GV Gebühren / Kosten

6. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Hesperos
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 8x hilfreich)
GV Gebühren / Kosten

Eine ursprüngliche Forderung von 114,99 € incl. Antragsgebühren und Zinsen wurden beim GV von meiner Seite vollständig beglichen.

Nun habe ich vom Rechtsanwalt des Gläubigers eine Mitteilung erhalten das 18,45 € überbezahlt wurden die er mir erstatten möchte.

So weit so gut !

Nun erhalte ich vom GV eine Ladung zur Vermögensauskunft.

Auf den Hinweis das die Forderung doch beglichen sei antwortete er mit der Aussage, es wären noch 50 € Kosten fällig solange würde die VS weiterlaufen.

Diese Kosten waren bisher weder gefordert noch gibt es Belege dafür.Sie sind auch in keiner Forderungsaufstellung enthalten.
Weder vom Gläubiger noch vom GV.

Wie können bei Forderung von 114,99 €, Kosten von genau 50,00 € entstehen ?

Welche Möglichkeiten habe ich die erhobenen Kosten zu überprüfen bzw. kann ich die Zahlung der nicht belegten Kosten die quasi auf Zuruf erfolgten,verweigeren?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Welche Möglichkeiten habe ich die erhobenen Kosten zu überprüfen bzw. kann ich die Zahlung der nicht belegten Kosten die quasi auf Zuruf erfolgten,verweigeren?

Ich persönlich würde zuerst mal dem Anwalt einen Brief schicken, dass er doch mal klären soll, wieso er von einer Überbezahlung spricht und der GV noch weiteres Geld haben will. Den Anwalt würde ich auffordern, mit knapper Frist (7 Tage) doch dem GV gegenüber die Erledigung zu erklären.

Andernfalls würde man zu einem Anwalt gehen und Rechtsmittel (Vollstreckungserinnerung/ Vollstreckungsabwehrklage) einreichen müssen.

Zudem würde ich den Anwalt auffordern, den entwerteten Titel auszuhändigen.

Der Termin für die Vermögensauskunft ist noch etwas hin oder ist der direkt morgen?

Frage nebenbei: Du hast exakt das bezahlt, wozu du aufgefordert wurdest? Normalerweise gibt der Gerichtsvollzieher in seinem ersten Schreiben ja an, was für einen Betrag du bezahlen musst und normalerweise sind auch seine eigenen kosten dort enthalten. Sprich: Die Kosten für die Beauftragung des GV war in dem, was du bezahlst hast, hoffentlich dabei?

-- Editiert von mepeisen am 06.04.2017 10:41

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Hesperos
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat:
Frage nebenbei: Du hast exakt das bezahlt, wozu du aufgefordert wurdest? Normalerweise gibt der Gerichtsvollzieher in seinem ersten Schreiben ja an, was für einen Betrag du bezahlen musst und normalerweise sind auch seine eigenen kosten dort enthalten. Sprich: Die Kosten für die Beauftragung des GV war in dem, was du bezahlst hast, hoffentlich dabei?


Die ursprüngliche Forderung belief sich auf 114,99 € zzgl.Zinsen und Kosten 136,19 € !
Die Zahlung ist an den GV erfolgt.

Dann kam die Nachricht vom Rechtsanwalt mit dem Hinweis auf Überzahlung von 18,45 €

Mehr ist mir nicht bekannt !

Auf Nachfrage beim GV bekam ich dann nur die Antwort es sind noch 50 € Kosten zu bezahlen so lange wird weiter vollstreckt !

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Die ursprüngliche Forderung belief sich auf 114,99 € zzgl.Zinsen und Kosten 136,19 € !
Die Zahlung ist an den GV erfolgt.

Du sprichst also wirklich von dem, was der GV in seinem Brief gefordert hat?

Oder sprichst du von dem, was in der ursprünglichen Rechnung war? Denn für die Titulierung selbst mit Gerichtsvollzieher und Anwalt kommt etwas mehr dazu als nur 21,20€.

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#4
 Von 
Hesperos
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 8x hilfreich)

Die ursprüngliche Rechnung belief sich auf 70,20 €.

Daraus wurde eine Gesamtforderung von 114,99 € zzgl. Zinsen auf 70,20 € von 3,20 €, zzgl Kosten für den Antrag 18,00 €, in Summe 136,19 €.

Mehr wurde vom GV nicht gefordert.

Und diese 136,19 € wurden beglichen.

Dann kam der Hinweis vom Rechtsanwalt auf Überzahlung durch den GV von 18,45 € die ich auch bereits erstattet bekommen habe.

Nun die Ladung zur Vermögensauskunft und nach telefonischer Rücksprache mit dem GV, die Auskunft er würde noch 50 € "Kosten" bekommen solange würde die Vollstreckung weiterlaufen.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Mehr wurde vom GV nicht gefordert.

Also entweder zum gegnerischen Anwalt oder vielleicht sogar via sogenannter Vollstreckungserinnerung an das Amtsgericht vor Ort wenden. Vielleicht hilft es, da mal bei den offenen Sprechzeiten zum Amtsgericht zu gehen, zu einem Rechtspfleger, der sich mit Vollstreckungen befasst. Dort dann mal alle Schreiben inklusive Kontoauszug (also als Nachweis der Erstattung) vorlegen und den direkt fragen, was der GV da noch für 50€ haben will. Vielleicht kann der Rechtspfleger auf dem kurzen Dienstweg mit dem Gerichtsvollzieher besprechen oder halt eine Erinnerung zu Protokoll nehmen.

Wenn das die einzige Vollstreckungsmaßnahme war, dann stimmt da was nicht. Auch dass der GV Geld weiterleitet, dann eine Überbezahlung stattfand und dann plötzlich noch Geld gefordert wird, da stimmt was ganz und gar nicht.



-- Editiert von mepeisen am 07.04.2017 15:57

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#6
 Von 
Hesperos
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich habe jetzt erst einmal den gegnerischen Anwalt mit ins Boot geholt.

Der war auch sehr überrascht !

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Telefonisch oder per Mail?
Hat der Anwalt versprochen, den GV zurück zu pfeifen?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Hesperos):
Nun die Ladung zur Vermögensauskunft und nach telefonischer Rücksprache mit dem GV, die Auskunft er würde noch 50 € "Kosten" bekommen solange würde die Vollstreckung weiterlaufen.


Der Rest seiner Vollstreckungskosten?

Berry

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Der Rest seiner Vollstreckungskosten?

Deswegen hatte ich gefragt, wie viel der GV in seinem Brief gefordert hat. Dort schreibt er ja normalerweise rein, was man inklusive seiner Kosten zu erstatten hat. Und wenn das dann nur die 136,19 €.waren und er abrechnete und sogar zu viel an den gegnerischen Anwalt weiterreichte, naja. Merkwürdig.

Kann sein, dass du Recht hast mit deiner Vermutung. Aber dann kann der GV das doch sagen, dass ihm ein Fehler unterlaufen ist, er falsch abrechnete und zu viel an den gegnerischen Anwalt weitergereicht hat.

-- Editiert von mepeisen am 07.04.2017 20:13

Signatur:

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#10
 Von 
Hesperos
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 8x hilfreich)

Vor allem werden die Vollstreckungskosten ja auf einer Gebührenordnung beruhen.
Und die Kosten müssen aus meiner Sicht auch schriftlich fixiert sein.

Sind sie aber nicht !

Er hat mir diese Kosten nur auf die Mailbox gesprochen ! Sonst gibt es hier keinerlei Belege !

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