GV-Hauptforderung weicht von Inkasso-Forderung ab

13. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nicoleex
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
GV-Hauptforderung weicht von Inkasso-Forderung ab

Hallo,
Ich bin auf der Suche nach einem Rat. Vor einigen Tagen kam bei meinem ExMann ein Schreiben eines Gv's für mich an. (Bis vor drei Jahren haben wir die Wohnung noch zusammen bewohnt). Nun fordert dieser mich zu einer EV für eine Forderung über 7000, Euro auf. Ich habe jetzt diverse Altlasten getilgt und wieder einen kleinen Spielraum um diese Forderung in Rate zu tilgen. Also habe ich mich an den Gläubiger gewendet. Dieser hat mir jetzt aber eine Summe von über 11.000 Euro mitgeteilt. Ich habe in den letzten Jahren keine Schreiben dieser Firma bekommen (nach Abgabe EV und Umzug). Wie kann und sollte ich mich jetzt verhalten? 4000 Euro mehr können ja kaum in zehn Tagen entstanden sein die zwischen dem Schreiben des GV's und des Inkassos liegen.
Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Steht im Schreiben des Gerichtsvollziehers etwas von einer Teilforderung?

Ansonsten hilft es nichts. Fordere vom Gläubiger eine detaillierte Forderungsaufstellung in Form eines Kontoauszuges an, insbesondere bereinigt um verjährte Zinsen. Dann kann man weiter sehen, ob das Sinn ergibt oder nicht.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Nicoleex
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Schreiben des GV's steht Hauptforderung. Ich wollte eine Forderungsaufstellung anfordern. Muss ich dabei auf etwas achten, dass es nicht heißt, dass ich diese andere Forderungshöhe automatisch anerkenne?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Eigentlich nicht. Da genügt ein kurzer Satz: "Zur Überprüfung benötige ich eine detaillierte Forderungsaufstellung in Form eines Kontoauszuges. Sie möchten bitte vorsorglich sämtliche verjährten Teile bereits herausrechnen."

Das mit dem Gerichtsvollzieher wurde geklärt? Die Vermögensauskunft wurde abgegeben? Davon, dass du dich mit dem Gläubiger in Verbindung setzt verschwindet der Gerichtsvollzieher-Auftrag ja nicht.

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