Hallo,
wir sind gerade dabei einen Zaun zu errichten auf unserem Grundstück. Der Zaun ist sozusagen im rechten Winkel an Nachbars Garage geplant. Die Hauptpfosten stehen ca. 30-40 cm von der Garage weg, den Zwischenraum wollten wir mit einer Gabione mit schöner Steinfüllung schließen.
Nun kam der Nachbar gerade an und meinte wir sollten einen deutlichen Abstand von seiner Garage lassen, damit das Wasser abfließen kann. Er hat uns dabei nochmals angemeckert, weil wir etwas Mutterboden an dem Stück auffüllen mussten das an seine Garage grenzt. Dabei wurde eine Wandanschlußschiene teilweise bedeckt, was er nicht wollte. Ich habe die dann aufgegraben um ihn zufrieden zu stellen.
Die Frage ist nun wie das rechtlich überhaupt aussieht mit den Gabionen. Dürfen wir die auf die Grenze bauen und gibt es da Einschränkungen wegen der Höhe? Wir wollten so ca. 1-2cm Abstand von seiner Garage lassen und sie nur am Pfosten befestigen. Also nicht an seiner Garage.
Im Nachbarschaftsrecht habe ich nichts gefunden.
Eine Zeichnung findet man hier:
http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/zaunnfu438bajo.jpg
Es geht um die obere gestrichelte Gabione.
Gabione / Zaun an Nachbarsgarage im rechten Winkel
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Auf eurer Seite der Grenze dürft ihr bauen was immer ihr wollt, solange das nicht gegen irgendwelche örtliche Bauvorschriften verstößt.
Ist dir Garage sauber ausgemessen worden und steht wirklich vollständig (inkl. Dach) auf dem Nachbargrundstück genau an der Grenze? Dann würde also Wasser von Nachbars Garage auf euer Grundstück laufen? Das müsstet ihr nicht mal dulden und darauf auch noch Rücksicht nehmen schon überhaupt nicht.
Wesentlich unangenehmer ist es, wenn zwischen Garage und Grundstücksgrenze noch z.B. so 10cm Boden dem Nachbarn gehört: das dürft ihr nicht mal pflegen, er kann da seine Wildblumrnwiese anlegen und wie das dann aussieht kann man sich denken: da zieht ihr dann am besten die Gabionen auf der ganzen Grenze entlang!
Wenn ihr euch nicht einig werdet, solltet ihr wohl erst mal grnau vermessen lassen, wo denn die Grenze ist und je nach Ergebnis (das kann auch das Recht sein, die Wand der Nachbargarage vom eigenen Grundstück entfernen zu lassen!) weiter planen.
Es gibt auch in vielrn Gemeinden Schlichtungsstellen, die bei solchen Streitigkeiten helfen könnten.
Eine Antwort "das geht und das geht nicht" wird dir hier nirmand grben können.
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