GMX BID wegen ProMail

29. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Dome1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)
GMX BID wegen ProMail

Hallo zusammen,

ich habe unwissentlich gmx promail abgeschlossen und als dann die erste Rechnung über ca. 30 € kam auch sofort gekündigt diesen Vertrag gekündigt. Daraufhin kamen immer wieder Mahnungen von gmx mit den 30€ + Mahngebühr etc ..
Jetzt ist es soweit das ich heute das 2. Schreiben von ihrem Inkasso-Dienst BID (Bayerischer Inkasso Dienst) vorliegen habe, in dem es heißt:
"... nachdem Sie auf unser letztes Schreiben nicht reagiert haben, gehen wir davon aus, dass Sie die Forderung nicht bestreiten.
Wir geben Ihnen nochmals Gelegenheit, weiterführende Maßnahmen zu umgehen und Kosten zu vermeide."

Die "Gesamtforderung" von denen ist jetzt 111,71 € ..

Ich habe woanders gelesen das man bis zum gerichtlichen Bescheid nichts machen soll und dem dann eben wiedersprechen.

Was mir allerdings Sorge macht ist dass ich den Vertrag ja am Anfang schon gekündigt habe .. was ja heißen kann, dass ich ihn anerkannt habe? ...

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

da du keinen Vertrag abgeschlossen hast brauchst du auch keine Reaktion zu zeigen. Allerdings ist es aber nicht verkehrt GMX darauf hinzuweisen das kein Vertrag besteht. Du kannst auch gern eine Willensbekundung des Vertragsabschlußes deinerseits verlangen. Da werden die schon mal merken das du kein leichtes Opfer bist. Verlange diese Unterlagen, GMX muß den Vertragsabschluß vorlegen, nicht anders herum.

Gruß ré

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Textvorschlag von mir, wie ich es formulieren würde: "Wertes Inkasso. Sie haben da etwas völlig falsch verstanden: Ich habe nicht reagiert, weil es keinen wirksamen Vertrag gibt. Ihre Forderung ist gegenstandslos und ich bestreite ausdrücklich, jemals einen wirksamen Vertrag für eine kostenpflichtige Leistung mit ihrer Mandantin eingegangen zu sein. Nach meiner Recherche betreibt ihre Mandantin eine betrügerische Abofalle und hält sich nicht an herrschende Gesetze. Sie lockt mit angeblich kostenlosen Geburtstagsgeschenken u.ä. arglose Benutzer wie mich in ihre Falle. Ich stelle in Aussicht, ihre Mandantin wegen schweren Betrugs anzuzeigen und Sie wegen Beihilfe zum schweren Betrug, wenn sie mich nicht in Ruhe lassen. Weitere Bettelbriefe beantworte ich nicht. Wenden Sie sich hinsichtlich Ihrer Bezahlung an Ihre Mandantin."

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)


@mepeisen:
Mutige Ansage.

Wir wissen nicht, wann Dome1234 den fraglichen ProMail-Vertrag abgeschlossen haben soll.

Richtig ist, dass in vergangenen Jahren der betreffende Anbieter seine Kunden auf fragwürdige Weise in kostenpflichtige Verträge gelockt hat.

Richtig ist aber auch, dass mittlerweile massiv nachgebessert wurde. Letzte Woche noch habe ich eine solche "Geburtstagsgeschenk"-Seite persönlich in Augenschein nehmen können. Es war kein Verstoß gegen die derzeitige Rechtslage erkennbar: Die Button-Lösung war korrekt umgesetzt. Der Hinweis auf die Kosten war klar und deutlich.

Sollte der fragliche ProMail-Vertrag erst vor kurzem abgeschlossen worden sein, dürfte der Betrugs-Vorwurf im besten Fall wirkungslos bleiben.



