GV Kosten zu hoch?

19. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
jaykay1989
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
GV Kosten zu hoch?

Ich hab einen Vollsteckungsbescheid bekommen, und da steht

"Zahlungsaufforderung in Hohe von 215 EUR ird Ihnen eine Frist von..."

"Bitte zahlen Sie ... auf mein Konto oder leisten Sie barzahlung..."

Ich schulde den Glaubiger 300 Euro, und die habe ich jetzt bezahlt. Ich versteh dass vielleicht muss ich die Kosten fur Gerichtsvollzieher auch ubernehmen, weil ich schuld bin. Aber ist es normal dass fur sowas ich 215 Euro bezahlen muss? Habe ich jetzt das richtig verstanden, dass die 215 Euro nur die GV-kosten sind? Es steht im Brief nichts uber die 300 EUR die ich eigentlich schulde(und jetzt bezahlt habe).

Ich werde jetzt den Uberweisungsschein an den GV schicken. Was mache ich jetzt aber mit dem 215 Euro? Soll ich die auch sofort bezahlen? Oder gibts etwas dass ich machen kann, damit ich nicht so viel bezahlen muss?

Notfall oder generelle Fragen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Vielleicht hat der Gläubiger nur einen Teilauftrag gemacht? Sprich mit dem GV was er noch bekommt und lass dir den Titel nach Bezahlung aushändigen!

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#2
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Wie genau setzen sich denn Deine Schulden laut Vollstreckungsbescheid zusammen?

Bitten den Gläubiger außerdem schriftlich um eine aktuelle Forderungsaufstellung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jaykay1989
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Xipolis):
Wie genau setzen sich denn Deine Schulden laut Vollstreckungsbescheid zusammen?


Auf der Rechnung die ich am 02.01.2017 bekommen habe(von Glaubiger), steht 300 Euro. Der Vollstreckungsbescheid wurde aber im Dezember gestellt und da steht:

"in oben genannter Sache hat d. Glaeubig. wegen des Beitragsbescheid vom 02.12.2016 die Abnahme der Vermoegensauskunft beantragt.

Zahlungsforderung(Frist 2 Wochen)

Wegen eines Anspruchs in Hohe von 215 Euro wird ihnen eine Frist von.....

Bitte zahlen Sie ... auf mein Konto oder leisten Sie barzahlung..

Ladung zur Abgabe der Vermogensauskunft

Sollte ihnen der Forderung nicht moglich sein, sind Sie verpflichtet auf Grund des Antrags die Voermoegensauskunft abzugeben. Hierzu wird der Termin bestimmt auf 07.02.2017...
"
Ich wollte die 300 Euro gestern bezahlen, nach ich dieser Post geschrieben habe, aber habe ich nicht geschafft. Also ich hab bis jetzt nichts bezahlt. Ich bin aber bereit zu zahlen, ich weiss aber nicht ob die 215 Euro die GV kosten sind, oder die Rechnung von Glaubiger. Wenn ich die 215 bezahle, ist die sache bis Dezember 2016 schon erledigt? Oder muss ich dann die 300 Euro noch extra bezahlen? GV-Buro macht erst am Dienstag auf.

Und der Termin ist nur fur den Fall, wenn ich nicht bezahlen kann/will? Also wenn ich bereit bin zu zahlen(oder bezahlt habe), muss ich nicht hingehen? Habe ich das richtig verstanden?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

:???:

Wenn die Forderung bezahlt ist (ich glaube das war Ihre Frage), dann müssen SIe zu diesem Termin nicht erscheinen. Am Besten wären es, dass Sie Anfang der Woche Kontakt mit dem GV aufnehmen um abzuklären, wie hoch die Restforderung ist und diese dann anweisen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn ichs richtig verstanden habe, ist bis jetzt nichts bezahlt.

Der GV nennt üblicherweise den Komplettbetrag, es sei denn, es wurde eine Teilpfändung gemacht. So oder so würde ich nun die 215€ bezahlen und den GV schriftlich direkt um Aushändigen des entwerteten Titels bitten. Dann wird man sehen, wie der GV reagiert.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Xipolis):
Bitte den Gläubiger außerdem schriftlich um eine aktuelle Forderungsaufstellung.


Warum machst Du das nicht?

Ohne Deine Unterlagen zu sehen, kann man Dir nicht beantworten, was Du zahlen musst oder besser solltest.

Scheinbar scheinst Du bei einer öffentlichen Einrichtung schulden zu haben, bei der wegen 215.- € bereits die Vermögensauskunft beantragt wurde (Du kannst die Abgabe beim ersten Termin verweigern, dann wird ein zweiter Termin bestimmt). Dann scheint dieser Gläubiger Dir nun erneut, weitere 300.- € in Rechnung gestellt zu haben, die aber (noch) nicht tituliert sind.

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