.Richter):
Wir entfernen die Stützmauer

Wer ist Eigentümer der Mauer?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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