-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dummer-junge
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 32x hilfreich)

Du solltest Dir sicherheitshalber eine neue E-Mailadresse zulegen , da GMX nicht zimperlich ist und bei "Schulden" Dein Konto sperrt. Teile allen Deine neue E-Mail mit bevor Dein Konto dicht ist.
Außerdem empfinde ich es als Arglistige Täuschung von GMX,
Du logst Dich ein und es kommt die Seite - wollen Sie weitermachen mit pro Mail
und ja wer das Spiel nicht kennt klickt ausversehen auf den Button der groß grün in der Mitte der Seite ist.
Zum kostenlosen Postfach muß man einen kleinen unscheinbaren grauen Button 1. suchen und 2. anklicken.

JA DU SOLLTEST WIDERSPRUCH EINLEGEN,

das geht ganz einfach Kreuz an der richtigen Stelle gemacht und rechtzeitig zurück gesendet ans Amsgericht.


-----------------
""

-- Editiert dummer-junge am 01.12.2014 04:15

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Richtig ist aber auch, dass mittlerweile massiv nachgebessert wurde

Davon habe ich gehört. Soweit ich das recherchiert habe (habe selber noch Screenshots aus Juni) ist das erst in den letzten drei oder vier Monaten passiert. Davor war es jahrelang anders. Rechnen wir mal mit 3 Freimonaten, mit Mahnungen bis es überhaupt zum Inkasso geht, liegen wir hier ja mehrere Monate davor.
Ich müsst mir mal einen weiteren Testaccount anlegen.

Davon ab ist es nach wie vor kritisch in meinen Augen. Das Geschenk steht immer noch im Vordergrund und die angeblich kostenlose Testphase. Das ganze ist nach wie vor so aufgebaut, dass man in eine Abofalle gelockt wird. Wäre spannend, wie das mittlerweile geurteilt würde.
Ich kenne derzeit keine aktuellen urteile pro Anbieter.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Davon ab ist es nach wie vor kritisch in meinen Augen. Das Geschenk steht immer noch im Vordergrund und die angeblich kostenlose Testphase <hr size=1 noshade>


Aber der Button ist mit "Kaufen" beschriftet. Und der Hinweis, dass das "Geschenk" nach Ablauf der Testphase kostenpflichtig wird, ist direkt neben dem Button positioniert. Die Schriftart ist ausreichend groß (deutlich größer als hier im Forum) und die Kosten sind nochmals durch Fettschrift hervorgehoben.
So habe ich es vorletztes Wochenende noch persönlich und live gesehen.
Wer da noch mit "ich habe versehentlich abgeschlossen" argumentiert, dem ist nicht mehr zu helfen.
Richtig ist allerdings, dass das kostenpflichtige Angebot als Blickfang herausgehoben wird, während das kostenfreie Angebot ("weiter zu FreeMail") weniger prominent platziert ist. Aber das ist bei anderen Freemium-Anbietern auch so. Z.B. bei den kostenlosen Virenschutzprogrammen wird man auch ständig dazu verleitet, statt der kostenlosen Basisversion die kostenspflichtige Premiumversion herunterzuladen.

quote:<hr size=1 noshade>Ich kenne derzeit keine aktuellen urteile pro Anbieter. <hr size=1 noshade>

Ist ja auch klar. Das was jetzt vor Gericht geht sind die Fälle, wo der Vertrag ca. 2012 abgeschlossen wurde. Bis wir Urteile zu den 2014er-Fällen haben, wird es 2016 sein.



-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dome1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

Guten Abend Leute,

hier mal ein kleines Update von mir. Ich habe weiterhin nichts unternommen, also es einfach ignoriert.
Jetzt habe ich Post von dem Anwalt von GMX bekommen, er heißt "Hörnlein & Feyler". Die Summe die sie jetzt wollen ist 160,35 € ..

ich würde es weiterhin ignorieren und dem mahnbescheid vom gericht, wenn oder falls er kommt widersprechen. Ist das ok??

6x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Ich habe auch ein Schreiben vom BID bekommen und der Forderung samt Datenweitergabe kurz widersprochen. Ich weiß nicht mit welcher Auskunftei die zusammenarbeiten.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.001 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen